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#1
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AW: Beerdigungskosten - Bestattungsgebühr
Zitat:
Das Friedhofsamt ist eine Behörde (Stadtverwaltung) und die halten sich gemäß ihren gesetzlichen Vorgaben an den bestattungspflichtigen Angehörigen. Wenn man die Kosten bereits an das Beerdigungsinstitut überwiesen hat, dann ist das eine zivilrechtliche Angelegenheit. Wenn es Hart auf Hart kommt, dann muss man nochmal an das Friedhofsamt überweisen und sich das Geld vom Beerdigungsinstitut wiederholen. Ich denke aber mal, sowas kommt gar nicht oder wenn, dann nur sehr selten vor, vielleicht aus Versehen. Kein Beerdigungsinstitut wird doch so abgebrüht sein, dass sich trauernde Angehörige auch noch mit so einem Ärger rumschlagen müssen. |
#2
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AW: Beerdigungskosten - Bestattungsgebühr
... urgs... mach mir Mut ;-)
Ne, ich glaube, es ist alles korrekt gelaufen - habe jetzt von der Behörde nichts mehr gehört und das Bestattungsunternehmen hat mir ja gesagt, ich solle die Mahnung vergessen. Danke für die Tipps und Hinweise und einen lieben Gruß |
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