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  #1  
Alt 23.07.2007, 08:00
floh floh ist offline
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Standard Zurück a. d. Reha-Wiedereingl. abgelehnt v. AG

Hallo ihr lieben,

ich bin zurück aus der Reha in Bad Brückenau. Klinik ist sehr schön gelegen, Essen, Zimmer etc. recht gut.

Aus der Reha heraus wurde durch den Rentenvers. träger eine betriebl. Anpassungsmaßnahme (stufenweise Wiedereingliederung) beantragt. Diese hat der AG abgelehnt!!! Gründe weiß ich leider nicht.

Nun musste ich ja bereits im Febr. d. J. ALG I nach § 125 SBG beantragen, da ich inzwischen 78 Wochen KG von der KK erhalten habe. (Bezug bis 20.06.07 wegen Rehabeginn ab 12.07.)

Während der Reha gabs Übergangsgeld von der DRV. (21.6-12.7.)

Jetzt bin ich arbeitsunfähig entlassen aus der Reha und weiter krankgeschrieben vom Arzt.
Habe mich gleich beim AA zürück gemeldet.

Jetzt sagte man mir, es müsse überprüft werden, ob ich weiter Anspruch auf ALG I habe oder einen Antrag auf Hartz IV stellen müsse.

Habe aber erst 3 Wochen (06.08.07) nach Beendigung der Reha einen Termin beim AA erhalten!!!!!
Im Jobcenter war ich auch und hab vorsorglich einen Hartz IV-Antrag gestellt. Aber auch hier dauert die Bearbeitungszeit mind. 2 Wochen.

Lt. Gutachten vom AA vor der Reha wurde ich für 6 Monate als mit unter 3 Std. arbeitsfähig eingestuft.
Im Rehabericht bin ich für 6 Std. und mehr eingestuft.

Die beantragte Wiedereingliederung ist ja seitens des AG abgelehnt worden. Ich fühle mich jetzt auch gesundheitl. nicht in der Lage, mal eben nach 6 Monaten erneuter Krankheit gleich mit 8 Std. wieder arbeiten zu gehen.

Kann mir jemand sagen, warum jetzt eine Überprüfung stattfindet, ob ALG I oder Hartz IV Anspruch???? Mein ALG I Bescheid ist doch für 1 Jahr ausgeschrieben. Warum lässt man mich 3 Wochen ohne Geld?

Hat jemand ähnliches erlebt?

Vielen Dank!!!
__________________
Gruß floh

Geändert von floh (23.07.2007 um 08:03 Uhr)
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  #2  
Alt 23.07.2007, 19:42
Benutzerbild von Gaby
Gaby Gaby ist offline
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Standard AW: Zurück a. d. Reha-Wiedereingl. abgelehnt v. AG

Hallo Floh,
da du seitens der Krankenkasse ausgesteuert bist und weiterhin arbeitsunfähig geschrieben, prüft die Arge nun, ob du Anspruch auf die Nahtlosigkeitsregelung hast. Die hast du nur, wenn du vorausssichtlich noch länger als 6 Monate arbeitsunfähig bist und event. ein Rentenantrag gestellt wurde. Bist du voraussichtlich weniger als 6 Monate arbeitsunfähig, dann zahlt die Arge kein ALG1, da du der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stehst. Dann musst du Hartz IV beantragen, bis du wieder arbeitsfähig bist.
Ggf. schickt dich die Arge nochmal zum Gutachter.
Ob und inwieweit der Arbeitgeber bei der Wiedereingliederung mitspielen muss, ist mir nicht bekannt. Ich weiss nicht, ob es einen rechtlichen Anspruch auf Wiedereingliederung gibt. Vielleicht meldet sich noch jemand, der sich damit auskennt.
Alles Gute und hoffentlich beeilt sich die Arge mit der Klärung. Das hat bei mir 2 Monate gedauert, allerdings haben sie in der Zeit ALG1 weitergezahlt bis zum endgültigen Gutachten, danach allerdings nicht mehr.
Lieben Gruß Gaby
__________________
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  #3  
Alt 24.07.2007, 14:40
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Zurück a. d. Reha-Wiedereingl. abgelehnt v. AG

Hallo Floh
es ist sehr ärgerlich. das dein Arbeitgeber die Widereingliederung ablehnt. Denn er hat keine Nachteile dadurch, denn zumindestens beim Bezug vom Krankengeld zahlt die KK das Geld und nicht der AG. Wie das im Falle beim Bezug des Nahtlosigkeitsgeldes ist, weiß ich nicht. Der AG soll doch froh sein, wenn einer stundenweise kommt um zu arbeiten und er nicht bezahlen muss. Dumme Frage, kennt sich dein AG mit der Wiedereingliederung aus? Abgelehnt wird oft nur, wenn man an vorne herein weiß, dass die Wiedereingliederung nichts bringen wird.
Dir steht ein volles Jahr das Nahtlosigkeitsgeld zu. Dieses Geld ist ja eine Zwischenlösung zwischen Krankengeld und Rente. Falls nun das AA meint, du bist doch vermittelbar und ein neues internes Gutachten aufstellt, dann wird die Nahtlosigkeitsregel nach §125 in normales §117? ALG 1 umgewandelt. Die Androhung hatte mir das AA geschickt, allerdings kam der Rentenbescheid 3 Wochen vorher. Lass dir nicht einreden, dass du nun ALG2 beantragen musst. Ein kalenderjahr mit 30 Tagen im Monat berechnet steht dir ALG1 zu, dann folgt ALG2.
Frage deinen AG am besten nach warum die Widereingliderung scheitert.
Drücke dir die Daumen dass bald die sache positiv für dich geklärt ist
Barbara
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  #4  
Alt 24.07.2007, 14:43
Norma Norma ist offline
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Standard AW: Zurück a. d. Reha-Wiedereingl. abgelehnt v. AG

Hallo Kirsten,

die Ablehnung durch den Arbeitgeber ist schon recht ungewöhnlich und wird wirklich seltenst praktiziert. Weißt du, welche Gründe für die Ablehnung angegeben wurden und was die DRV dazu sagt?
Bei "betrieblicher Unzumutbarkeit" (was immer das zu bedeuten haben mag) kann der Betrieb ablehnen; aber wie gesagt, die Gründe sind da entscheidend.

Im Übrigen steht ja nun offensichtlich ein Widerspruch ins Haus, denn auf der einen Seite (Medizinischer Dienst der Agentur für Arbeit; 6 Monate unter 3 Stunden) bist du praktisch nicht mehr erwerbsfähig und auf der anderen Seite (Entlassungsbericht der Kurklinik; mehr als 6 Stunden, also Vollzeit) bist du nun wieder voll erwerbsfähig.
Solche Widersprüche kommen leider oft vor...

Erfahrungsgemäß richtet sich der Medizinische Dienst grundsätzlich nach den Angaben im Entlassungsbericht und somit musst du damit rechnen, dass die Agentur für Arbeit ihre vormalige Feststellung revidiert.

Ohne Geld wird man dich aber trotzdem nicht lassen, auch wenn der Termin erst in 3 Wochen sein wird. Solange steht dir auf jeden Fall ALG 1 bzw. hast du Anspruch auf Nahtlosigkeitregelung. Einfach so streichen geht nicht!

Dass du dich nicht in der Lage fühlst, ganz plötzlich wieder "voll" in den Beruf einzusteigen, glaub ich dir ungesehen.

Wenn der Arbeitgeber sich weiter strikt gegen eine Wiedereingliederung sträubt, wird er wohl eine Kündigung anstreben (denke ich).
Kein schöner Zug und so ganz machtlos steht man auch nicht da (der VdK kennt solche Fälle zuhauf), aber Nerven kostet das alles dann doch.

Atme jetzt erst einmal durch; ganz ohne Geld wirst du nicht dastehen.
Und dann nimm deine sämtlichen Unterlagen und gehe zum VdK in deiner Nähe. Dort wird man dir dann ab sofort zur Seite stehen.

Liebe Grüße
Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001

PS: Frage: Wie ist der Kurarzt eigentlich zu diesem Ergebnis gekommen (6 Stunden und mehr), wenn du dich offensichtlich gar nicht dazu in der Lage fühlst? Hast du dein Empfinden denn auch dem Arzt mitgeteilt?
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  #5  
Alt 24.07.2007, 15:04
floh floh ist offline
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Standard AW: Zurück a. d. Reha-Wiedereingl. abgelehnt v. AG

Hallo,

ich habe bei der DRV angerufen und nachgefragt, welche Gründe der AG für die Ablehnung einer Wiedereingliederung angegeben hätte. Man teilte mir mit,das der AG gegenüber der DRV nicht verpflichtet sei, seine Ablehung zu begründen. Ebenso meinte man, man könne das jetzt nur so akzeptieren und die DRV könne dagegen nichts machen.

Während der Reha habe ich der Stationsärztin gesagt, dass ich beabsichtige eine Teil-EM-Rente zu beantragen. Ich fragte sie, ob sie mir diesbezügl. eine Empfehlung in den Rehabericht schreiben könnte. Zur Antwort bekam ich, dass ich ja nicht psychisch krank sei und deshalb eh keinen Anspruch auf eine EM-Rente hätte.
(Na vielen Dank auch )

Daraufhin ist die Empfehlung "Wiedereingliederung" entstanden, aber auch das Kreuzchen auf dem Rehabericht... "6 Std. und mehr arbeitsfähig"

Ebenso wird im psycholog. Bericht gesagt:... Frau... stößt an die Grenzen ihrer Belastbarkeit".. ja Hallo, wem wunderts??? Erst die Behinderung, dann noch der Krebs....

Alles irgendwie widersprüchig...

Ebenso wird im Rehabericht ein neuropsychiartrisches Gutachten empfohlen, welche die DRV aber lt. Aussage nicht einfordern wird.
Hier sollte die tatsächlich noch zu schaffende Arbeitszeit festgestellt werden.

Sicherlich, Anspruch auf Geld habe ich definitiv ab 13.7.... fragt sich jetzt nur von wem. Problem ist halt, die DRV hat rückwirkend bis 12.7. gezahlt und der Termin b. AA ist erst am 6.8.07, also doch einige Zeit dazwischen.

Der AG kennt sich mit Wiedereingliederung aus, wird bei uns des öfteren praktiziert. Warum nun bei mir nicht, lässt einiges vermuten.
Zudem muss ich sagen, das dies meine 3. Wiedereingliederung seit 2004 wäre.

Krebs 2004
Chemo 2005
jeweils danach erfolgte Hamb. Modell über KK.

Zweite Wiedereingliederung musste meinerseits abgebrochen werden, da mir kein behind.gerechter Arbeitsplatz (2. OG ohne Fahrstuhl) zur Verfügung gestellt wurde. Mein Arbeitsplatz war angeblich damals weggefallen. (haha, da saß ich dann 2006 wieder - parterre)

Ja ihr seht, alles nicht so einfach!!!!

Überlege wirklich, ob ich mich nicht wieder gesundschreiben lasse. Dann muss der AG halt wieder Gehalt bezahlen. Aber dann wäre ich auch bezwungen, meine Arbeitszeit zu reduzieren und dann hätte der AG auch das erreicht, was er erreichen wollte.

Sicherlich wird er mich dann auch zum MDK schicken, und überprüfen lassen, ob ich wirklich arbeitsfähig bin.

In den VdK bin ich dann heute eingetreten. Muss halt noch gucken, ab wann ich dann rechtl. Beratung in Anspruch nehmen kann.
__________________
Gruß floh

Geändert von floh (24.07.2007 um 15:08 Uhr)
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  #6  
Alt 24.07.2007, 15:13
floh floh ist offline
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Standard AW: Zurück a. d. Reha-Wiedereingl. abgelehnt v. AG

@Gabi: da ich bereits seit Febr. erneut erkrankt bin, und bereits aus dem KG-Bezug ausgesteuert, ist die Nahtlosigkeit nach §125 vor der Reha ja gegeben gewesen. Während der Reha gabs Übergangsgeld von der DRV. Nun bleibt zu klären, welchen Anspruch ich nach der Reha, also jetzt, habe.

Ich meine auch weiter Anspruch auf ALG I zu haben, da ich nach §125 erst von Febr. bis 20.6.07 ALG I bezogen habe. Also wären da ja noch Restansprüche, bis 1 Jahr voll ist.

Bin jetzt bis Ende August krankgeschrieben und hoffe, ab Sept. wieder arbeiten gehen zu können.
__________________
Gruß floh
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  #7  
Alt 06.08.2007, 18:13
floh floh ist offline
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Standard AW: Zurück a. d. Reha-Wiedereingl. abgelehnt v. AG

Hallo ihr lieben,

ich hatte heute meinen Termin beim AA... endlich.

Mir steht weiterhin ALG I nach §125 zu.. freu!!! Erhalte jetzt erstmal rückwirkend vom 13. - 31.07.07 Geld in den nächsten Tagen.

Gesagt wurde auch, dass es sein kann, dass ich nochmal zum Gutachter müsse.

Hoffe, dass ich dann ab September endlich wieder arbeiten gehen kann!!!

Ob wann und wie ich das mit der Arbeitszeitreduzierung mache, weiß ich noch nicht. Habe ja noch 34 Tage Urlaubsanspruch, wobei 26 Tage lt. Urlaubsplanung eigentlich weg gewesen wären, wäre ich nicht erneut krank geworden.
Will versuchen, dass ich sobald wie möglich Urlaub bekomme, damit mir der noch voll bezahlt wird. Danach werde ich wohl eine Stundenreduzierung beantragen

Jetzt gesundschreiben lassen wäre ungünstig, da ich noch einige Arzttermine habe, u.a. die CT-Krebsnachsorge...
__________________
Gruß floh

Geändert von floh (06.08.2007 um 18:15 Uhr)
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