Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Nachsorge und Rehabilitation

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 23.08.2008, 10:36
Jochen35 Jochen35 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.08.2008
Beiträge: 2
Standard Fragen zur Rehabilitation nach Nierentumor

Hallo,

meiner Frau wurde aufgrund eines bösartigen Tumors eine Niere entfernt. Nach der Diagnose, also unmittelbar vor dem Krankenhausaufenthalt, wurde sie durch den Hausarzt eine Woche krankgeschrieben. Nach erfolgreicher OP und ca. 1 Woche im Krankenhaus, wird sie (mit mir) für 3 Wochen zur Reha gehen. Die Reha soll aber voraussichtlich erst 4 Wochen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus beginnen.

Die Reha wird also genau nach Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber anfangen. Bei einer Arbeitsunfähigkeit würde ja eigentlich nun die Zahlung von Krankengeld durch die Krankenkasse erfolgen. Jetzt habe ich aber gelesen, dass man für die Zeit einer Reha Übergangsgeld von der Rentenversicherung bekommt. Wer muss nun während der Reha zahlen? Krankengeld hat sie bis dahin ja noch nicht in Anspruch genommen.

Wie würde es sich verhalten, wenn die Reha unmittelbar nach der Entlassung aus dem Krankenhaus erfolgt, also die 6 Wochen der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber noch laufen.

Die Reha wollen wir gemeinsam besuchen. Die Sozialarbeiterin im Krankenhaus hat dies auch schon so eingeplant (Doppelzimmer). Da ich nur als Begleitperson mitkomme, muss ich 44,- Euro zzgl. 2,- Euro Kurtaxe pro Tag zahlen. Meine Frau zahlt einen Zuschuss von 10,- Euro pro Tag (wie im Krankenhaus). Muss meine Frau die 10,- Euro für die ganzen 3 Wochen Zahlen und gibt es eventuell Möglichkeiten die Zuzahlung als Begleitperson zu verringern? Schließlich soll dort ja auch eine gemeinsame psychologische Aufarbeitung erfolgen.

Auf den Seiten der deutschen Rentenversicherung (Bund) habe ich schon einige Informationen zum Thema Rehabilitation gefunden. Es werden dabei folgende Leistungen unterschieden.

- Medizinische Rehabilitation
- Anschlussrehabilitation (AHB)
- Onkologische Rehabilitation (ggf. als AHB)

Die genauen Unterschiede und Auswirkungen sind mir jedoch nicht wirklich klar geworden. Auch welche Reha-Leistung nun von der Sozialarbeiterin für meine Frau geplant wurde ist mir momentan noch unklar. Zudem hatte sie auch nichts vom Übergangsgeld erwähnt, denn nach dem was ich so gelesen habe, hätten wir ein entsprechendes Antragsformular erhalten müssen, welches wohl auch vom Arbeitgeber auszufüllen ist. Bei der Auswahl der Reha-Klinik sind wir nach Aussage der Sozialarbeiterin auch auf einen Radius von 250km vom Wohnort beschränkt. Ist das wirklich so vom Gesetzgeber bzw. der Rentenversicherung (Bund) so vorgesehen?

Bei unserer Wunschklinik (Boltenhagen) ist ein Doppelzimmer aus dem Kontingent der Sozialarbeiterin erst 4 Wochen nach der Entlassung meiner Frau aus dem Krankenhaus frei. Ich finde diese Zeit eigentlich viel zu lang, da meine Frau nach dem Krankenhausaufenthalt 4 Wochen allein Zuhause wäre (zumindest tagsüber, da ich ja berufstätig bin). Welche Zeiten zwischen Krankenhaus und Reha sind eigentlich zulässig und kann man auf eine unmittelbar anschließende Reha-Maßnahme bestehen? Sind wir wirklich an das Kontingent der Sozialarbeiterin gebunden?


Viele Grüße
Jochen
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 23.08.2008, 13:24
ulrich48@versanet.de ulrich48@versanet.de ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 01.05.2008
Beiträge: 22
Standard AW: Fragen zur Rehabilitation nach Nierentumor

Übergangsgeld wird von der Rentenkasse gezahlt.
Zuzahlung braucht deine Frau nicht zu zahlen wenn sie Krankengeld oder
Übergangsgeld bezieht.
würde die Klinik selbst anrufen wegen eines Termins .
Ich habe meine Reha auf der Insel Föhr gemacht das sind 540 Kilometer von Dortmund.
Lass die Reha über die Arge Krebs laufen dann könnt ihr euch die Klinik aussuchen.
Gruß Ulrich
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 03:51 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55