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Alt 05.06.2013, 09:34
The Witch The Witch ist offline
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Standard AW: Kosten Nachsorgeuntersuchungen ?

Die Begründung ist erstmal absolut ok so (falls nicht eine der Voraussetzungen aus dem zitierten Punkt 1. vorliegt und gegenüber der Krankenkasse exakt so angegeben wurde); sie entspricht dem geltenden Recht.

Aber: Man darf nicht vergessen, dass dieser Beschluss des "Gemeinsamen Bundesausschusses" (= das oberste Beschluss*g*re*mium der gemein*samen Selbst*ver*wal*tung der Ärzte, Zahn*ärzte, Psycho*the*ra*peuten, Kran*ken*häuser und Kran*ken*kassen in Deut*sch*land) aus dem Jahre 2001 stammt, er hatte eine Vorlaufzeit von vier Jahren. Die für den Beschluss herangezogenen Studien sind teilweise noch älter, noch absolut unzureichend und stammen aus einer Zeit, als die MRT noch als "Versuchsverfahren" eingestuft und nur an speziellen Zentren hinreichend oft durchgeführt wurde.

Wer mag, kann sich die gesamte Beschlussfassung zu Gemüte führen: BUB-Richtlinie/ Anlage A (Magnetresonanzthomographie der weiblichen Brust), dort unter "zusammenfassende Dokumentation".
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