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  #1  
Alt 18.08.2016, 15:10
Gerti1956 Gerti1956 ist offline
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Standard GdB nach Heilungsbewährung

Hallo ihr Lieben,

Nach langer Zeit habe ich wiedermal eine Frage an Euch: 2014 bin ich ja operiert worden, u. habe dann einen Gdb von 50 zugesprochen bekommen (in Heilungsbewährung).
Zetzt war vom Versorgungsamt die Überprüfung u. ich bekomme noch 10% zugesprochen. Gott sei Dank hat sich ja kein Rezidiv gebildet! Auf der anderen Seite bin ich seit der OP eindeutig beeinträchtigt. Am stärksten merke ich es in meinem Beruf bzgl. der körperlichen Belastbarkeit mit dem Heben, Stützen usw. von Klienten. Habt Ihr damit Erfahrungswerte?

Viele Grüße aus Neuburg, Gerti
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  #2  
Alt 24.08.2016, 14:05
P.A. P.A. ist offline
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Standard AW: GdB nach Heilungsbewährung

Hallo Gerti,

also, das ist schon krass.

Ich hatte einen GdB von 80 bekommen und bin dann nach 5 Jahren auf 30 runtergestuft worden. ( Hessen ).

LG

PA
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  #3  
Alt 26.08.2016, 19:56
P.A. P.A. ist offline
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Standard AW: GdB nach Heilungsbewährung

eben
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  #4  
Alt 27.08.2016, 15:04
afkule afkule ist offline
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Standard AW: GdB nach Heilungsbewährung

hallo,

das ist so nicht ganz richtig, man kann mit 30 % die gleichstellung beantragen und hat dann im job doch vorteile. könnt ihr ja mal googlen.

gruß afkule
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  #5  
Alt 27.08.2016, 15:23
Jan64 Jan64 ist offline
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Standard AW: GdB nach Heilungsbewährung

Hallo,

ja, mit einem GdB von 30 kann man die Gleichstellung beantragen.

Aber mal ganz allgemein. Zur Feststellung des Grades der Schwerbehinderung nach der Heilbewährung ist nicht die Grunderkrankung der Maßstab. Es kommt viel mehr auf die Beeinträchtigungen an, welche bei dem Menschen vorhanden sind. Deshalb müsst ihr alle Beeinträchtigungen die ihr habt (körperlich und psychisch) angeben und von den Ärzten bestätigen lassen, auch die, welche nichts mit der ursprünglichen Erkrankung zu tun haben. Danach wird dann der Grad der Behinderung bestimmt.

Gerti, du kannst Eispruch einlegen, zur Fristwareung auch mit dem Hinweis "Begründung folgt". Dann kannst du mit deinen Ärzten die Begründung nachliefern.
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  #6  
Alt 29.08.2016, 21:12
Gerti1956 Gerti1956 ist offline
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Standard AW: GdB nach Heilungsbewährung

Vielen herzlichen Dank für Eure Antworten!
Ich habe noch nicht den endgültigen Bescheid sondern, - ja weiß ich nicht genau, ich glaube eine Anhörung. Also ich wurde angeschrieben wegen der Überprüfung, habe die Fragebögen ausgefüllt und die Schweigepflichtsentbindungen ausgefüllt. Und jetzt kam eben das Schreiben, was sie vorhaben, mit dem Hinweis, dass ich mich dazu äußern könnte. Der endgültige Bescheid würde erst kommen, gegen den ich Widerspruch einlegen kann. Ich kenn´mich mit dem Zeug überhaupt nicht aus!

Liebe Grüße an Euch alle
Gerti :-)
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  #7  
Alt 30.08.2016, 13:27
afkule afkule ist offline
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Standard AW: GdB nach Heilungsbewährung

hallo,

verwaltungsrechtlich ist es so, dass du vor einem Bescheid, der dich schlechterstellt, in dem fall die herunterstufung des prozentsatzes der schwerbehinderung, angehört werden muss. das ist immer so, vielleicht ist es dir schon einmal aufgefallen, wenn du ein bußgeld zahlen musstest. egal, erst gegen den bescheid kannst du widerspruch einlegen.

denke bitte daran, alles anzugeben, was du jemals an diagnosen/beschwerden bekommen hast. hierzu zählt auch migräne, bluthochdruck etc.

das kann sich durchaus auch summieren...

viel glück afkule
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  #8  
Alt 02.09.2016, 09:46
Gerti1956 Gerti1956 ist offline
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Standard AW: GdB nach Heilungsbewährung

Hallo afkule,
Vielen vielen lieben Dank für Deine Zeilen! Auch auf die Gefahr hin, dass Du mich für etwas doof hältst: Muss ich dann jetzt bei der Anhörung schon alles detailliert ausführen? Oder reicht es zu schreiben, dass man damit nicht einverstanden ist und beim Bescheid Widerspruch einlegen wird?

Ganz liebe Grüße,
Gerti :-)
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  #9  
Alt 02.09.2016, 15:01
afkule afkule ist offline
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Standard AW: GdB nach Heilungsbewährung

hallo gerti,

alles gut, ich kann verstehen, dass das verwaltungsverfahren einen verunsichert. also eigentlich ist ja die anhörung da, um dir genau die gelegenheit zu geben, darzustellen, warum du eine andere meinung als die verwaltung hast. es bietet sich an, jetzt alle unterlagen und diagnosen einzureichen, um ein widerspruchsverfahren zu vermeiden. ggf. bitte um eine fristverlängerung. du erleichterst allen und auch dir das leben, wenn du jetzt tätig wirst. natürlich kannst du dann immer noch widerspruch einlegen, wenn du dann mit der getroffenen entscheidung nicht einverstanden bist.

und gib alles an, was du je an diagnosen bekommen hast. jede diagnose kann dir da ggf. helfen.

viele grüße afkule
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  #10  
Alt 02.09.2016, 18:54
afkule afkule ist offline
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Standard AW: GdB nach Heilungsbewährung

hallo elisabeth,

wie gerti schrieb, handelt es sich um die anhörung, also ist der rat zum widerspruch nicht zielführend. außerdem muss ich korrigieren, die widerspruchsfrist beträgt einen monat, dass kann wichtig sein. 4 wochen ist falsch.

gruß afkule
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  #11  
Alt 02.09.2016, 23:15
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: GdB nach Heilungsbewährung

Den fehlerhaften Beitrag habe ich gelöscht.
Es ist nur wichtig, sich mit den behandelnden Ärzten gut abzustimmen, da sie von den Ämtern angeschrieben werden und sehr genaue Auskünfte erteilen müssen.
Ärzte setzen da auch andere Schwerpunkte, für sie ist es wichtig, dass z.b. die Laborwerte im Normbereich sind, Röntgenbefunde unauffällig usw. Die Probleme,welche den Patienten am meisten belasten, wie Konzentrationsstörungen etc. haben eine andere Bedeutung.
Liebe Gerti, mal eine Frage zurück,welche Tumorformel hattest Du, wenn sich nach 2 Jahren schon das Versorgungsamt wegen Herabstufung des GDB meldet?

Ich wünsche Dir, dass es nicht so weit kommt und Du den Ausweis behalten kannst.

Liebe Grüße,
Elisabethh.
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  #12  
Alt 04.09.2016, 20:30
Gerti1956 Gerti1956 ist offline
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Standard AW: GdB nach Heilungsbewährung

Hallo Elisabeth,
Es war bei mir nicht "schlimm". Ich bekam auch keine Nachbehandlung: G1 pt 1a, L0, V0, lokal R0.
Ich habe hier auch immer betont, dass das bei mir im Vergleich zu anderen "läppisch" isr, nichtdestotrotz habe ich seither immer wieder Probleme beim Wasserlassen (Brennen), muss SOFORT auf´s Klo rennen, wenn ich muss und trage daher ständig Binden. Außerdem geht schwerer heben kaum mehr. Wenn ich es öfter mache, bekomme ich total Unterleibsschmerzen, die ich aber abgesehen davon, auch so immer wieder mal habe. (Meine Gynäkologin vermutet Vernarbungen und meint, da könne ich nur Schmerztabletten nehmen.) Und was ganz schlimm ist, ist das Schwitzen. Ich schlafe total schlecht, weil ich jede Nacht regelrecht Schübe bakomme, bei denen mir wortwörtlich das Wasser runterläuft. Ich war ja vor der OP schon jahrelang im Wechsel, aber so schlimm war es nie; und es wird leider auch nicht besser. Tja, und wie ja alle wissen, bleibt die Angst. Ich war beim Psychoonkologen, - es wurde auch besser, so daß ich weniger Gespräche brauchte. Leider ist er im Januar verstorben, - und ich bin ohne Gespräche. Seitdem wird die Angst leider viel größer.

Herzliche Grüße,
Gerti
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  #13  
Alt 04.09.2016, 21:44
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: GdB nach Heilungsbewährung

Liebe Gerti,

du schriebst:
Zitat:
Es war bei mir nicht "schlimm". Ich bekam auch keine Nachbehandlung: G1 pt 1a, L0, V0, lokal R0.
Da ich auch im Pflegebereich tätig bin, weiß ich, wie schwierig es ist, Patienten zu heben.
Ich drücke Dir die Daumen, dass Du Deinen Schwerbehindertenausweis behalten kannst.

Elisabethh.
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  #14  
Alt 08.10.2016, 16:05
Gerti1956 Gerti1956 ist offline
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Standard AW: GdB nach Heilungsbewährung

Hallo Ihr Lieben,

So, heute habe ich nun den endgültigen Bescheid bekommen, dass meine Schwerbehinderung in vollem Umfang aufgehoben wird.
Ich hatte ziemlich viel in der Anhörung geschrieben. Davon wird aber gar nichts erwähnt. Jetzt werde ich halt Widerspruch einlegen.

Liebe Grüße an alle, Gerti
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