Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Nachsorge und Rehabilitation

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #16  
Alt 14.11.2009, 12:59
sunshineblub sunshineblub ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.08.2009
Ort: Bei Stuttgart
Beiträge: 99
Standard AW: Arbeitsunfähigkeit nach AHB

dieser Thread ist klasse, weil er mir auch sehr viele Fragen geantwortet, die ich auch habe/hatte

Vielleicht weis jemand noch folgendes:
ich höre immer 4 Wochen nach Abschluss der Behandlungen.
Nun stellt sich für mich die Frage wie/was sind die Behandlungen definiert?
Ich würde mir gerne nach Abschluss der Bestrahlungen den Port entfernen lassen.
Gilt die 4 Wochenfrist nun vom letzten Bestrahlungstermin oder zählt da auch die Port-OP?
Mit Zitat antworten
  #17  
Alt 14.11.2009, 14:31
Zitronengras Zitronengras ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 22.11.2008
Ort: Rheinland
Beiträge: 692
Standard AW: Arbeitsunfähigkeit nach AHB

4 Wochen gerechnet von der letzten Bestrahlung. Port-OP zählt nicht (wäre ja auch irgendwie Quatsch, oder? Ist ja nur ein Mini-Eingriff und belastet nicht groß).
Mit Zitat antworten
  #18  
Alt 14.11.2009, 21:56
wattewuschel wattewuschel ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 10.07.2009
Ort: Köln
Beiträge: 202
Standard AW: Arbeitsunfähigkeit nach AHB

das mit dem übergangsgeld hab ich mir auch so gedacht: man hat hat ein dach über dem kopf und vollverpflegung, deswegen weniger... naja, ich bin danach noch 2 wochen krank und krieg wieder krankengeld.
danach voll arbeiten/ urlaub und wieder gehalt.

ich habe mich für den ahb-antrag einfach an den sozialdienstes des KH gewendet, wo ich die chemo gemacht hab und mein onkologe sitzt. die haben mich dann an eine dame der praxis verwiesen, wo ich die bestrahlung bekommen habe und die hat dann den kompletten antrag geschrieben, ich musste nur meine RV-nummer liefern, ein paar wünsche (z.b. ort) und unterschreiben.

an wen muss man sich denn wenden wegen der 1. reha (also im 1. jahr)? die (z.b. arge krebsbekämpfung) werden sich nicht selbst melden und fragen, ob ich will oder?
__________________
06/09 Diagnose: hochmalignes, großzelliges, diffuses B-Zell NHL, bulky, Stadium IIA, mediastinaler Tumor 10 cm
06/09 - 08/09 Chemo R-CHOP 14 + Neulasta (6x) + 2x Rituximab
08/09 - 11/09: 22 x Bestrahlung
12/09 AHB Bad Kreuznach
12/09 oder 01/10 Abschluss-Staging = Rest (Narbe?) vorhanden, wird jetzt alle 3 Monate beobachtet

02/11 alles in Butter, alle 4 Monate Nachsorge
04/17 weiterhin alles in Butter toi toi toi
09/23
Mit Zitat antworten
  #19  
Alt 15.11.2009, 08:54
Monika W. S. Monika W. S. ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 18.11.2008
Beiträge: 84
Standard AW: Arbeitsunfähigkeit nach AHB

Hallo wattewuschel!

Den Antrag hat für mich mein Gynäkologe gestellt bei der ARGE Krebsbekämpfung. Innerhalb von 4 Wochen hatte ich die Bewilligung und weitere 3 Wochen später den Bescheid von der Klinik.

Grüße
Monika
Mit Zitat antworten
  #20  
Alt 28.11.2009, 00:39
Benutzerbild von sprotte
sprotte sprotte ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 28.12.2008
Ort: Kiel
Beiträge: 65
Standard AW: Arbeitsunfähigkeit nach AHB

Hallo wattewuschel,

man bekommt während der AHB immer Übergangsgeld ( in Schleswig-Holstein von der Rentenversicherung Bund).

Du hast während der AHB Anspruch auf eine Beratung beim Sozialdienst.
Nimm es unbedingt in Anspruch. Ich wollte zunächst ablehnen da ich mich immer gut informiere und glaubte, alles zu wissen.
Es gibt jedoch sehr viel, was beachtet werden muß in Bezug auf weiterer Krankmeldung usw.
Es ist auch sehr wichtig, was im Abschlußbericht der Reha-Klinik steht. Du darfst z.B. keine bestimmte Aussage machen, wann du dich wieder arbeitsfähig fühlst.
Bei mir wurde reingeschrieben, dass ich unter Vorbehalt meine alte Tätigkeit wieder aufnehme (muß körperlich arbeiten und habe Probleme mit meinem Arm - Lymphödem). Sollte der Versuch scheitern behalte ich mir eine Umschulung vor. Nur so werden die Kosten für eine evtl. Umschulung vom Rententräger übernommen.
Wie gesagt, nimm das Beratungsgespräch beim Sozialdienst in Anspruch.

Das Übergangsgeld habe ich während der AHb beim dortigen Sozialdienst beantragt. Achtung: Der Antrag wird erst bearbeitet, wenn der Abschlußbericht der Reha-Klinik beim Rententräger eingegangen ist. Dann dauert es noch mal ca. vier Wochen, bis das Geld auf dem Konto ist. In meinem Fall hieß es, dass ich zwei Monate kein Geld bekam (vier Wochen AHB, nach weiteren vier Wochen wieder das 1.Krankengeld). Es wurde zwar nachgezahlt, ich war aber ganz schön am schwitzen.

Man wird aus der AHB grundsätzlich arbeitsunfähig entlassen. Mir wurde dringend geraten, mich danach noch mindestens vier Wochen krank schreiben zu lassen. Fängt man vorher an zu arbeiten und wird wieder krank (weil man sich überschätzt hat), bzw. man macht eine Wiedereingliederung so bekommt nur Wiedereingliederungsgeld. Erst nach vier Wochen greift wieder das Krankengeld!

Ich hatte große Hoffnungen auf die AHB gesetzt und glaubte, gleich danach wieder arbeiten zu können. Wie naiv. Ich wurde noch weitere sechs Monate krank geschrieben.
Meine Ärztin sagte immer, ich habe den Zeitpunkt zu bestimmen, wann ich mich wieder arbeitsfähig fühle.

Ich arbeite seit drei Wochen in der Wiedereingliederung für zwei Stunden täglich. Ich dachte zunächst, das lohne sich ja gar nicht. Meine Ärztin bremste mich jedoch aus.
Auf der Arbeit klappt es entgegen meiner Befürchtungen gut. Aber das ganze "drumherum"....
Ich bin alleinerziehend und habe bisher sämtliche Termine auf den Vormittag gelegt. Nun muß ich meinen Alltag völlig neu strukturieren und finde es total stressig. Es geht doch alles langsamer und beschwerlicher wie früher. Ab Montag arbeite ich vier Stunden. Mir graust es schon ;-)

Genieße die Feiertage und laß´es ruhig angehen.

LG Sprotte
__________________
Lieber Gott: Bitte gib´mir Geduld - und zwar sofort!
Mit Zitat antworten
  #21  
Alt 30.11.2009, 15:25
sunshineblub sunshineblub ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.08.2009
Ort: Bei Stuttgart
Beiträge: 99
Standard AW: Arbeitsunfähigkeit nach AHB

Zitat:
Zitat von sprotte Beitrag anzeigen
Man wird aus der AHB grundsätzlich arbeitsunfähig entlassen. Mir wurde dringend geraten, mich danach noch mindestens vier Wochen krank schreiben zu lassen. Fängt man vorher an zu arbeiten und wird wieder krank (weil man sich überschätzt hat), bzw. man macht eine Wiedereingliederung so bekommt nur Wiedereingliederungsgeld. Erst nach vier Wochen greift wieder das Krankengeld!
Das heisst wenn ich direkt nach der Reha noch krank bin, bekomme ich gleich wieder Krankengeld von der KK.
Wenn ich probiere arbeiten zu gehen und werde innerhalb der ersten 4 Wochen krank (ich meine nicht Wiedereingliederung), dann wird nur das verminderte Übergangsgeld bezahlt, obwohl keine Vollverpflegung mehr stattfindet?
Habe ich das so richtig verstanden?

Danke und Grüssle
Anke
Mit Zitat antworten
  #22  
Alt 01.12.2009, 17:45
wattewuschel wattewuschel ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 10.07.2009
Ort: Köln
Beiträge: 202
Standard AW: Arbeitsunfähigkeit nach AHB

Mit "nach der Krankschreibung Urlaub" meine ich doch nicht, dass ich in Urlaub fahre. Ich habe noch Resturlaub aus 2009 und den muss ich noch nehmen, d.h. in meinem Plan bleibe ich bis Anfang Februar zu Hause, aber nicht als krankgeschrieben sondern wegen Urlaub.

Ich denke mal, dass es bei Brustkrebs (was hier die meisten haben) schlimmer ist. Ich kann jetzt schon wieder arbeiten, mache es nur noch nicht, weil ja die AHB kommt (morgen gehts los) und es nix bringt, mal paar Wochen zu arbeiten und dann wieder nicht.
Ich hatte keine nennenswerte OP, ich kann jetzt wieder alles, was vorher auch ging - nur ich müsste mehr Sport machen (dazu nutze ich die AHB), für die Fitness. Ich arbeite nicht wirklich körperlich (nur manchmal rumlaufen, rumfahren, stehen, tragen) und ob ich zu Hause die ganze Zeit am PC sitze oder auf Arbeit...

Mal schauen, was der Sozialdienst so meint, aber ich werde mich, wenn nix dazwischen kommt, zum 5.1. gesund schreiben lassen (Hausarzt) und danach den Resturlaub nehmen. Anfang Februar steht eine Fortbildung an und zu Karneval gehts wieder los auf Arbeit.

Nach der AHB werde ich am 28.12. zum Hausarzt gehen und mich bis 5.1. weiter krankschreiben lassen.

Ich glaube, dass ich das Übergangsgeld schon eher bekomme, da die ARGE Krebs NRW schon 2x nach meiner Bankverbindung gefragt hat. Naja, ich habs nicht eilig mit dem Übergangsgeld, meinetwegen können die sich Zeit lassen.
__________________
06/09 Diagnose: hochmalignes, großzelliges, diffuses B-Zell NHL, bulky, Stadium IIA, mediastinaler Tumor 10 cm
06/09 - 08/09 Chemo R-CHOP 14 + Neulasta (6x) + 2x Rituximab
08/09 - 11/09: 22 x Bestrahlung
12/09 AHB Bad Kreuznach
12/09 oder 01/10 Abschluss-Staging = Rest (Narbe?) vorhanden, wird jetzt alle 3 Monate beobachtet

02/11 alles in Butter, alle 4 Monate Nachsorge
04/17 weiterhin alles in Butter toi toi toi
09/23
Mit Zitat antworten
  #23  
Alt 05.09.2011, 16:35
Julia1983 Julia1983 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 11.08.2011
Beiträge: 25
Standard AW: Arbeitsunfähigkeit nach AHB

Hallo zusammen,

ich hab ein Problem, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen...

ich bin dieses jahr an brustkrebs erkrankt, habe chemotherapie hinter mir und am donnerstag die letzte bestrahlung *freu* am 19.10 gehts dann in reha.
am 09.11. bin ich dann mit der reha fertig.
Wie geht es danach weiter?
Ich würde gerne dieses jahr noch mit meinem mann in die ferne fliegen (asien)...so als abschluss für dieses schlimme jahr...
jetzt weis ich aber nicht, wie das mit der wiedereingliederung ist...ausserdem hab ich ja noch den kompletten urlaub von diesem jahr, den ich auch nehmen müsste!
wenn nach der reha noch krank geschrieben bin, darf ich ja wahrscheinlich nicht weg fliegen oder?
oder kann man die wiedereingliederung verschieben?
ach das ist echt blöd...ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!
Viele liebe Grüße
Julia
Mit Zitat antworten
  #24  
Alt 12.09.2011, 12:22
Calypso Calypso ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 736
Standard AW: Arbeitsunfähigkeit nach AHB

Hallo Julia,
ich wurde aus der AHB als arbeitsfähig entlassen, weil ich das so wollte. In der Klinik war as aber anscheinend nicht üblich, es kostete einige Diskussionen. Die anderen Frauen wurden alle als nicht arbeitsfähig entlassen und waren dann teilweise nch mehrere Wochen krank geschreiben. Ich war aber fit und konnte voll arbeiten, ich hab keinen Grund für eine AU gesehen (außer dass es halt schön ist, noch frei zu haben)

Du hast auf jeden Fall ein Anrecht darauf, direkt nach der AHB Urlaub zu nehmen und danach mit der Wiedereingliederung (soweit dann notwendig) zu beginnen. Ich habe es nicht so gemacht, weil an meiner Arbeitsstelle schon "Land unter" war und ich einfach meinen Kollegen entlasten wollte, der das ganze 5 Monate lang allein gestemmt hatte. Ich bin dann 6 Wochen später in den Urlaub gefahren.

Man kann auch in den Urlaub gehen, wenn man krank geschrieben ist, dann muss allerdings der Arzt bescheinigen, dass das dem Heilungsprozess dient oder wenigstens nicht zuwider läuft. Bei einer Fernreise dürfte das schwieriger sein (ich war mal während der Chemo in Österreich, das ging problemlos).

Ich würde an deiner Stelle mal abwarten, ob du nach der AHB fit genug bist für eine Fernreise. Die würde ich dann mit dem Resturlaub machen und danach entscheiden, ob noch eine Wiedereingliederung nötig ist oder ob du dann so erholt bist, dass du gleich voll einsteigen kannst. Man kann auch voll anfangen, und wenn es zu viel wird, doch noch eine Wiedereingliederung machen. Das muss nur alles mit dem Arzt besprochen werden, denn dessen Attest ist Grundlage für die Bewilligung.

Urlaub wärend der Wiedereingliederung solltest du mal bei der Krankenkasse anfragen. Ein Kollege von mir hat das gemacht, der ist allerdings Beamter und privat versichert, da ist das wahrscheinlich etwas anders.

Liebe Grüße

Calypso
Mit Zitat antworten
  #25  
Alt 18.09.2011, 12:37
Zitronengras Zitronengras ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 22.11.2008
Ort: Rheinland
Beiträge: 692
Standard AW: Arbeitsunfähigkeit nach AHB

Während der Wiedereingliederung kann man keinen Urlaub nehmen.

Man muss nach der AHB aufpassen. Wird man alsarbeitsfähig entlassen und will trotzdem eine WIedereingliederung machen (was ja generell gut ist), bekommt man kein Krankengeld, sondern nur das Übergangsgeld, was man auch während der AHB bekommen hat. Das ist meist weniger als das Krankengeld. Das Übergangsgeld bekommt man dann bis zum Ende der Wiedereingliederung! Ist man aber nach AHB noch mind. 2 Wochen oder länger krank geschrieben, bekommt man weiter Krankengeld.

Achtung: beides muss versteuert werden!

Für Beamte gilt das nicht, die bekommen kein Krankengeld, sondern weiter ihre Bezüge.
Mit Zitat antworten
  #26  
Alt 19.09.2011, 11:10
Julia1983 Julia1983 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 11.08.2011
Beiträge: 25
Standard AW: Arbeitsunfähigkeit nach AHB

Danke für eure Infos

Ich habe gehört, dass das Übergangsgeld 90% vom Brutto sind, stimmt das?
Dann wär das ja mehr wie das Krankengeld...

Ich werde wahrscheinlich nach der AHB ne Wiedereingliederung von 4 Wochen a 4 Std. täglich machen und dann meinen Urlaub nehmen...oder so... keine Ahnung
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:58 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55