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  #16  
Alt 29.12.2006, 16:42
Lovely Lovely ist offline
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Beiträge: 26
Reden AW: Kündigung

Das sind ja echt super Nachrichten. Konnte mir auch nicht vorstellen, dass das so einfach geht. Tja, dann würde ich sagen, dass neue Jahr fängt für deinen Chef gut an.
Ich wünsche dir ganz viel Glück und Erfolg.

(Da muss man nicht nur mit dem Krebs kämpfen, sondern auch noch mit dem Chef.)

Liebe Grüsse

Lovely


Ps: Halt uns mal auf dem Laufenden!
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  #17  
Alt 29.12.2006, 20:03
Julie C. Julie C. ist offline
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Registriert seit: 18.10.2006
Ort: Hamburg
Beiträge: 552
Standard AW: Kündigung

Hallo, Silvia !

Sorry, ich habe Deinen Thread eben erst gelesen und nun kommt meine Antwort etwas spät. Ich wollte Dir nämlich auch schreiben, dass in Deinem Fall die Kündigung ohne Genehmigung des Integrationsamtes unwirksam ist. Da hat Dein Chef (dessen Verhalten aus moralischer Sicht gesehen unter aller Kanone ist...) einen ganz, ganz großen Fehler gemacht.

Ich hoffe sehr, dass Du die Kraft hast Deine Rechte einzufordern !

Ich habe nun hier im Forum schon öfter davon gelesen, dass Krebskranke ihre Arbeitsstelle verloren haben. Ich selbst bin auch arbeitslos und beziehe ALG II. Sehr viel Hilfe zu allen Themen der Arbeitslosigkeit (also ALG I + II) habe ich im "AHFD"
= "Arbeitslosen-Hilfe-Forum-Deutschland e.V." bekommen und inzwischen bin ich dort ehrenamtlich im Vorstand tätig. Ihr könnt in dem Forum ohne Registrierung lesen. Erst wenn Ihr selbst Beiträge schreiben möchtet, ist eine Registrierung nötig. Vielleicht hilft es hier jemandem, wenn es Fragen und Probleme mit der Behörde gibt.

Hier ist der Link zu unserem Forum = http://www.ahfd.org/

und ich bitte die Moderatoren vom KK, diesen Link im Interesse aller stehen zu lassen. Es gibt ja leider viele Foren, die keine fremden Links akzeptieren.

Ihr braucht dann nur auf "Das Forum" klicken und dort gibt es jede Menge Hilfe rund um's ALG I und II

Ich würde mich sehr freuen, wenn ich mit diesem Hinweis hier einigen Menschen helfen kann.
__________________
Viele Grüße
Julie

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Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht
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Geändert von Julie C. (29.12.2006 um 22:55 Uhr)
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  #18  
Alt 30.12.2006, 03:51
Benutzerbild von Tamina
Tamina Tamina ist offline
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Registriert seit: 16.04.2006
Ort: Dortmund
Beiträge: 62
Standard AW: Kündigung

Ich bin ebenfalls damals gekündigt worden, da hatte auch das Integrationsamt keinen Einfluß. Wenn aus betrieblichen Gründen gekündigt wird, nutzt die Behinderung auch nichts.

Menschlich gesehen ist das sehr tragisch, aber auf dem Arbeitsmarkt zählt das heute nicht mehr.

Ich würde versuchen die Rente zu bekommen, damit würdest du nicht so unter Druck stehen.

Ich drücke dir die Daumen.

LG Tamina
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  #19  
Alt 30.12.2006, 03:53
Norma Norma ist offline
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Registriert seit: 06.11.2005
Beiträge: 1.157
Standard AW: Kündigung

Hallo Silvia,

ich muss deine Freude jetzt leider ein bisschen dämpfen. :-(

Selbst wenn dein Chef es versäumt haben sollte, das I.-Amt einzuschalten und dadurch die jetzige Kündigung unwirksam ist, reicht es völlig aus, dieses Versäumnis nachzuholen.
Du hast ja jetzt geschrieben, wie viele Mitarbeiter die Firma hat und bei dieser geringen Mitarbeiteranzahl wird das I.-Amt auf jeden Fall zustimmen. Denn auch dieses Leute wissen, dass es Gesetze gibt, die auch sie nicht ändern können.

Es wird also (meines Erachtens) zu einem zweiten Kündigungsschreiben kommen, in dem dann vorschriftsmäßig die Zustimmung enthalten sein wird.

Der einzige Vorteil ist dann für dich, dass du noch weitere Wochen in Beschäftigung stehst und nicht nur bis zum 31. Januar 2007.

Nachteil der ganzen Aktion: Dein (Ex)-Chef wird über deinen Eifer nicht gerade erbaut sein. DU hast zusätzlichen Stress durch zahlreiche zusätzliche Behördengänge und es wird deine Nerven strapazieren.

Und dann die Sache mit der Wohnung. Ihn dann noch als Verwalter zu haben, wäre für mich Horror pur und würde MIR ganz bestimmt nicht behagen. Aber das musst du selbst wissen.

Schlafe erst einmal einige Nächte über die ganze Angelegenheit und warte, bis deine allererste Wut verraucht ist. Denn mit Wut im Bauch kann man schlecht Entscheidungen treffen.
Gut wäre es, einmal ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt zu führen, das kostet in meiner Stadt zwischen 30 und 50 Euronen, die es aber wert sind.

Ich wünsche dir die richtige Entscheidung!

Norma mit Juristen-Sohn an der Seite :-)
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  #20  
Alt 30.12.2006, 12:22
Julie C. Julie C. ist offline
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Registriert seit: 18.10.2006
Ort: Hamburg
Beiträge: 552
Standard AW: Kündigung

Zitat:
Zitat von Norma Beitrag anzeigen
Du hast ja jetzt geschrieben, wie viele Mitarbeiter die Firma hat und bei dieser geringen Mitarbeiteranzahl wird das
I.-Amt auf jeden Fall zustimmen.
So ganz einfach ist es aber nicht, denn dafür sind bestimmte Dinge absolute Grundvoraussetzung:

Zitat:
Wie läuft der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen ab?
Für den besonderen Kündigungsschutz gilt folgendes Verfahren:

Zuerst stellen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber beim Integrationsamt einen Antrag auf Zustimmung zur Kündigung.
Dieser Antrag muss eine Begründung haben.
Das Integrationsamt ermittelt in Zusammenarbeit mit den örtlichen Fürsorgestellen den Sachverhalt
und hört alle Beteiligten an:


den schwerbehinderten Menschen,
die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber,
den Betriebsrat oder Personalrat,
die Schwerbehindertenvertretung.

Die Anhörung kann schriftlich oder persönlich sein. Wenn es nötig ist, befragt das Integrationsamt oder die örtliche Fürsorgestelle Fachleute wie zum Beispiel die Fachdienste oder Ärzte.
In der Kündigungsverhandlung versuchen alle Beteiligten, eine Lösung zu finden. Das Integrationsamt will dabei in Zusammenarbeit mit der örtlichen Fürsorgestelle eine Einigung erreichen, mit der alle Beteiligten zufrieden sind.
Wenn sich die Beteiligten nicht einigen, entscheidet das Integrationsamt über die Zustimmung zur Kündigung. Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber und der schwerbehinderte Mensch können gegen die Entscheidung des Integrationsamtes Rechtsmittel einlegen.
Quelle und noch weiteres zu diesem Thema = http://www.lwl.org/LWL/Soziales/inte...digungsschutz/

Liebe Silvia !

Es kann durchaus sein, dass bzgl. der Kündigung ein nervenaufreibender Kampf auf Dich zukommt.
Aber ich möchte Dir unbedingt Mut machen, nicht den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen.

Ein solcher Kampf muss nicht zwangsläufig belastend wirken. Ich persönlich habe die Erfahrung gemacht, dass es ein durchaus tiefes und befriedigendes Erlebnis ist, sich für seine sozialen Rechte einzusetzen. Und deshalb helfe ich durch meine ehrenamtliche Tätigkeit im Arbeitslosen-Hilfe-Verein anderen Betroffenen (das Buch "SGB II" ist mein ständiger Begleiter). Und ich kämpfe engagiert und aktiv gegen den allgemeinen, fortschreitenden Sozialabbau in Deutschland. Ich bin "kampferprobte" Hartz IV Empfängerin und habe erst kürzlich den Kampf um meine Wohnung (Zwangsumzug) gewonnen. Das hat aber auch ein 3/4 Jahr gedauert und das Sozialgericht entschied erst in der 2. Instanz. All das wegen EUR 60,- zu hoher Mietkosten. Aber ich konnte letztendlich beweisen, dass ein Umzug für die ARGE völlig unwirtschaftlich gewesen wäre und es kamen auch noch weitere Aspekte zum Tragen.

Dies - liebe Silvia - soll nur zum Ausdruck bringen, dass sich ein Kampf auch oft lohnt ! Aber ich würde mir an Deiner Stelle wirklich einen anwaltlichen Rat einholen. Den gibt es übrigens auch online unter: https://www.frag-einen-anwalt.de/default.asp
Du kannst dort selbst bestimmen, wie viel Geld Du für diese Beratung investieren möchtest und die Fragen werden super schnell beantwortet. Ich habe mir dort auch schon Beratung geholt und ich kann für die Seriösität dieses Dienstes garantieren.

Kopf hoch, liebe Silvia - lass Dir nichts gefallen !
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Viele Grüße
Julie

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  #21  
Alt 30.12.2006, 15:21
Tilo Tilo ist offline
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Ort: Nähe Potsdam
Beiträge: 124
Standard AW: Kündigung

@Julie:

Wie Norma gesagt hat, wird Silvia höchstwahrscheinlich leider eine zweite "fristgerechte" Kündigung bekommen. Selbst bei einem Schwerbehinderten kann das volle "Kündigungprogramm" (Änderungskündigung, betriebsbedingte Kündigung, fristlose Kündigung usw.) durchgezogen werden, der Arbeitgeber braucht dazu NUR die Zustimmung des Integrationssamtes. Das Amt hat aufzupassen, dass die Behinderung nicht als Kündigungsgrund missbraucht wird!!!

Sie prüfen ob alle Möglichkeiten zur Erhaltung des Arbeitsplatzes im Sinne einer behindertengerechten Ausstattung ausgeschöpft wurden (z.B.Rollstuhlrampe usw.). Über arbeitsrechtliche Gesichtspunkte darf/kann das Integrationsamt nicht entscheiden, darüber kann nur ein Arbeitsgericht befinden!

Es kann auch passieren, wenn das Integrationsamt nicht innerhalb von 4 Wochen nach Antragsstellung aktiv wird, dann gilt die Zustimmung automatisch als erteilt!

Ansonsten hilft nur der Anwalt für Arbeitsrecht.

@Silvia:

Sieh es als Chance für einen Neuanfang, wer weiß heute schon wozu es gut sein wird...

VG
Tilo
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  #22  
Alt 06.01.2007, 21:07
Julie C. Julie C. ist offline
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Beiträge: 552
Standard AW: Kündigung

Hallo, liebe Silvia !

Will nur mal schnell hören, wie es Dir geht und wie es jetzt mit Deiner Arbeitsstelle aussieht. Wie geht es weiter und konntest Du schon etwas erreichen ?

Ich hoffe es sehr für Dich !
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Viele Grüße
Julie

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  #23  
Alt 07.01.2007, 17:39
Silvia70 Silvia70 ist offline
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Standard AW: Kündigung

Hallo ihr Lieben,

erst einmal wünsche ich allen nachträglich ein gutes neues Jahr sowie viel Glück und Gesundheit - und davon gaaanz viel!!!!

Seit Freitag versuche ich nun zu schreiben - werde aber immer wieder vom Computer weggerissen - mal sehen es ob es heute klappt.

Also, die letzte Woche war ich viel unterwegs. Krankenkasse. Arbeitsamt. Integrationsamt. Rechtsanwalt..... und dazwischen Bestrahlung etc...

Wie ihr seht, habe ich Eure Ratschläge befolgt, und habe mich auch in anwaltliche Beratung begeben. Eines steht fest: Die Kündigung ist einmal in der Fristsetzung und auch so nicht wegen der 50 % wirksam. Der Anwalt hatte mir die dazugehörigen §§ aufgeschrieben.

Jetzt habe ich erst einmal hin und her überlegt was ich machen soll... bzw. wie ich vorgehen soll. Ich habe auch ein paar Tage gewartet, bis "die erste Wut verraucht ist" und mir selbst die Frage gestellt: Was willst Du??? Die ganze leidige Angelegenheit macht mir mittlerweile auch gesundheitlich Probleme. Weil ich bis zum Fristablauf einer Klage vor dem Arbeitsgericht noch einige Tage Zeit habe, bin ich zu folgendem (vorläufigem) Ergebnis (Level 1, Level 2, Level 3) gekommen:

Level 1:
Da ich meine letzte noch vorhandene Kraft für mein Gesundwerden brauche und ich nicht die Stärke besitze mit "harten Bandagen" ins Feld zu ziehen, werde ich morgen versuchen, ein offenes Gespräch mit meinem Chef zu führen. Ich möchte nur erreichen, dass das Arbeitsverhältnis noch für eine Weile aufrechterhalten bleibt, bis ich was neues gefunden habe. Sollte ich bis dahin nichts gefunden haben, werde ich ganz normal mit Hilfe des "Hamburger Modells" wieder arbeiten bis ich dann was habe. (die ersten Bewerbungen habe ich auch schon geschrieben) Diese Variante scheint mir bis jetzt in jeder Hinsicht die gesündeste zu sein.

Sollte Cheffe nicht einsichtig sein, muß ich Level 2 einschalten.

Mal schauen was der morgige Tag so bringt.

Liebe Grüsse und noch einmal ein Dankeschön
Silvia
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  #24  
Alt 07.01.2007, 19:37
Julie C. Julie C. ist offline
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Standard AW: Kündigung

Hallo, Silvia !

Schön, dass Du Dich gemeldet hast und dass Du nicht wieder vom PC weggerissen wurdest

Ich bewundere Dich und Du machst das alles schon ganz richtig, denn Deine Gesundheit sollte natürlich an erster Stelle stehen !
Gehe den Weg, den Du für Dich persönlich als den richtigen betrachtest und vor allen Dingen: einen Schritt nach dem anderen.

Dass Du nochmal mit Deinem Chef reden willst, halte ich für eine gute Idee.

Es wäre schön, wenn Du hier ab und an von Dir hören lassen würdest.
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Viele Grüße
Julie

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  #25  
Alt 08.01.2007, 22:41
Silvia70 Silvia70 ist offline
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Standard AW: Kündigung

Huhu Julie und alle anderen,

es gibt guuuute Neuigkeiten!!!!

Ich bin so was von Erleichtert!!!

Mein Arbeitgeber hat nach einem sehr langem Gespräch die Kündigung zurückgenommen (natürlich schriftlich)!!!

O.K. aufgehoben ist nicht aufgeschoben - aber wertvolle Zeit gewonnen, und das war mir wichtig.

Ich hatte den Vorteil, dass ich mich auf das Gespräch gut vorbereiten konnte
Ich hatte auch jede Menge Broschüren etc. dabei, wo alles drin steht.

So nü haben wir uns geeinigt, erst mal Bestrahlung und AHB. Dann mit Hamburger Modell wieder arbeiten, wenn das Hamburger Modell nicht klappt, dann ggf. neue Kündigung falls keine weiteren Aufträge folgen. Aber dann bin ich vorbereitet und habe eine bessere Startposition für Bewerbungen; wenn das Zusammenarbeiten nicht mehr klappt, dann kann ich mich immernoch umschauen. Ich glaube, das ist für alle besser so. Er hatte auch etwas forsch gehandelt und hatte leider auch eine Fehlinfo. Aber das ist nun geklärt. Und, eine Entschuldigung war auch dabei.
Gut vielleicht bin ich auch etwas naiv oder gutgläubig oder was auch immer, aber ich habe auch Familie und Verantwortung - und die steht im Vordergrund!!!

Jetzt muss ich mich weiter um das "Hambuger Modell" kümmern. Hatte das jemand mal von Euch gemacht?? Wegen Dauer und so. Werde morgen noch einmal mit der KK sprechen.

So, das wars bis jetzt.

Liebe Grüsse
Silvia
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  #26  
Alt 08.01.2007, 22:56
Jule7 Jule7 ist offline
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Standard AW: Kündigung

Holla! Toll!
Na, dann: Frohes Schaffen!
Jule
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  #27  
Alt 09.01.2007, 12:07
Julie C. Julie C. ist offline
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Standard AW: Kündigung

Liebe Silvia !

Hach, was ist das schööööön !

Ich freue mich wirklich sehr für Dich und ich bin ganz aus dem Häuschen, wie man so schön sagt.

Und dass sich Dein Boss sogar entschuldigt hat, ist ja auch toll. Auf der anderen Seite aber auch irgendwie selbstverständlich und wohl auch wirklich das Mindeste.

Von einem "Hamburger Modell" habe ich leider noch nie etwas gehört, obwohl ich eine waschechte Hamburger Deern bin
Aber ich werde mal versuchen, ob ich etwas herausfinden kann. Wenn ja, melde ich mich diesbezüglich wieder.

Bis dahin alles Liebe und Gute
__________________
Viele Grüße
Julie

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  #28  
Alt 09.01.2007, 13:03
Julie C. Julie C. ist offline
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Standard AW: Kündigung

ich schon wieder, liebe Silvia

Ich habe eben ein wenig nach Deinem "Hamburger Modell" geforscht und auch etwas gefunden.
Vielleicht kannst Du damit etwas anfangen:

Zitat:
Verfahren und Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung

Die stufenweise Wiedereingliederung kann jeder der Beteiligten anregen (Rehabilitand, HU, Arzt bzw. Krankenhaus, Krankenkasse).
Der daraufhin vom Arzt aufgestellte Wiedereingliederungsplan ist über den Beschäftigungsbereich in der Personalstelle einzureichen.
Wenn sich die HU mit dem Wiedereingliederungsplan einverstanden erklärt, wird mit Angestellten, Arbeitern und Arbeiterinnen vor Aufnahme der Tätigkeit ein Vertrag über die stufenweise Wiedereingliederung geschlossen. Beamte und Beamtinnen erhalten einen entsprechenden Bescheid.
Der Beschäftigte ist während der Maßnahme weiterhin arbeitsunfähig.
Die Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung ist abhängig von den individuellen gesundheitlichen Anforderungen des Beschäftigten. In der Regel dauert sie sechs Wochen bis sechs Monate. "In der Regel" heißt aber auch, dass Ausnahmen möglich sind.
Jede Partei kann die stufenweise Wiedereingliederung durch Erklärung gegenüber der anderen Partei sofort beenden.
Dies ist aber nur ein Auszug daraus und am besten schaust Du Dir mal die komplette Seite an. Du findest sie in diesem Link

Und unentbehrlich ist das SGB V = Sozialgesetzbuch V, Gesetzliche Krankenversicherung. Dort findest Du sämtliche Paragraphen und auch nicht nur zum SGB V, sondern auch alle anderen SGB's.
Schaue über diesen Link einfach mal rein, wenn Du magst.

Hoffentlich konnte ich Dir ein wenig helfen !
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Julie

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  #29  
Alt 09.01.2007, 15:57
Silvia70 Silvia70 ist offline
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Hallo liebe Julie,

Du bist aber flott!!! Vielen Dank.

Ich hatte heute mit der Dame vom Sozialdienst der KK gesprochen. Die sagte mir, dass die/der Ärztin/Arzt in der AHB das mit dem Hamburger Modell anregen wird, bzw. ich soll mit ihr/ihm darüber sprechen. Bis zur AHB habe ich noch etwas Zeit. Hatte eben erst die 5. Bestrahlung. Die Mädels dort sagten mir gerade, das die mit mir nächste oder übernächste Woche über die AHB sprechen werden. Die dürften mich erst nach einer bestimmten Anzahl von Bestrahlungen (20 oder so) bei der AHB anmelden.

Irgendwo hatte ich noch gelesen, dass die behandelnden Ärzte (ich kann jetzt nur nicht sagen ob Gyn oder Hausarzt) solche Pläne haben, die dann immer für einen Monat oder so ausgefüllt werden.

Werde noch am Freitag zum Gyn müssen. Den werde ich dann fragen. Falls der keine Ahnung hat werde ich wohl den Hausarzt mal besuchen.

Melde mich, sobald ich etwas in Erfahrung bringen konnte.

Nochmals vielen lieben Dank. Man lernt irgendwie nie aus.

Silvia
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  #30  
Alt 09.01.2007, 19:05
Julie C. Julie C. ist offline
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Standard AW: Kündigung

Hallo, Silvia !

Schön, dass ich Dir etwas behilflich sein konnte.
Ich freue mich, hier bald wieder von Dir zu lesen.
__________________
Viele Grüße
Julie

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