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#1
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AW: Schwerbehindertenausweis/Einspruch?
Hallo Iris,
so wie du schreibst hast du ja wohl keine Beeinträchtigungen mehr(im Gegensatz zu vielen anderen Frauen). Warum solltest du dann also mehr Urlaub als deine KollegInnen bekommen? Das liest sich jetzt sicher provokant, aber ich verstehe deine Frage wirklich nicht. Oder hast du vllt. doch so starke Einschränkungen dass 50% gerechtfertigt wären? Dann kannst du Widerspruch einlegen. Und "einfach so" verlängern lassen? Naja..... Gruss mischmisch |
#2
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AW: Schwerbehindertenausweis/Einspruch?
Naja Mischmisch, sie schreibt aber doch:
"... mein Gesundheitszustand nach BK erheblich verbessert haben soll.Dies ist keineswegs zutreffend, das hatte ich auch bereits in einem Schreiben an das Amt und im Fragebogen geschildert. ..." Und natürlich geht es um die Urlaubstage und Kündigungsschutz, ist doch nicht verwerflich. Gesundheit und Schmerzfreiheit bringt der Ausweis nämlich nicht zurück. LG, Gudrun |
#3
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AW: Schwerbehindertenausweis/Einspruch?
Hallo iris,
deine gesundheitlich Einschränkungen (du schreibst ja nicht, welche) musst du alle einzeln und detaillert angeben, und der behandelnde Arzt muss diese auch bestätigen können. Du hast ja auch noch 20 bekommen, es wurde also durchaus etwas anerkannt, was aber evtl. nicht für mehr reicht. Dabei geht es vor allem darum, ob die Behinderung (nicht Krankheit!) dich vom normalen Leben, das zu führen in deinem Alter normal wäre, ausschließt. Die Notwendigkeit der Vorsorgeuntersuchungen wird wohl kaum reichen, mehr Urlaub beanspruchen zu können - auch "Gesunde" müssen in ihrer Freizeit mal zum Arzt. Das mag hart sein, aber wenn du nach 5 Jahren nicht noch wirkliche körperliche Beschwerden hast, wirst du auch keinen höheren Grad kriegen. Ich hatte übrigens nach 5 Jahren 0 - für die Nachsorge musste ich halt frei nehmen. Das war vorher (jährliche gyn. Vorsorge) ja auch so. Meine Erfahrung ist schon so, dass die Ausweise bzw. Prozente genau geprüft werden. Jemand der im Rollstuhl sitzt hat auch "nur" 100 - da sind 20 doch eigentlich viel oder? Geändert von Calypso (22.08.2011 um 13:55 Uhr) |
#4
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AW: Schwerbehindertenausweis/Einspruch?
Hallo!
Das ist jetzt natürlich nicht repräsentativ, aber mein ganz persönlicher subjektiver Eindruck ist nach allem, was ich bisher von Betroffenen gehört habe, ist, dass nach den fünf Jahren "Heilungsbewährung" einfach Schluss ist mit den 50% - und zwar offenbar völlig unabhängig davon, wie sehr man unter irgendwelchen Folgeerscheinungen der Therapien tatsächlich noch leidet. Bei einer Bekannten von mir war es jetzt so, dass sie auch nach fünf Jahren noch ganz massiv an den Nebenwirkungen der Antihormonbehandlung (unter anderem starke Knochen- und Gelenkbeschwerden, Rückenprobleme) und auch noch Nachwirkungen der Chemo (eine Polyneuropathie, die nie vollständig zurück gegangen ist) leidet. Die Beschwerden wurden ihr von mehreren Fachärzten auch bescheinigt. Trotzdem wurde sie auf 20% zurückgestuft mit der Begründung, dass sie ja keinen Krebs mehr habe. Das scheint üblich zu sein. So ganz toll finde ich das auch nicht, dass alle anderen mit der Ursprungserkrankung im Zusammenhang stehenden Beschwerden nicht zählen. Trotzdem denke ich, ich werde ganz zufrieden sein, wenn ich in zwei Jahren keine "Verlängerung" meines Ausweises bekommen sollte, weil ich bis dahin nicht wieder erkrankt bin - das würde ich der Alternative dann doch vorziehen... Liebe Grüße, Czilly
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Genau in dem Moment, als die Raupe dachte, die Welt geht unter, wurde sie zum Schmetterling. (Peter Benary) |
#5
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AW: Schwerbehindertenausweis/Einspruch?
mein vater leidet an einer unheilbaren form eines myeloms,
die lebenserwartung ist sehr stark eingeschränkt, er kann nicht mehr auftreten weil er an so starken pnp leidet, auch er hat "nur" 50 % ........... es ist aber schön, dass du zur zeit keine anderen probleme und sorgen hast- (ich hoffe du kannst das auch so sehen) viele liebe grüße und bitte nichts für ungut Katrin |
#6
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AW: Schwerbehindertenausweis/Einspruch?
Verkürzte Lebenserwartung ist keine Behinderung. Sch... aber ist leider so. Es gibt übrigens eine Liste, wo man den GdB nachschauen kann.
Vorsicht: Es wird nicht summiert - d. h. wenn jemand einen Gehstock braucht, weil er Nervenschmerzen in den Füßen hat, und dann kommt noch eine misslungene Hüft-OP dazu, wegen der er auch am Stock geht, dann gibts aus den beiden GdB keine Summe! Die Verlängerung bei der Gemeinde geht, glaub ich, nicht bei Heilungsbewährung. Da wird der GdB einfach nur für 5 Jahre festgesetzt, und danach muss geprüft werden (es könnte ja z. B. ein Rezidiv oder Metastasen geben). Die Prüfung machen nur die Versorgungsämter. Geändert von Calypso (22.08.2011 um 16:11 Uhr) |
#7
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AW: Schwerbehindertenausweis/Einspruch?
Hallo mitsammen!
Es ist wirklich kein Geheimnis, wieviel GdB auf welche Einschränkung/Erkrankung zu bekommen ist. Hier ist die Tabelle (allgemeines Inhaltsverzeichnis) dazu, hier noch mal speziell für BK. Die Heilungsbewährung bezieht sich tatsächlich nur auf den Tumor an sich. Die Neben- und Folgeerscheinungen müssen, um einen höheren GdB zu behalten (bzw. erhalten) so schwer ausgeprägt sein, dass sie die Teilnahme am öffentlichen Alltag massiv einschränken. Zusätzlich gibt es auch noch die Merkzeichen wie z.B. G (gehbehindert), aG (aussergewöhnlich gehbehindert), Bl (blind)... die spezielle Einschränkungen genauer beschreiben und evtl. noch zusätzliche Vorteile bringen, sind hier beschrieben. LG Gledi Die auch gerne die 5 zusätzlichen Urlaubstage behalten UND gesund sein würde - das ist doch nur menschlich. Aber eben auch z.B. mit dem Arbeitgeber individuell verhandelbar ohne dass es auf Kosten der Allgemeinheit geht.
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Gib mir Sonne, gib mir Wärme, gib mir Licht, all die Farben wieder zurück, verbrenn den Schnee. Das Grau muß weg, schenk mir'n bisschen Glück...Rosenstolz-Wann kommt die Sonne? Geändert von Gledi (22.08.2011 um 17:48 Uhr) |
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