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Bremensie 03.10.2008 09:55

Asbestose nach Tod festgestellt
 
Hallo,:winke:
Mein Lebensgefährte starb am 17.02.08 an Lungenkrebs. Kurz vorher hatte sich die BG eingeschaltet. Sie wurde durch die Krankenkasse in Marsch gesetzt. Nach dem Tod holte sich die BG die Erlaubnis meinen Lebensgefährten obzuzieren zu lassen. Seine Tochter als nächste Angehörige stimmte dem zu. Man stellte dann fest dass der Tod durch eine Asbestose hervorgerufen wurde. Meine Frage: Welche Leistungen der BG stehen der Tochter jetzt noch zu. Mein Lebensgefährte war bei seinem Tot 63 Jahre alt.

muckelchen 05.10.2008 10:59

AW: Asbestose nach Tod festgestellt
 
Hallo Bremensie,
ich kann nur auf die Geschichte meines Vaters zurückgreifen. Er bekam Lungenkrebs aufgrund der Asbeststaublunge.
Wichtig ist, das der Arzt bescheinigt, das die Erkrankung auf den Asbest zurückzuführen ist. Dann hast Du die Möglichkeit bei der Berufsgenossenschaft Rente zu beantragen. Denn die Asbestose ist ja nun mal eine typische Berufserkrankung.
Die BG kann dazu sicher noch mehr sagen.
Ich drück Dir die Daumen
das Muckelchen

Bremensie 10.10.2008 19:21

AW: Asbestose nach Tod festgestellt
 
Hallo Muckelchen,
durch die Obduktion ist ja schon bestätigt dass mein Lebensgefährte an einer Asbestose gestorben ist. Da ich aber nicht mit ihm verheiratet war bekomme ich von der BG keine Rente. Für micht stellt sich nur die Frage was seine erwachsene verheiratete Tochter von der BG zu beanspruchen hat.
Viele Grüße von Bremensie

Speedy Schneller 10.10.2008 19:53

AW: Asbestose nach Tod festgestellt
 
Hallo Bremensie,
es tut mir leid, daß Du Deinen Lebensgefährten so früh verlieren mußtest.
Soviel ich weiß bekommt die erwachsene Tochter keine "Waisenrente" mehr.
Sollten aber vermehrte Kosten, durch Pflege entstanden sein, kann man diese mit Belegen bei der BG einreichen.
Denn es war ja eine Berufskrankheit- hier werden solche Kosten mitgetragen.
Weiß aber nicht, ob es auch jetzt noch geht.
Speedy

Daddys girl 19.01.2010 01:28

AW: Asbestose nach Tod festgestellt
 
Hallo,

Bei meinem Daddy war die asbestose bereits vor seinem Tod anerkannte Berufskrankheit. Da meine Geschwister und ich unsere Ausbildung schon abgeschlossen hatten bekommen wir nichts von der BG, meine Mama bekommt eine Rente.

Ich glaube wenn ein Kind nicht mehr "unterhaltspflichtig" ist muss die BG auch dem Kind keine Hinterbliebenenrente bezahlen.

LG Daddys Girl


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