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  #1  
Alt 28.07.2010, 15:41
F.S. F.S. ist offline
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Standard Arbeitsamt....

Hallo erst einmal ich hätte da mal ne frage ich musste mich jetzt nach ablauf des krankengeldes arbeitslos melden.( ist aber nur für 4 wochen dann fängt meine berufliche reha an.) jetzt hat mir die vermittlerin gesagt das ich dort ganz normal geführt werde.( trotz gesundheitlicher einschränkungen ) bedeutet das für mich ich könnte arbeitsangebote bekommen obwohl ich diese gesundheitlich garnich ausüben kann.

mfg. F.S.
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  #2  
Alt 28.07.2010, 15:47
Benutzerbild von Rachel
Rachel Rachel ist offline
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Standard AW: Arbeitsamt....

hallöchen, ich arbeite selber am AMS - zwar in Österreich aber vielleicht kann ich dir weiterhelfen.

Nach dem KST bitte umgehend beim AMS melden. Bitte alle Befunde mitnehmen, ebenso die bereits bewilligte REHA.

Sprich einfach offen und ehrlich mit Deiner Betreuerin.
Wenn du Hilfe brauchst, dann einfach melden bei mir

alles Gute
LG Gitti
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mein Mann: Adenokarzinom

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  #3  
Alt 29.07.2010, 13:05
F.S. F.S. ist offline
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Standard AW: Arbeitsamt....

ich bedank mich erst einmal für deine antwort. hab natürlich alles angegeben bei der vermittlerin ( schwerbehinderung , gutachten der reha klinik usw.) mich hat nur stutzig gemacht das sie gesagt hat das ich im internet für den arbeitsmarkt ganz normal zur verfügung stehe das heist doch für mich ich könnt auch angebote von berufe bekommen die ich garnich ausführen darf und kann oder wie?
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  #4  
Alt 29.07.2010, 13:56
Binie Binie ist offline
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Standard AW: Arbeitsamt....

Hallo F.S.

bist du noch krankgeschrieben?
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Herzlichst

Sabine
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  #5  
Alt 29.07.2010, 14:10
Altmann Altmann ist offline
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Standard AW: Arbeitsamt....

Hallo F.S.,
so wie ich das jetzt lese, sind die 78 Wochen Krankengeld vorbei.
Es ist wirklich so, wenn du beim AA gemeldet bist, stehst du dem öffentlichen
Arbeitsmarkt zur Verfügung. Das ist Bedingung. Aber keine Angst, so schnell
geht das nicht, bis dahin bist du längst in Reha.
Gruß Altmann
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  #6  
Alt 29.07.2010, 14:56
Binie Binie ist offline
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Standard AW: Arbeitsamt....

Hallo Altmann,

ich denke, es spielt eine Rolle, ob er noch krankgeschrieben ist oder nicht. Mein LG stand dem Arbeitsmarkt auch nicht zur Verfügung und musste es auch nicht. Er bekam ersatzweise ALG I nach Aussteuerung durch die KK.
Dennoch gebe ich dir Recht: so schnell wird keiner in Arbeit gebracht und meines Erachtens geht die berufliche REHA auch vor einen evt. Job der Agentur.
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Herzlichst

Sabine
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  #7  
Alt 29.07.2010, 15:18
PetraK PetraK ist offline
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Standard AW: Arbeitsamt....

Hallo F.S.,

ich bin gerade in der gleichen Situation: Mitte Juli wurde der Krankengeldbezug beendet und ich hab mich einige zeit vorher beim Arbeitsamt gemeldet. Hatte dann gleich einen Beratungstermin, ich brauche jetzt keine Krankschreibung mehr, bekomme ALG 1, bis der amtsärztliche Dienst (da hatte ich Mittwoch einen Termin) entschieden hat (mit Hilfe von Berichten meiner Ärzte), ob ich überhaupt wieder arbeiten kann und wenn ja, wieviel Stunden. Die Ärztin sagte, sie würde auf jeden Fall schreiben, das ich nicht innerhalb der nächsten 6 Monate wieder beschwerdefrei wäre (dann hätte ich nämlich keinen Anspruch auf ALG). Da ich in 2 Wochen erstmal zur Reha fahre (hatte ich schon Anfang des Jahres beantragt), soll ich mich danach wieder melden und dann wird weiter entschieden (auch anhand des Reha-Berichtes), ob ich eventuell Erwerbsminderungsrente beantragen soll. Dann würde das Arbeitsamt weiter zahlen, bis die DRV eine Entscheidung getroffen hat (natürlich nur solange, wie der Anspruch auf ALG 1 läuft, in meinem Fall 15 Monate). Ich werde in dieser Zeit nicht vermittelt, das ganze nennt sich Nahtlosigkeitsgeld nach §125.
Man muss aber scheinbar bei der Arbeitslosmeldung selbst darauf hinweisen, dass man eigentlich noch krankgeschrieben wäre, vielleicht ist das bei dir nicht so gewesen?

Liebe Grüße

Petra
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  #8  
Alt 29.07.2010, 15:21
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Rachel Rachel ist offline
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Standard AW: Arbeitsamt....

Wenn man eine krankheit aufzuweisen hat, dann steht man dem arbeitsmarkt nur eingeschränkt zur verfügung.
hier in österreich machen wir folgendes:
Vsp. mit sämtlichen Befunden beim Arbeitsmarktservice, danach erfolgt die Zuweisung zum Amtsarzt zwecks Klärung der tatsächlichen Arbeitsfähigkeit und nach dem Befund des Amstarzt hält sich auch das AMS, d.h. kann auch sein das du dem Arbeitsmarkt nur sehr eingeschränkt zur Verfügung stehst.

LG Gitti
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  #9  
Alt 29.07.2010, 16:29
F.S. F.S. ist offline
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Standard AW: Arbeitsamt....

ich bedank mich recht herzlich für eure antworten und ja ich bin noch krankgeschrieben bis 15.9.2010 und meine berufliche reha fängt am 18.10.2010 an deshalb muss ich mich für die vier woch arbeitslos melden.

mfg. F.S.
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  #10  
Alt 30.07.2010, 11:35
Altmann Altmann ist offline
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Standard AW: Arbeitsamt....

Hallo FS,
geh doch zu deinem Arzt, der schreibt dich doch bestimmt die paar
Wochen noch krank. Oder bist du wirklich so fit und arbeitsfähig oder
arbeitswütig, denk mal nach. Wenn du jetzt so lange krank warst, dann
kommts doch auf die paar Wochen auch nicht an. Es ist nur, du mußt
irgendeinen Nachweis haben für die DRV, entweder Krankmeldung oder
eben Arbeitsamt, damit keine Lücke entsteht. Sprich doch mit deinem
Arzt.
Gruß Altmann
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  #11  
Alt 30.07.2010, 20:15
Orchidee Orchidee ist offline
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Standard AW: Arbeitsamt....

Hallo,

ich bekomme auch seit letzter Woche Arbeitslosengeld, weil die 78 Wochen Krankengeld um sind. Beim Amt musste ich mehrere Schweigepflichtsentbindungen für die Ärzte unterschreiben: der ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit prüft nämlich, ob die Sonderregelung nach § 125 in Frage kommt. Das heißt, dass man eben nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss. Der Sachbearbeiter sagte mir, dass die Agentur in Vorleistung tritt, ich also jetzt schon das Geld bekomme, obwohl das Gutachten wahrscheinlich einige Zeit dauern wird. Bis die von den Ärzten und Kliniken die Unterlagen haben, bin ich hoffentlich schon wieder am arbeiten.

Gruß
Orchidee
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  #12  
Alt 01.08.2010, 16:08
F.S. F.S. ist offline
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als ich mich arbeitslos gemeldet hab bekam ich einen gesundheits fragebogen als ich dann bei der arbeitsvermittlerin war sagte sie mir diesen brauch sie nicht. da ja bei mir schon alles feststeht. alles nen bisel merkwürdig aber naja.

mfg. F.S.
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  #13  
Alt 02.08.2010, 17:13
Altmann Altmann ist offline
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Hallo FS,
was steht bitte fest, Deine Erkrankung, Deine Reha oder Deine
Arbeitsfähigkeit. Kicher . . . .
Gruß Altmann
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  #14  
Alt 06.08.2010, 13:15
F.S. F.S. ist offline
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Standard AW: Arbeitsamt....

du willst mich nich richtig verstehn oder? also nochmal langsam zum mitschreiben im april 2008 wurde bei mir hautkrebs festgestellt ( im muttermal 13x8cm.) dann hab ich im august 2008 nach meiner anschlussheilbehandlung ( reha ) einen antrag auf berufliche reha gestellt ( neue berufsausbildung ) diese fängt am 18.10.2010 nun endlich an. aber mein krankengeld endet am 15.09.2010 deshalb muss ich mich für ca. 4 wochen arbeitslos melden. so ich hoffe du hast es jetzt verstanden mfg F.S.
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  #15  
Alt 06.08.2010, 14:03
Binie Binie ist offline
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Hallo FS,
wenn du nicht arbeitsfähig bist, kannst du weiter krankgeschrieben bleiben und solltest es auch und bekommst dennoch vom Arbeitsamt Geld nachdem das Krankengeld ausgelaufen ist und zwar ohne den Versuch jedweder Vermittlung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Herzlichst

Sabine
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