AW: Rentenantrag zu spät gestellt
Liebe Kontra,
die gesamte Organisation der RV ist ja regional gegliedert; d.h. Du kannst auch in Deiner Region bzgl. Deines Problems versuchen, jemand von der RV direkt anzusprechen. Ferner gibt es auch Rentenberater, die Du evtl. hinzuziehen kannst. Kann dann zwar Gebühren kosten, aber Du kannst Dich da sachkundig beraten lassen. Hier findest Du jemand in Deiner Region: https://www.rentenberater.de/index.p...=article&id=38 Zitat:
Kannst jedenfalls unverdrossen weitermachen. :winke: Liebe Grüße lotol |
AW: Rentenantrag zu spät gestellt
Hallo alle,
Danke für's Helfenwollen. Ich sitze das erstmal ohne Rücknahme aus und werde dann weiter berichten. Liebe Grüße Sabine |
AW: Rentenantrag zu spät gestellt
Hallo Kontra,
mir ist zu dem Thema noch etwas eingefallen. man bekommt "grundsätzlich" eine Rente wegen Erwerbsminderung zunächst auf Zeit. Eine Zeitrente beginnt frühestens nach Ablauf von 7 Kalendermonaten nach Eintritt der Erwerbsminderung. Der Rentenbeginn wäre bei Dir - sofern Dir keine Rente auf "Dauer" bewilligt wurde und der Antrag rechtzeitig gestellt worden wäre, der 01.11.2017. Damit geht es bei Dir nur um einen Monat Rentenzahlung. In diesem Fall würde ich kein Geld in einen Anwalt investieren. Infos darüber findet man beim Rentenversicherungsträger auf der Website oder auch auf diversen anderen Seiten. :winke: |
AW: Rentenantrag zu spät gestellt
Hallo Hanne-M,
ja, du hast Recht, an die Befristung hatte ich nicht gedacht. Darauf wurde auch in dem ablehnenden Schreiben nicht eingegangen, deswegen hatte ich es auch nicht im Fokus. Es wurde immer nur auf die verspätete Beantragung Bezug genommen. Die Rente ist befristet bis Februar 2020. Liebe Grüße Sabine |
AW: Rentenantrag zu spät gestellt
Es ist im Gesetz verankert, das die Rentenantragstellung an eine Frist gebunden ist. Für alle die in einer dir ähnlichen Situation ist, es reicht dann auch erstmal ein formloser Rentenantrag (Zweizeiler)um die Frist zu wahren.
Alles Gute Sabine |
AW: Rentenantrag zu spät gestellt
Ich nehme an, dass es daran liegt, dass nicht darauf Bezug genommen wird, was gewesen wäre, wenn der Antrag früher gestellt worden wäre. Auf der Basis der Tatsachen fertige Texte und keine individuellen. Schnell die Akte vom Tisch und das war's. Mittlerweile gibt es sogar einen "Freifahrtsschein-Paragrafen", der Behörden erlaubt Fehler zu machen. Das hatte was mit Verjährung zu tun. Ich weiß nicht mehr so genau, welcher § im SGB das war. Spielt hier aber auch keine Rolle.
Liebe Grüße :winke: |
AW: Rentenantrag zu spät gestellt
Hallo Othelo,
auf die Idee mit der Fristenwahrung durch einen Zweizeiler hätte ich ja auch mal kommen können! (Zur Tatsache, dass man nach der Diagnose überhaupt nur an die Krankheit und nicht an Rente denkt, muss ich mich hier nicht auslassen.Das kann jeder nachvollziehen, der schon einmal in einer solchen Situation steckte.) Danke für den Hinweis, vielleicht können hierdurch Mitleser aktiviert werden, die Frist mittels einem kurzen Schreiben ohne viel Papierkram hinten dran zu wahren. Liebe Grüße Sabine |
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