AW: Schwerbehindertenausweis/Einspruch?
Verkürzte Lebenserwartung ist keine Behinderung. Sch... aber ist leider so. Es gibt übrigens eine Liste, wo man den GdB nachschauen kann.
Vorsicht: Es wird nicht summiert - d. h. wenn jemand einen Gehstock braucht, weil er Nervenschmerzen in den Füßen hat, und dann kommt noch eine misslungene Hüft-OP dazu, wegen der er auch am Stock geht, dann gibts aus den beiden GdB keine Summe!
Die Verlängerung bei der Gemeinde geht, glaub ich, nicht bei Heilungsbewährung. Da wird der GdB einfach nur für 5 Jahre festgesetzt, und danach muss geprüft werden (es könnte ja z. B. ein Rezidiv oder Metastasen geben). Die Prüfung machen nur die Versorgungsämter.
Geändert von Calypso (22.08.2011 um 16:11 Uhr)
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