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IsabelW 18.01.2014 18:02

Erfahrungen mit Verbeamtung bei Hautkrebs
 
Hallo!

Ich hatte im Sommer 2011 ein malignes Melanom. Im Rahmen der Nachsorge wurden jetzt zwei weitere Flecke entfernt, "nur" dysplastische Nävi, Nachschnitt nächste Woche.

Da ich Berufseinsteigerin bin, frage ich mich, ob ich überhaupt jemals eine realistische Chance auf eine Verbeamtung habe, wenn ich einmal Hautkrebs hatte.

Da ich denke, dass das ein generell nicht uninteressantes Thema ist, würde ich hier gerne eine Infosammlung zusammenstellen.

Wer von Euch hat eigene Erfahrungen oder Erfahrungen aus maximal 2. Hand zum Thema Verbeamtung bei Hautkrebs?

Postet bitte immer das Bundesland dazu, da es da wohl regionale Unterschiede gibt.


Viele Grüße!
IsabelW

Karasa83 19.01.2014 06:50

AW: Erfahrungen mit Verbeamtung bei Hautkrebs
 
Bei mir würde das MM 3 Jahre nach Verbeamtung auf Lebenszeit festgestellt. Wäre es in der Zeit als ich noch beamte auf Probe war diagnostiziert wurden, hätte ich kein Lebenszeit bekommen.

J.F. 19.01.2014 11:20

AW: Erfahrungen mit Verbeamtung bei Hautkrebs
 
Das einzig wichtige hast Du nicht mal erwähnt: Melanom in situ oder Melanom ab Stadium I.

So macht eine sogenannte Umfage Null Sinn.

Triangel 19.01.2014 15:56

AW: Erfahrungen mit Verbeamtung bei Hautkrebs
 
Hallo Isabel,

grundsätzlich ist so eine Umfrage ja nicht uninteressant, aber ich verstehe nicht, zu was sie in deinem konkreten Fall führen soll.

Du schreibst, eine Berufseinsteigerin zu sein.
Bist du Beamtin auf Widerruf oder bist du im zivil-rechtlichen Bereich und möchtest nur später mal auf die Beamtenschiene wechseln?

Und wenn wir schon über Beamte schreiben, nun, wie wäre es mit einem Blick ins Gesetz? ;-)

Man hat ja keinen Anspruch auf eine Verbeamtung resp. auf eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.
Das passiert ja gem. § 5 BBG nur dann, wenn jemand dauerhaft für die Aufgaben nach § 4 BBG verwendet werden soll.

Das ist eine Ermessensentscheidung und da kann jeder Dienstherr zu einem anderen Ergebnis kommen.

Zudem ist "dauerhaft" ein unbestimmter Rechtsbegriff, also wird auch der nicht einheitlich ausgelegt.

Ich weiß von mehreren Fällen, wo nur wegen einem BMI über 24 das Beamtenverhältnis auf Widerruf oder auch auf Probe beendet wurde und nicht auf ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit überging.
Hier reichte schon die potentielle und auf Grund von Erfahrungswerten hinreichende Wahrscheinlichkeit von dauerhaften Erkrankungen (Herz/Kreislauf, orthopädische Probleme).


Und beim Thema Wahrscheinlichkeit eines Rezidivs schlage ich die Brücke zu der Frage von J.F. die meiner persönlichen Meinung nach die entscheidende ist.

Ich wünsche dir alles Gute und vielleicht magst du uns ja auf dem Laufenden halten,

Triangel

IsabelW 19.01.2014 16:37

AW: Erfahrungen mit Verbeamtung bei Hautkrebs
 
Ich möchte hier nicht mein konkretes Melanom thematisieren, sondern Erfahrungen zum Themenkomplex "Hautkrebs & Verbeamtung" sammeln.

Ziel ist es eine Tendenz abzubilden, welches Bundesland wie streng mit dem Thema umgeht.

___

Zu den konkreten Fragen an mich:

Oberflächlich spreitendes malignes Melanom, Level II, Dicke 0,2 mm, pT1a, Mitoseindex 0 Mit./mm2

Geplant ist Einstieg im höheren nichttechnischen Dienst, Übernahme in Beamtenverhältnis "bei Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen" möglich. Mir geht es um die Frage ob eine Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen mit Melanom per se unmöglich ist und ob das regional unterschiedlich gehandhabt wird.

Anka85 23.01.2014 11:05

AW: Erfahrungen mit Verbeamtung bei Hautkrebs
 
Ich habe mich auch ein wenig mit dem Thema Verbeamtung beschäftigt. Bin Grundschullehrerin und noch als Vertretungskraft angestellt.
Menschen mit einem zu hohen BMI (auch wenn dies auf Muskeln zurückzuführen ist) haben tatsächlich häufig schlechtere Chancen auf Verbeamtung als Krebspatienten, wenn diese einen Schwerbehindertenausweis haben. Mir wurde gesagt, dass selbst ich, Stadium 4, eine Chance auf Verbeamtung hätte. Die Frage ist nur, welche Vorteile habe ich dadurch? Als Schwerbehinderte habe ich bereits viele Rechte und eine feste Stelle als Angestellte ist zumindest im Lehrerberuf genauso sicher wie die Beamtenstelle. Wenn man keine Anwartschaft auf eine private Versicherung vor der Erkrankung abgeschlossen hat, muss man bei Eintritt zur Gesundheitsprüfung. Bei der Krankheitsgeschichte wird man dann ganz hoch eingestuft, teure Versicherung. Dann macht das Mehr an Geld nicht soo viel aus.
Sollte man dienstunfähig werden, gerade in jungen Jahren, ist die Rente nicht besonders hoch und als Beamte bleibt man in der teuren privaten Versicherung oder rutscht in den Basistarif, der zumindest bei meiner Versicherung nicht mal eine Reha, Perücke oder Psychotherapie zahlen würde.
Vorteil der Verbeamtung bleibt natürlich trotzdem das höhere Gehalt und gleichbleibendes Gehalt bei Krankheit.
Das muss man sich gut überlegen und durchrechnen lassen.
Und ob man verbeamtet wird oder nicht, ist häufig einfach reine Glückssache.
Ich bin kein Experte, deswegen hier keine Gewähr auf Richtigkeit.
Lieben Gruß


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