Zitat:
Zitat von Mi1980
Danke für die Antworten.
Das Lungenvolumen liegt auch nur bei 60%. Und die schreiben es besteht keine medizinische Notwendigkeit.
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Nun ja das mit dem Anspruch ist so eine Sache. Relativ Sicher isdt das ganze im ersten Jahr nach Abschluss der akutbehandlung. Innerhalb des zweiten Jahres ist es schon eine Einzelfallentscheidung die einer fundierten Begründung bedarf. Stichwort "erhebliche Funktionsbeeinträchtigung."
Was ich mir als Fallstrick seitens der Rentenversicherung noch vorstellen könnte, wäre der somatische "Nutzen" einer dreiwöchigen Reha. Also die Frage lässt sich z.B. die Lungenfunltion in der Reha wesentlich verbessern oder die Einschränkungen danach besser kompensieren.
Wenn die RV den Eindruck hat, dir geht es danach genauso össelig wie vorher, könnte sie das auch als fehlende Notwendigkeit formulieren.
Ist jetzt ein bissl doof formuliert aber ich hoffe du verstehst es trotzdem ...