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Alt 08.07.2015, 07:32
Danni84 Danni84 ist offline
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Standard AW: Mich hat es leider auch erwischt...

Ich hatte mich nur einmal etwas schlau gemacht, weiß aber auch nicht alles bis ins Detail.
Fakt ist leider, dass Du die berühmte Frage nach aktuellen oder Jahre Erkrankungen sowie ob du dich zurzeit in ärztlicher Behandlung befindest, nur mit Ja beantworten kannst.
Das Ja schileßt meistens ein Zustandekommen einer Police aus oder ist zumindest mit Einschränkungen oder deutlich höheren Prämien verbunden.
Systemische Erkrankungen, wo auch zunächst Krebs zu gehört, sind häufig Ausschlusskriterium.

Jetzt kommt aber der zweite Teil.
Bis wann giltst du als krebskrank und wann bist Du in ärztlicher Behandlung?

Bei Punkt 1 wird normalerweise auf die übliche Heilungsbewährung von 5 Jahren verwiesen, danach giltst du der allgemeinen Definition nach als geheilt, aktuelle Erkrankungen somit nicht vorhanden.

Punkt 2 ist wie ich erfahren habe etwas kniffliger, da Du dich ja weiterhin in der Nachsorge befindest, bist du ja eigentlich auch in ärztlicher Behandlung.
Findige Leute argumentieren hier aber auch, dass Du nur regelmäßig untersucht wirst, aber nicht behandelt.
Weil die Untersuchung, die ja streng genommen dazu da ist, festzustellen ob du Krebs hast (also hier ein Rezidiv), zum Ergebnis kommt, dass Du nichts hast, dann keine Behandlung ist, da ja nichts da ist, was behandelt werden kann
Also befindest Du dich auch nicht in ärztlicher Benhandlung

Das sind die Erfahrungen, die ich sammeln konnte, bestimmt wissen hier andere noch mehr, aber allgemein wird es in den ersten 5 Jahren schwer, da eine vernünftige Versicherung zu bekommen, ist leider so.
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