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Zweitmeinungsprojekt eKonsil Urologie in die Regelversorgung aufgenommen
In der Erfolgsgeschichte der online-basierten Zweitmeinung in der Urologie wird ein neues Kapitel aufgeschlagen: Künftig können vor der Behandlung von Hodentumoren, Peniskarzinomen und metastasierten Nierenzellkarzinomen digitale Konsile für Versicherte aller gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Telekonsilien-Vereinbarung über das Vergütungssystem der vertragsärztlichen Versorgung, dem einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM), abgerechnet werden. https://idw-online.de/de/news807092 |
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