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-   -   78 Wochen Krankengeld sind um (https://www.krebs-kompass.de/showthread.php?t=61868)

kathi68 14.01.2014 20:38

78 Wochen Krankengeld sind um
 
Halllo ihr Lieben,

ich hoffe, dass ihr uns helfen könnt, denn momentan stehen wir etwas auf dem Schlauch.
Mein LG hatte ein Synovialsarkom am Fuß, was erfolgreich durch eine ILP behandelt und herausoperiert wurde. Ende Januar steht die zweite Nachsorge an, die aber - da bin ich sicher - gut ausfallen wird.

Noch Anfang Dezember war er bei seinem AG - er würde ja arbeiten, aber die Arbeitsmedizin (öffentlicher Dienst) "lassen ihn nicht", da er in seinem Beruf viel gehen muß und zu dem Zeitpunkt noch stark hinkte.
Nun zu unserem Problem: die 78 Wochen, die er Krankengeld erhielt, waren am 27. Dezember um.
Beim Arbeitsamt war er schon vor diesem Datum, um sich zu melden - dort wurde er zu einem Amtsarzt geschickt, der ihm bescheinigte, dass er noch nicht arbeiten könne und es mindestens noch 6 Monate dauern würde, bis das möglich wäre (obwohl er eigentlich will).

Heute kam folgendes Schreiben der Agentur für Arbeit:

Sehr geehrter Herr.....,

Sie sind in Ihrer Leistungsfähigkeit so weit gemindert, dass Sie nur noch weniger als 15 Stunden wöchentlich arbeiten können.
Damit stehen Sie der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung und sind nicht arbeitslos im Sinnd er §§137, 138 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)

Bis zur Feststellung des Rentenversicherungsträgers, ob bei Ihnen eine Erwerbsminderung vorliegt, längstens bis zur Erschöpfung des Anspruches, können Sie Arbeitslosengeld weiterhin erhalten (§ 145 Absatz 1
Satz 1 SGB III)

Zur Prüfung der Erwerbsminderung beabsichtige ich, der Rentenversicherung die ärztlichen Unterlagen zu übersenden. Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie damit nicht einverstanden sind.

Bitte stellen Sie innerhalb eines Monats nach Zugang dieses schreibens (Monatsfrist) einen Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation (§ 145 Absatz 2 Satz 1 SGB III). Sollten Rehabilitationsleistungen nicht in Betracht kommen, gilt dierer Antrag als Rentenantrag. Sie können ihn bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei der Agentur für Arbeit stellen. Bitte verwenden Sie das beiliegende Formular.

Wenn Sie den Antrag nicht innerhalb der Monatsfrist stellen, muss ich die Zahlung von Arbeitslosengeld nach Ablauf der Frist einstellen (§ 145 Absatz 2 Satz 3 SGB III). In diesem Fall kann Arbeitslosengeld erst ab dem Tag weitergezahlt werden, an dem Sie die Antragstellung nachholen.

So, das war´s.

Wie sollen wir am besten weiter verfahren? Mein LG kann ja arbeiten, allerdings wird es vielleicht noch 4 Wochen dauern, bis er "richtig" rund läuft - wobei er das jetzt schon fast tut.
Nächste Woche will er nochmal zu seinem Arbeitgeber fahren, um mit der
Personalabteilung zu reden.

Dieser "Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation" - heißt das, dass er wieder auf Reha soll? (Er will das auf keinen Fall, ihm geht es gut).

Vielleicht hat einer einen Tipp für uns.....

Danke und liebe Grüße,
kathi

MIKEMT 14.01.2014 23:18

AW: 78 Wochen Krankengeld sind um
 
Hallo Kathi,
habe ich das richtig verstanden. AG ist der öffentliche Dienst?

kathi68 14.01.2014 23:42

AW: 78 Wochen Krankengeld sind um
 
Hallo Mike,

ja, es ist öffentlicher Dienst. Kennst Du Dich da aus?

Ich hab auch schon zu meinem LG gesagt, dass sie normalerweise einen Job in einer anderen Abteilung für ihn finden müssten - oder auch in der gleichen Abteilung, allerdings dann auf alle Fälle etwas körperlich "unanstrengenderes"
Er würde gerne in der Abteilung bleiben, da er immer eine Fahrgemeinschaft hatte und der Weg zur Arbeitsstelle einfach ca. 50 km beträgt.

Vielleicht kann er nächste Woche etwas erreichen.

axellino 15.01.2014 07:11

AW: 78 Wochen Krankengeld sind um
 
Hallo kathi68,

ihr habt jetzt noch bis zum 14.02 Zeit den LTA Antrag zu stellen,bevor das ALG1 eingestellt werden kann.Diese Frist könnt und solltet ihr bis zum letzten Tag ausschöpfen.Wenn abzusehen ist das die Ewerbsunfähigkeit bis dahin noch nicht beendet ist oder auch erfolgreiche Gespräche mit der Personalabteilung noch nicht abgeschlossen sind,geht ihr am 13/14.02. direkt in eure Arbeitsagentur und stellt den LTA Antrag dort.Die Bearbeitung des Antrages dauert im Durchschnitt bis zu 3 Monate oder sogar noch länger.Bei mir hat es 4 Monate gedauert.Der LTA Antrag auch wenn er genehmigt worden ist,kann jederzeit wieder zurück gezogen werden vom Antragsteller.
Ihr könnt euch also noch Zeit lassen um alles zu klären und ihr bleibt vorallendingen weiter im Leistungsbezug des ALG1 SGB 145.

LTA beinhaltet med. oder berufliche Rehabilation.
zuerst wird geprüft ob durch eine med. Reha die Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt werden kann.Es kann aber auch eine berufliche Reha angestrebt werden die eine Umschulung...Weiterbildung usw. beinhaltet.

Gruss

axellino

MIKEMT 15.01.2014 07:33

AW: 78 Wochen Krankengeld sind um
 
Hallo Kathi,
axellino war früher wach... . Danke Axellino, sehe das genauso.
Je nach Vertrauen zum Personalrat würde ich auch prüfen, ob ich ihn involviere.
In meiner Abteilung haben wir es mit dem PR immer geschafft, im Sinne des Angestellten die Weiterbeschäftigung zu regeln. Auch der Amtsarzt hat da immer mitgemacht. Arbeit hebt das Selbstwertgefühl und lenkt ab.
Ich verkenne allerdings nicht, dass es immer mehr Behörden und öffentliche Dienststellen gibt, die "Effektivität" und "Effizienz" in den Vordergrund schieben und dabei ihre sozialen Pflichten vergessen. Leider.
Lasst nicht locker. Ich drücke euch die Daumen.
MIKEMT

Barbara_vP 15.01.2014 09:44

AW: 78 Wochen Krankengeld sind um
 
Hallo Kathi
ein paar Fragen oer Tipps
1. Hat dein LG eine anerkannte Schwerbehinderung, denn die würe helfen eine Umsetzung auf der Arbeit besser zu ermöglichen. Helfen würde die SBbeauftragte/vertreter des AG evtl zusammen mit dem Integrationsamt.
2. Schafft dein LG voll zu arbeiten also 100% , wenn Nein dann könnte er eine teilerwerbsunfähigsrente beantragen , bedeutet er arbeitet 15 Stunen in der Woche und bekommt dann zusätzlich eine Rente oer er arbeitet mehr ist ziem lich kompliziert mit den Hinzuverienstgrenzen, helfen würde eine Rentenberatung er DRV Land/Bund
3. Ihr müßt umbedingt die Fristen einhalten, die in dem Schreiben stehen ganz wichtig!
4. Es gilt grundsätzlich Reha vor Rente, allerdings wenn er nicht in Reha möchte dann stelle einen Antrag auf teilerwerbsminderungs Rente, und schreibe in den Antrag rein, dass er erst kürzlich in Reha war und lasse dir den E Brief der Reha geben, wichtig ist hier die arbeitsmedizinische Beurteilung (wahrscheinlich steht da drin arbeitsfähig unter drei Stunden am Tag)
5. Was in dem arbeitsmedizinischen Beurteilung drin steht kann auch wichtig für den AG und die Umsetzung auf der Dienststelle sein
mehr fällt mir nicht ein

kathi68 18.01.2014 21:33

AW: 78 Wochen Krankengeld sind um
 
Hallo ihr Lieben,

vielen Dank für die ganzen Tipps und Hilfestellungen!

Wir haben beschlossen, dass mein LG nach dem nächsten Kontrolltermin am 30.01. gleich montags drauf (03.02.) zum Amtsarzt seines Arbeitgebers fährt und nochmal mit ihm redet und ihm das positive Ergebnis der Nachsorge
zeigt.
Sollte der Amtsarzt ihn immer noch nicht arbeiten lassen wollen, wird er ihm den Vorschlag von MIKEMT unterbreiten - ob er nicht eine probeweise Tätigkeit für 8-14 Tage verantworten kann.

Je nachdem, wie der Amtsarzt reagiert, will mein Schatz dann doch voraussichtlich den Personalrat einschalten.

@Barbara: ja, mein Schatz hat 80% Behinderung, das ist bei Sarkomen üblich.

Liebe Grüße,
kathi

boebi 19.01.2014 02:01

AW: 78 Wochen Krankengeld sind um
 
Hallo Kathi,

es gibt die stufenweise Wiedereingliederung, die ist in den Regelungen der KK besonders festgelegt. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer müssen zustimmen. Die Anzahl der Stundenarbeitszahl steigt im festgelegten Abstand bis auf die normalen Wochenarbeitszeitstunden. Der Arbeitnehmer kann die Wiedereingliederungsmassnahme aus gesundheitlichen Gründen abbrechen. Die Wiedereingliederung ist besonders im öffentlichen Dienst keine Schwierigkeit. Der Dienstherr hat dort immer noch eine besondere Fürsorgepflicht, besonders mit dem GdB.

Hier einige Links:

http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_i...g_angestellte/

http://de.wikipedia.org/wiki/Hamburg...abilitation%29

http://www.betanet.de/betanet/sozial...erung-465.html

Wie Barbara schon geschrieben hat, achtet auf die Fristen. Es geht besonders um den Erhalt der weiteren Krankenversicherung. Der „Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation“ ist wichtig. Es gilt immer die Regelung –Reha vor Rente oder Reha vor Pflege-. In der Reha wir die noch mögliche Arbeitsstundenzahl festgelegt. Wie auch immer, in den Gesprächen während der Reha kann man natürlich auch beeinflussen was man will.

Vielleicht kann dir das etwas helfen, auch wenn ich kein Fachmann bin, sonderst das alles selber erlebt habe.
Liebe Grüße
Boebi


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