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#1
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AW: Asbestlunge und BG lehnt ab
Moin und allen einen schönen Sonntag !
Ich habe mich gerade etwas 'schlauer' gegoogelt und erfahren, dass die toxische Wirkung eines Stoffes neben seiner Giftigkeit von der Dauer und eben Exposition abhängt, also klar auch von der Dosis, der toxische Effekt bei Lebewesen also ganz unterschiedlich sein kann. Hoffen wir die '10 Jahre' ins Wackeln zu bekommen. LG., Dieter96 |
#2
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AW: Asbestlunge und BG lehnt ab
Lieber Dieter,
würde es über eine Mitgliedschaft beim VdK probieren, einem Sozialverband. Dort gibt es auch Anwälte. Gruß Stern |
#3
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AW: Asbestlunge und BG lehnt ab
Liebe Stern,
hab herzlichen Dank für diesen guten Hinweis. Gerade schnell mal ins Netz geschaut, werde das morgen mal intensiver betrachten und in Kürze die hiesige Geschäftsstelle kontaktieren. Hört sich auf jeden Fall alles sehr positiv an. Ich werde berichten. Nochmals Danke und Dir alles Liebe ... LG Dieter |
#4
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AW: Asbestlunge und BG lehnt ab
Hi ihr Lieben
Aus meiner eigenen Erfahrung ist diese 10-Jahre Regelung nur eine willkürliche Auslegung der BG's und der Krankenkassen. Der Gesetzgeber schreibt lediglich von einer s.g. langfristigen Einwirkung der Gefahrenstoffe. Es kommt im Wesendlichen auf die Intensität an, und die kann auch in 5 Jahren so hoch sein, das sie das "schädigende Ereignis" herbeiführt. Ich würde auf jeden Fall alle juristischen Mittel ausschöpfen, irgendwann geben sie klein bei. Übrigens Klagen vor dem Sozialgericht sind für dich kostenfrei! Lediglich die RA-Kosten mußt du bezahlen. Hier wäre eine Rechtsschutzversicherung mit dem Merkmal "Sozialrecht" von Vorteil. Bei mir sind im Laufe von 8 Jahren 80 000,00€ aufgelaufen und ich hatte Gott sei Dank eine! Ich wünsche dir viel Kraft und halte dir die Daumen LG der Günni |
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