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  #1  
Alt 01.12.2006, 06:48
ArgonDD ArgonDD ist offline
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Ort: Schenefeld Bz. Hamburg
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Standard Ein paar Fragen

Hallo liebe Forumgemeinde!

Ich bin seit einigen Tagen ein "Mitleser" in diesem Forum um Informationen zu erlangen und um meine Angst wenigstens ein wenig zu beruhigen, doch nun ergeben sich uns doch ein paar - leider finanzielle - Fragen.
Ich habe diese Frage bereits bei "Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)" gestellt und dort den Tip bekommen sie hier ebenfalls einzustellen. Ich werde dieem Tip mal folgen, auch wenn es jetzt ja irgendwie doppelt läuft, aber naja, wenns hilft.

Hier also meine "kleine" Anfrage:



Bei meiner Frau wurde letzte Woche Brustkrebs diagnostiziert. Nun soll brusterhaltend operiert werden. Hierzu ist ein vorhergehendes MRT erforderlich (so der behandelnde Arzt). Im KH teilte man uns mit, dass die Krankenkassen dieses aber nicht bezahlen, wir sollten aber versuchen es einzureichen.
Wie sind da die gesetzlichen Bestimmungen bzw. welche Erfahrungen gibt es da.
Meine Frau ist bei der AOK Hamburg versichert.

Und noch ein paar Fragen:
Meine Frau ist seit der Diagnose krank geschrieben, bekommt derzeit noch ihr Gehalt, aber bald dann das Krankengeld. Sie möchte auch sehr gerne wieder arbeiten, sofern bzw. sobald es geht.
Was müssen wir beachten, dass vorher keine Kündigung erfolgt ? Ist es sinnvoll – möglich – einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen ?
An was müssen wir noch alles denken ???

Eigentlich haben wir ganz andere Sorgen – der Krebs eben -, aber so langsam merken wir, dass Krebs auch immer irgendwie mit Geld zusammenhängt – leider!

Ich denke auch, dass diese Fragen hier irgendwo im Forum bereits irgendwann einmal beantwortet wurden, aber mir fehlt leider die Zeit – und zur Zeit auch die Lust und Konzentration – zu suchen. Vielleicht erbarmt sich ja jemand und beantwortet mir die Fragen.


Liebe Grüße

Wolfgang
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  #2  
Alt 01.12.2006, 07:29
Anwi Anwi ist offline
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Standard AW: Ein paar Fragen

Hallo,

bei mir hat die Krankenkasse das MRT bezahlt, ohne irgendeinen Extra-Antrag. Man sollte sich allerdings von dem MRT-Befund nicht verrückt machen lassen. Auf dem MRT waren bei mir vier!!! Tumore (und diese waren nicht klein) zu sehen, die alle als "höchst suspekt" bzw. bösartig aussehend beschrieben wurden. Es wurde bereits von Amputation bzw. Ablatio gesprochen.

Lediglich, um hunderprozentig sicherzustellen, dass eine Ablatio unbedingt notwendig ist bzw. kein Weg dran vorbeiführt, wurde auf meinen Wunsch noch mal eine Biopsie gemacht. Laut Biopsie waren dann doch nur zwei Tumore wirklich bösartig und auf einmal hieß es, ich könne nun doch brusterhaltend operiert werden, wenn ich auch ein Grenzfall sei. Die anderen zwei Tumore waren "benigne Veränderungen", also gutartiger Natur.

Das MRT kann also auch zu Irrtümern führen. Wenn es empfohlen wird, sollte es aber auf jeden Fall gemacht werden. Denn auch gutartige Dinge können schließlich mal entarten, so dass es besser ist, dass man darüber Bescheid weiß und die Entwicklung beobachten kann.

Die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises beim zuständigen Versorgungsamt ist grundsätzlich sinnvoll, denke ich. Der wurde bei mir von der Klinik aus beantragt. Während meines Krankenhausaufenthaltes kam eine Sozialarbeiterin ans Krankenbett, die mich befragte, den Antrag ausfüllte, so dass ich nur noch zu unterschreiben brauchte. Wie es bei kleineren Krankenhäusern ist, weiß ich jedoch nicht.

Viele Grüße
Anwi
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  #3  
Alt 01.12.2006, 08:21
Ilse Racek Ilse Racek ist offline
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Beiträge: 3.375
Rotes Gesicht AW: Ein paar Fragen

Hallo Wolfgang,

Lohnfortzahlung, Krankengeld, Schwerbehindertenausweis und andere "lebenswichtigen" Fragen beantworten Dir und Deiner Frau sicher alle gut geführten Krankenkassen-Stellen.
Ich hatte das Glück im Unglück, dass mir schon bei den ersten Krankenhaus-Aufenthalten (Biopsie, OP, Chemo, Bestrahlung, AHT etc.) durch Mitpatientinnen und Schwestern alle Fragen beantwortet wurden. Allerdings war war ich, als ich den BK selbst "ertastete" bzw. zu Anfang der Behandlungs-Phasen regelrecht unerschrocken und erst später psychisch und physisch etwas labiler....
Schwerbehindertenausweis und - möglicherweise - die Perückenfrage klärt Deine Frau schon während der ersten Tage des Klinik-Aufenthaltes. Zumindest, wenn sie in einem Brustzentrum betreut wird.

Alles Gute für Euch Beide
und herzlichen Gruß
__________________
Ilse
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  #4  
Alt 01.12.2006, 21:20
Thomo13 Thomo13 ist offline
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Standard AW: Ein paar Fragen

Lieber Wolfgang,

meines Wissens gehört die Mamma-MRT seit 2001 leider nicht mehr zu den Kassenleistungen.
Sie wird nur NACH einer Brustkrebs-OP zur Rezidiv-Kontrolle von der GKV bezahlt.
Eine sehr fragwürdige Regelung, stellt es doch das zuverlässigere Verfahren bei Vorsorguntersuchungen, im Vergleich zur Mammografie, dar. So wird es eben nur bezahlt wenn der Krebs schon auftrat. Wahrscheinlich ist die Untersuchung den Kassen zu aufwendig und teuer.

Ich würde trotzdem eine Kostenübernahmebestätigung der Kasse beantragen.
Manchmal klappts anscheinend doch mit der Übernahme.
In der Klinik der FSU-Jena ist (allerdings sehr selten), die MRT den Patientinnen auch aus dem Forschungstopf der Klinik bezahlt worden.

Ich wünsche euch jedenfalls viel Glück, Thomas

Geändert von Thomo13 (01.12.2006 um 21:24 Uhr)
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  #5  
Alt 02.12.2006, 06:07
ArgonDD ArgonDD ist offline
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Standard AW: Ein paar Fragen

Herzlichen Dank für die schnellen Antworten.

Wir werden das gestern gemachte MRT selbst bezahlen und später versuchen das Geld von der Kasse zurückzubekommen.

Und einen Schwerbehindertenausweis werden wir für meine Frau auch beantragen, es geht schließlich um den Erhalt ihres Arbeitsplatzes.


Liebe Grüße

Wolfgang
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  #6  
Alt 02.12.2006, 08:41
Tilo Tilo ist offline
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Standard AW: Ein paar Fragen

Zitat:
Zitat von ArgonDD
Und einen Schwerbehindertenausweis werden wir für meine Frau auch beantragen, es geht schließlich um den Erhalt ihres Arbeitsplatzes.
Hallo Wolfgang,

der Schwerbehindertenausweis sichert leider nicht den Erhalt des Arbeitsplatzes.
Es besteht ein besonderer Kündigungsschutz, das heißt der Arbeitgeber muss vorher die Zustimmung des Integrationsamtes einholen.
(siehe hier: http://www.soziales.niedersachsen.de...59_L20_D0.html)

Sie prüfen ob eine Kündigung nicht im Zusammenhang mit der Behinderung erfolgt und alle Möglichkeiten zur Erhaltung des Arbeitsplatzes z.B. eine behindertengerechten Ausstattung ausgeschöpft wurden (z.B.Rollstuhlrampe usw.). Über arbeitsrechtliche Gesichtspunkte darf das Integrationsamt nicht entscheiden, darüber kann nur ein Arbeitsgericht befinden!

Fazit: Der Kündigungsschutz ist eigentlich gleich NULL.
Der Behindertenausweis dient "nur" für ermäßigten Eintritt, 5 Tage mehr Urlaub und die Steuer.

VG
Tilo
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  #7  
Alt 02.12.2006, 11:36
ArgonDD ArgonDD ist offline
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Standard AW: Ein paar Fragen

Zitat:
Zitat von Tilo
Es besteht ein besonderer Kündigungsschutz, das heißt der Arbeitgeber muss vorher die Zustimmung des Integrationsamtes einholen.

Naja, so war das von mir eigentlich auch gemeint. Es geht darum, dem Arbeitgeber es nicht zu leicht zu machen zu kündigen. Dass es dann keine Unkündbarkeit gibt, war uns eigentlich schon vorher klar.

Trotzdem Danke für den Hinweis.
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  #8  
Alt 02.12.2006, 15:54
Lovely Lovely ist offline
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Standard AW: Ein paar Fragen

Bei mir hat das MRT anstandslos die Krankenkasse bezahlt. Ich glaube auch nicht,dass es da irgendwelche Probleme geben wird.
Den Schwerbehinderte ausweiss würde ich auf jedenfall beantragen. Hat deine Frau einen Festvertrag?
Eigentlich ist es schon so, dass sie dadurch einen Kündigungsschutz von 5 Jahren hat. Bevor ihr gekündigt wird, müssen sie andere entlassen, auch wenn die anderen Kollegen schon länger da sind.
Zudem hat sie 5 Tage im Jahr mehr Urlaub. Auch Steuerlich hat sie mehr Vorteile. Erkundigt euch am Besten bein sozialen Dienst eures Krankenhauses. Der beantragt mit euch zusammen den Ausweis und regelt auch z.B. die Anschlussheilbehandlung.
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  #9  
Alt 02.12.2006, 18:49
Tilo Tilo ist offline
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Registriert seit: 05.06.2006
Ort: Nähe Potsdam
Beiträge: 124
Standard AW: Ein paar Fragen

Zitat:
Zitat von Lovely
Eigentlich ist es schon so, dass sie dadurch einen Kündigungsschutz von 5 Jahren hat. Bevor ihr gekündigt wird, müssen sie andere entlassen, auch wenn die anderen Kollegen schon länger da sind.
@Loveley:
Der besondere Kündigungsschutz gilt für die Zeit der Heilbewährung gemäß Schwerbehindertenausweis. Mit einem Schwerbehinderten kann das volle "Kündigungprogramm" (Änderungskündigung, betriebsbedingte Kündigung, fristlose Kündigung usw.) durchgezogen werden, der Arbeitgeber braucht dazu NUR die Zustimmung des Integrationssamtes. Das Amt hat aufzupassen, dass die Behinderung nicht als Kündigungsgrund missbraucht wird.
Es kann auch passieren, wenn das Integrationsamt nicht innerhalb von 4 Wochen nach Antragsstellung aktiv wird, dann gilt die Zustimmung als erteilt!

Bis auf diese Zustimmung greift ansonsten das ganz normale Arbeits-/Kündigungsrecht.

VG
Tilo
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  #10  
Alt 02.12.2006, 21:51
sonnenstrahl sonnenstrahl ist offline
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Registriert seit: 21.02.2006
Beiträge: 1.592
Standard AW: Ein paar Fragen

Hallo lovely, lieber Tilo,

bezüglich Kündigungsschutz mit Schwerbehindertenausweis habe ich meine ganz eigenen negativen Erfahrungen gemacht. Trotz dieses Ausweises konnte mich mein AG problemlos kündigen unter dem Deckmäntelchen "Kündigung aus betriebsbedingten Gründen", Aussage das Versorgungsamtes bei der Kündigungsschutzverhandlung in meiner ehemaligen Firma " es ist nicht Aufgabe des Versorgungsamtes zu prüfen ob es der Firma gut oder schlecht geht". Also haben sie der Kündigung zugestimmt. Sie können nur was tun, wenn die Kündigung tatsächlich wegen der Behinderung durchgeführt wurde. Aber der AG hat sooooooo viele Möglichkeiten. Auch deshalb habe ich bei meiner neuen Arbeit die Schwerbehinderung nicht genannt, auf die 5 Tage mehr Urlaub verzichte ich.
Das war meine Erfahrung, wünsche euch, dass es euch da anders ergeht.
Für mich war dieses ganze Verfahren ziemlich deprimierend und letzten Endes völlig überflüssig, schade um die Steuergelder, die da verplempert werden.

Liebe Grüße Anett
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