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-   -   Betriebsbedingte Kündigung gleichzeitig mit Diagnose, was muß ich beachten? (https://www.krebs-kompass.de/showthread.php?t=65933)

Nick33 08.05.2015 12:34

Betriebsbedingte Kündigung gleichzeitig mit Diagnose, was muß ich beachten?
 
Hallo,
ich habe ein Problem, ich habe Ende März die Diagnose Brustkrebs bekommen, wurde mitte April operiert. 5 Tage vor der OP wurde bei uns in einer außerordentlichen Betriebsversammlung veröffentlicht daß die Firma geschlossen werden soll. Momentan laufen die Verhandlungen mit dem Betriebsrat, ich bin seitdem zuhause da ich 2x operiert wurde und jetzt noch auf Testergebnisse warte ob eine Chemo notwendig ist.
Mir geht es jetzt um den Schwerbehindertenausweis mit Kündigungsschutz, da sich das ja bei mir alles überschneidet. Ich beantrage den Ausweis nun, muß die Firma sich dadurch mit dem Integrationsamt in Verbindung setzen? Eine schriftliche Kündigung liegt mir noch nicht vor, nächsten Dienstag gibt es eine neue Versammlung mit weiteren Infos, und die Firma soll Ende des Jahres schließen.
Mündlich wurde ich gefragt ob ich in einem Büro 70 km entfernt arbeiten würde, soll mich aber auf die interne Stellenanzeige selber bewerben...

Ich bin nicht in der Gewerkschaft angemeldet, würde das etwas bringen?

Danke
Nicole

Frühlingswiese 08.05.2015 14:07

AW: Betriebsbedingte Kündigung gleichzeitig mit Diagnose, was muß ich beachten?
 
Puh....
ich bin kein Jurist, aber von meinem Rechtsverständnis her:
1.) Du bist solange in ungekündigter Stellung, bis Du eine Kündigung erhalten hast.
2.) Der Schwerbehindertenausweis gilt ab Antragsstellung - der wird quasi zurückdatiert bei Aushändigung.
3.) Was willst Du mit dem Eintritt in die Gewerkschaft erreichen? Die Firma schließt, Du bist nicht alleine betroffen.
4.) Frag doch bei der Sozialstation Deiner behandelnden Klinik nach, die Sozialarbeiter sind meistens ziemlich fit in allen arbeitsrechtlichen Fragen.

Ansonsten: toitoitoi

Gledi 11.05.2015 21:54

AW: Betriebsbedingte Kündigung gleichzeitig mit Diagnose, was muß ich beachten?
 
Der Eintritt in die Gewerkschaft kann dir z.B. kostenlose (abgesehen vom Mitgliedsbeitrag) arbeitsrechtliche Beratung bringen. In welchem Umfang ist von der Gewerkschaft abhängig, deshalb vorher informieren, ob sich lohnt. Außerdem unterstützt du deinen Betriebsrat, der in solchen Situationen ganz intensiv mit der Gewerkschaft zusammen arbeitet. Im schlimmsten Fall kann es passieren, dass die Gewerkschaft für ihre Mitglieder Entschädigungen oder Sozialleistungen ausverhandeln kann, aber kein Einvernehmen entsteht, was mit den Nicht-Mitgliedern passiert.
Oder, wenn es um eine Versetzung an einen weit entfernten Arbeitsplatz geht, ist es einfacher, in der Gruppe, mit Betriebsrat und im Bedarfsfall Gewerkschaft, Zulagen zu verhandeln als jeder für sich alleine.
Verhindern, dass das Unternehmen schliesst, kann natürlich auch die Gewerkschaft nicht.

Panda72 11.05.2015 22:55

AW: Betriebsbedingte Kündigung gleichzeitig mit Diagnose, was muß ich beachten?
 
...die SB gilt ab Diagnosestellung!
Aber das mit der Kündigung ist nicht so einfach. Ich bin kein Jurist. Nimm Dir eine Anwalt und das ohne viel Zeit verstreichen zu lassen.

Hier gibt es ein paar Infos
https://www.integrationsaemter.de/Fa...chutz/77c426i/


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