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Roesi01 15.03.2017 15:35

Heilungsbewährung lobulärer Brustkrebs
 
Hallo liebe Leser ,

ich habe heute den Feststellungsbescheid über den Grad der Behinderung bekommen .
Bei meiner Ersterkrankung 2008 bekam ich einen Schwerbehindertenausweis für 5 Jahre.
Es war ein invasiv ductales Karzinom.
Diesmal hatte ich ein invasiv lobuläres Karzinom der Ausweis ist knappe 4 Jahre gültig?
Hat sich diesbezüglich etwas geändert ?

Falls jemand eine Antwort weiss freue ich mich über Antworten

Liebe Grüße Roesi

Elisabethh.1900 19.03.2017 14:45

AW: Heilungsbewährung lobulärer Brustkrebs
 
Liebe Roesi,
bitte lege innerhalb von 4 Wochen Widerspruch gegen den Bescheid ein, damit muss er nochmals überprüft werden.
Es gibt verschiedene Quellen im Netz, wo man von einem GDB von 50 und einer Heilungsbewährung von 5 Jahren ausgeht.

Du erwähntest, dass Du zum 2.Mal erkrankt bist, vielleicht besteht die Möglichkeit auf die psychischen und physischen Folgen der ersten Erkrankung im Schreiben mit hinzuweisen?

Im Verfahren werden die behandelnden Ärzte angeschrieben, deshalb ist es wichtig, sich mit ihnen abzustimmen, denn sie können nur Beschwerden angeben, von denen sie auch wissen.

Eine Quelle, wo man nachlesen kann, ist diese: http://www.bmas.de/SharedDocs/Downlo...ublicationFile

Sie stammt allerdings schon aus dem Jahr 2008.

Liebe Grüße an Dich,
Elisabethh.

Roesi01 20.03.2017 13:48

AW: Heilungsbewährung lobulärer Brustkrebs
 
Hallo Elisabethh.

vielen Dank für den Link und Deinen Tipp.
Ich werde es probieren .

Liebe Grüße Roesi


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