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Alt 12.04.2007, 16:22
Elfie Elfie ist offline
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Standard AW: Arbeitet jemand bei der Krankenkasse?

Hallo Kathrin,
ich arbeite zwar nicht bei der Krankenkasse und bin auch keine Juristin, aber nach meinem Wissensstand müsste es sich wie folgt verhalten:
In Deiner Generalvollmacht sieht die Kasse wohl kein Testament? Wenn sie also nicht verheiratet war, wären danach Deine Eltern, oder falls nur noch ein Elternteil da ist, dieser Elternteil Erbe. Sollten keine Eltern mehr leben, so sind die Geschwister erbberechtigt, usw., usw.
Das würde also bedeuten, dass die Erben Anspruch auf die von Dir genannten Leistungen haben. Ob Deine Genralvollmacht als Testament angesehen werden muß, kann Dir sicher nur ein Anwalt oder vielleicht auch eine behördliche Stelle beantworten. Ruf doch einfach mal beim Gericht an und frag Dich durch, aber vielleicht antwortete Dir ja noch jemand der genauer Bescheid weiß.
Es tut mir leid, dass Du zu all Deinem Schmerz noch die Unannehmlichkeiten
zu überstehen hast.
Dir alles, alles Gute. LG Elfie
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