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  #6  
Alt 10.11.2002, 14:32
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Freistellung??

Hallo Sandra,

Voraussetzung für eine Haushaltshilfe ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, dass bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Die Krankenkassen können allerdings in Ihren Satzungen die Haushaltshilfe als Mehrleistung anbieten.
In der Satzung meiner Krankenkasse heißt es, dass Haushaltshilfe auch dann zur Verfügung gestellt wird, wenn nach ärztlicher Bescheiniung die Weiterführung des Haushalts wegen akuter Krankheit nicht möglich ist; längstens jedoch für die Dauer von vier Wochen.
Darüber hinaus kann meine Krankenkasse in begründeten Ausnahmenfällen Haushaltshilfe in angemessenen Umfang zur Verfügung stellen.
Frage doch mal bei der Krankenkasse deiner Mutter nach, ob es in deren Satzung auch diese Mehrleistung gibt.
Viel Glück

Silke
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