AW: PKV: Tagegeldkürzung bei Wiedereingliederung
Hi
Nein das ist meines Wissens nicht korrekt, denn wenn bei der Wiedereingliederung vom Arbeitgeber bestätigt wird, dass er für die Zeit der Wiedereingliederung (meines Wissens Hamburger Modell oder so) kein Geld zahlt, so muss die PKV das Krankentagegeld weiterbezahlen. Also bei meinem Mann war das auf jeden Fall so (er ist auch in der PKV). Er musste sich vom Arzt bestätigen lassen, dass er wieder zu ca 50 % arbeitsfähig ist, dann musste sein Arbeitgeber mit seiner Arbeitsaufnahme mit 50% einverstanden sein und angeben, ob er bereit ist dafür was zu zahlen oder nicht , und das war's.
Würde mich dagegen wehren und evtl einen RA aufsuchen.
LG Idefix
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