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Alt 16.12.2007, 20:32
Mona66 Mona66 ist offline
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Registriert seit: 17.06.2007
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Standard AW: Reha / AHB - macht man das immer?

Hallo Birgit

mein Eindruck basiert auf folgendem Satz:
"warum dann noch Krankengeld beziehen wenn nicht mal bereit in Reha zu gehen....??"

Und ob ich "überfordert" war oder die olle Kurklinik... naja... Ich hab übrigens zum Zeitpunkt der AHB kein Krankengeld bezogen und war vor der AHB, d.h. wärend der Chemo (Carboplatin/Taxol) zu 100 % mit 40 Stunden Woche gearbeitet (auf eigenen Wunsch aber mit voller Unterstützung des Arztes). Lediglich während der Chemotage war ich (alle drei Wochen 1 Tag) krankgeschrieben, da gab es aber kein Krankengeld.

Soweit ich bislang verstanden habe, geht es bei den Rehamaßnahmen aber auch nicht um die Arbeitsfähigkeit, sondern darum festzustellen, ob jemand (langfristig) erwerbsfähig ist. Krankengeld gibt es, solange man einen Arzt hat, der einen arbeitsunfähig schreibt und solange man eben Anspruch (78 Wochen Frist) ist. D.h. insbesondere, dass niemand für sich selbst entscheidet, ob er arbeitsfähig ist, sondern dazu benötigt man immer einen Arzt.

Wird in der Reha festgestellt, dass man langfristig nicht erwerbsfähig sein wird, geht es darum, dass die Krankenkassen dazu auffordern können, in die Erwerbsminderung zu gehen. Daher werden diese Maßnahmen ja von den RV und nicht von den KV bezahlt. Soweit das was mir bislang erklärt worden ist. Ich bleibe dabei: Wenn jemand Krankengeld bezieht, ist das kein Grund sauer zu sein. Und nach wie vor finde ich es hilfreich, wenn hier statt abstrakt auf Gesetzestexte sich zu beziehen, eben die entsprechende Passage zitiert werden würde. Oder eben der Link dazu gegeben wird. Das sollte dann die Frage beantworten: Unter welchen Bedinungen muss man an einer Reha teilnehmen und unter welchen nicht. Bei einem bin ich mir sicher: Der Bezug von Krankengeld allein macht nicht rehafähig. Ich hab zumindest in der Zeit in der ich Krankengeld beziehe noch keine Aufforderung zur Reha bekommen

Gruß
Mona
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