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#1
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AW: Frage zum Behindertenausweis
Für gewöhnlich wird der Ausweis für eine Dauer von 3 oder 5 Jahren ausgestellt, je nach Stadium / Behandlungsmaßnahmen oder auch je nach Behörde. Meiner Meinung nach kann da was nicht stimmen. Da wird Dir aber in der Tat nur Dein Versorgungsamt weiterhelfen können.
PS: Ich finde es schade, dass der Threadersteller Santo sich hier nicht mehr gemeldet hat...
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Mai 2008: Diagnose Hodentumor, Seminom Stadium 2b Juni/Juli 2008: Bestrahlung mit 36 Gy Oktober 2008: MRT - wieder gesund! Der einzige Moment zum Glücklichsein ist die Gegenwart Geändert von Utopia (05.11.2009 um 13:58 Uhr) |
#2
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AW: Frage zum Behindertenausweis
Mein Ausweis wird demnächst ablaufen.
Ich habe jetzt schon Post bekommen von der Behörde. Dort werde ich aufgefordert: wir haben zu prüfen, ob seit der letzten Feststellung des Grades der Behinderung eine wesentliche Änderung in Ihren gesundheitlichen Verhältnissen bezüglich Erkrankung des Hodens ( in Heilungsbewährung ) eingetreten ist. Gott sei dank ist in den 2 Jahren nichts gewesen. Heisst das wenn ich jetzt nichts eintrage ist der Ausweis abgelaufen? Wurde von irgendwem der Ausweis verlängert? Das wäre arbeitstechnisch für mich ein großer Vorteil wenn dieser noch weiterläuft. |
#3
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AW: Frage zum Behindertenausweis
Hallo zusammen,
ich habe heute Post vom Sozialgericht bekommen. Ich klage auf 80% Schwerbehinderung auf 5 Jahre nach Chemo und RLA im Dezember 2009. Laut meinen Ärzten in Tübingen bin voll gesund und arbeitsfähig. Wenn ich meine 9,5 Stunden durch habe bin ich am Arsch. Nicht mehr und nicht weniger. Ich habe duchgehend Schmerzen und so weiter. Durch schweres heben in der Arbeit. Ich fühle mich nicht als gesund. Nur mein Hausarzt unterstützt mich. Aber das bringt nichts vor Gericht. Das weiß ich weil ich VDK Mitglied geworden bin und dies eben so angesehen wird vor Gericht. Das heisst ich werde meine 50 % behalten auf Deutsch gesagt. Ich bin von diesem System enttäuscht. Das heisst die stufen mich als gesund ein. Einer der nur die Hodenentnahme mitgemacht hat. Ich werde alle Vorsorgeuntersuchungen abbrechen. Ich bin gesund. So sagt der Staat. Als erstes werde ich am Montag meine 2. Vorsorge nicht mehr machen. Gesund ist Gesund. Also warum die Vorsorge eigentlich? Für einen Gesunden Menschen? Das ist rausgeworfenes Geld. Da arbeite ich lieber und habe mein Geld vom Arbeitgeber als irgendwo stundenlang zu warten dass mich ach so ein netter Arzt untersucht. Ich mache auf eigene Verantwortung meine Blutwerte und gut ist. Dieses System ist nicht gut und wird zusammenbrechen. Heute oder morgen. Und dann bin ich sowiso auf mich seilbst gestellt. So sehe ich das jetzt. Und eine Uniklinik die mich monatelang auf Metastasen behandelt hat und jetzt sagt(schriftlich) da war nix die können mich mal am Arsch lecken. Die haben mit mir gut Geld verdient und verteidigen mich mit gar nix. Dass ich dauernd an Durchfall und Fatigue leide ist denen doch wurscht. Logisch. Bringt kein Geld. Ich rate Euch nur eines. Wehrt Euch solange das Sozialgericht noch da ist. Alle die eine Peb Chemo 3 mal mit Rla hatten und hier aktiv sind haben nach meinem ermessen die 80 % bekommen. Ich nicht. Ich muss jeden Tag auf dem Acker oder sonst wo stehen und die körperlichen Probleme schlucken und bekomm gar nix. Ich glaube bald dass ich keinen Cent mehr in diesen Staat bezahlen will wenn er mir nicht hilft. Bleib ich zu Hause und heimse mein Arbeitslosengeld ein. Gruß ein Depp |
#4
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AW: Frage zum Behindertenausweis
Hallo.
den GdB bekommt man meinem Kenntnisstand zufolge nicht für die Art der Behandlung sondern entsprechend des Stadium/bzw. Tumortyp. Bei Nicht-Seminom bis Stadium T2 N1 (IIA) ist es ein GdB von 60 auf 5 Jahre Heilungsbewährung. Ich hatte später ja Stadium IIB und dadurch bin ich von GdB 50 2 Jahre auf GdB 80 5 Jahre gekommen. Gruß, Holger |
#5
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AW: Frage zum Behindertenausweis
Hallo Freelancer,
ich hatte Stadium IIB. Meine Metastase war laut Ärzten auch 3,2 Zentimeter groß. Im Bericht steht nun aber dass das eine angenommene Metastase ist. Und auf einmal auch dass diese nur 1,8 cm war. Mir wurde bei der Behandlung wörtlich gesagt dass ich eine Metastase habe das sei doch klar. Auch meine Tumormarker sind ja nicht zeitgerecht abgefallen. Ich bin ja erst darauf aufmerksam geworden dass ich 80 % bekommen kann, weil Du hier gepostet hast. Es ist ja immer eine angenommene Metastase. Wenn bei der RLA nachher bei der Gewebeprobe rauskommt dass nichts krebsartiges mehr gefunden wurde, kann ja niemand nachweisen dass da je was gewesen ist. Wenn ich den schrieb vom Sozialgericht richtig interpretiere heißt das dass wahrscheinlich die Peb und die Rla auf verdacht gemacht wurde. Nur weil ich jetzt noch ein paar Probleme von der Behandlung habe möchte ich ja nicht die 80% sondern weil sie mir wegen der Krebserkrankung zustehen. Wenn ich die nicht bekomme kann ich auch nichts machen, aber was das Versorgungsamt alles macht dass ich die ja nicht bekomme ist schon übel. Und wenn die Urologie auch noch mithilft wird das natürlich nichts. Schönen Feiertag |
#6
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AW: Frage zum Behindertenausweis
Hi,
ich habe ursprünglich vom Versorgungsamt 50 GdB für 5 Jahre bekommen. Dank dem Hinweis von Holger habe ich Widerspruch eingelegt, da mir eigentlich 60 GdB für mein Nicht-Seminom (Seminom, embryonalzell-Karzinom) zustehen. Meine med. Unterlagen wurden von einem vom Versorgungsamt bestellten Arzt begutachtet, der mein Nicht-Seminom bestätigt hatte. Ich habe nun einen Schwerbehindertenausweis mit 60 GdB für 5 Jahre. Was mich sehr stutzig macht, ist die Laufzeit der Ausweise. Soweit ich das von der Schwerbehindertenbeauftragten in meinem Unternehmen erfahren habe, hängt das vom Bundesland ab. Im Versorgungsamt einer großen Stadt in NRW (meine Heimat) habe ich eben die 5 Jahre bekommen. Hätte ich den Ausweis beim Versorgungsamt in einer großen Stadt in Hessen (Arbeitsort) beantragt, wären mir wohl nur 2 Jahre gutgeschrieben worden. Das halte ich für sehr willkürlich! |
#7
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AW: Frage zum Behindertenausweis
Iat auch nicht richtig. Es gibt ja die Gutachter-Richtlinien, aus denen ganz klar hervor geht, wer was für wie lange bekommt. Und bei einem metastasiertem Nicht_Seminom gibt es von vornherein 60% für fünf Jahre.
Allem anderen sollte definitv widersprochen werden.
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