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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nachteilsausgleich bei Schwerbehinderung


gitti2002
14.12.2004, 00:22
http://www.tks.vkl.de/igm_service_schwerbehinderte_ausgleich.shtml

Chancy
14.12.2004, 07:13
hey Gittilein,
weißt du nähres über die KFZ-Finanzierungshilfen für Berufstätige
bei Berufstätigen. Wo bekomme ich da Infos, ich möchte mir gerade ein neues Auto kaufen und so ein Zuschuß wäre ja nicht schlecht. Ich habe GdB 60%.
LG Chancy

14.12.2004, 16:10
hier noch zwei links zum thema:
http://www.schwerbehindertenausweis.de/
http://behinderung.org/schwerau.htm

14.12.2004, 16:31
ich hab mich mal bei meinem bruder erkundigt. er sagt, über das zuständige versorgungsamt sei kfz-steuer - erlass möglich. der grund war wirbelsäulenschädigung durch krebs.
nicht unwichtig ist auch der freibetrag auf der lohnsteuerkarte.
novio

14.12.2004, 17:07
Hallo,
für Kfz.Steuererlass braucht man den Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG, für 50% Kfz.Steuerminderung Merkzeichen G. Alle Informationen bekommt man von den zuständigen Versorgungsämtern, wobei es dort auch Merkblätter gibt, die die einzelnen Kriterien enthalten, auch was den Zuschuss eines Kfz. betrifft.
Elke

Chancy
14.12.2004, 17:13
Hey,
vielen Dank - das stimmt mit den Infos meines Versorgungsamtes überein. Für mich gibts nix fürs KFZ, da ich ja keine Gehbehinderung habe.
Alles Gute für Euch
Chancy