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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arzneimittelimport Virulizin


16.01.2005, 19:55
Einige von Euch werden sich noch an den Thread THERAPIEOPTIONEN erinnern in dem ich alle mir bekannten Therapiemöglichkeiten aufgelistet habe. Mit dabei auch ein Mittel namens VIRULIZIN welches sich in den USA und weiteren Ländern in einer Zulassungsstudie mit ca. 400 Patienten befindet. Da dieses Mittel in Mexiko für eine andere Indikation bereits die Zulassung erhalten hatte ist es potentiell nach §73.3 Arzneimittelgesetz importierbar. Mitte November ist es mir schließlich gelungen, einen Import aus Mexiko für meinen Vater durchzusetzen. Leider ist mein Vater jedoch Anfang des Jahres verstorben. Kurz zuvor orderte ich eine zweite Monatsration des Mittels die nun originalverpackt bei mir rumsteht. Da das Mittel EXTREM teuer ist, möchte ich es nicht verkommen lassen sondern kostenlos unter folgenden Vorraussetzungen zur Verfügung stellen:

-Der behandelnde Arzt muss einverstanden sein (Virulizin wird 3x wöchentlich in den Muskel gespritzt)

-es sollte klar sein, dass keine Aussage über eine zu erwartende Wirkung gemacht werden kann, denn dieses soll ja die laufende Zulassungsstudie zur Klärung bringen. Fest steht, dass sich der Hersteller eine Wirksamkeit verspricht andernfalls würde er sie nicht finanzieren. Genaueres ergibt sich aus den Quartalszahlen die der Hersteller als Börsennotiertes Unternehmen zugänglich machen muss -> www.lorusthera.com

-der Betroffene befindet sich nicht in der finanziellen Situation eine Therapie mit Virulizin normalerweise zu finanzieren. Diesbezüglich rate ich auch dringend dazu, nach Verbrauch meines Vorrates das Mittel nur dann weiterzubeziehen wenn sich EINDEUTIG eine Verbesserung des Zustandes und/oder CT-Aufnahme bzw. Tumormarker ergeben hat!

-Bitte auch vorher ein Bild davon machen und eigene Recherchen zum Thema durchführen, z.B. einfach mal "Virulizin" in Google eingeben!

Gruß,
Heiko

09.02.2005, 09:52
http://www.mysan.de/international/article35315.html

Das DSMB ist zuständig für die Überwachung von klinischen Studien. Bei einer doppelblinden Studie wie dieser ist das DSMB die einzige Instanz die weiß, welcher Patient mit dem Studienmedikament und welcher mit dem Placebo behandelt wird.
Das DSMB ist befugt, eine laufende Studie zu beenden wenn es die Sicherheit der Patienten gefährdet sieht.

Gruß,
Heiko

14.05.2005, 16:55
Hallo Heiko,
haben Sie das Medikament Virulizin noch verfügbar??
Würde über Einzelheiten gerne mit Ihnen direkt kommunizieren.
Bitte geben sie mir Ihre Email Adresse bekannt.
Sie ereichen mich unter w.rank@t-online.de
Meine Mutter ist an BSDK erkrankt ( seit Dez. 2004 bekannt )und wir suchen nach alternativen Möglichkeiten zur herkömmlichen
Chemo mit Gemzar. Danke für Nachricht und Gruss
W.Rank