PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Von der Krankenkasse ausgesteuert


11.10.2002, 23:23
Hallo,
von der Krankenkasse wurde uns mitgeteilt, dass mein Mann nur noch bis zum 12.11.02 Krankengeld beziehen kann, dann sind die 78 Wochen innerhalb der 3 jahre um. Gibt es eine zentrale übergeordnete Stelle, wo man sich beraten lassen kann? Was ist besser? EU-Rente auf Zeit beantragen oder Arbeitslosengeld. Was ist höher? Kennen uns selber da nicht aus. Wer hilft einem da weiter. Würden uns über Ratschläge sehr freuen.
Viele liebe Grüße
Angelika

13.10.2002, 14:15
Hallo Angelika,
mir erging es ähnlich.
Ich bin aber selbständig tätig, jedoch pflichtversichert. Habe EU Rente beantragt und befristet erhalten.
Beraten lassen könnt Ihr Euch beim VDK.

Gruss
Meike

21.10.2002, 17:33
Hallo, Angelika,
wenn Dein Mann noch relativ jung ist, d.h. nicht nahe am Rentenalter, wird das Arbeitslosengeld wohl höher sein. Das Arbeitslosengeld kannst Du ja bei Aussteuerung durch die Krankenkasse beantragen, obwohl er eigentlich noch krank ist.
Das Arbeitsamt wird euch dann evtl. wegen der Rentenbeantragung beraten. Günstiger ist, dort deswegen nicht nachzufragen, es kann sein, dass man euch dann zur Rentenantragsstellung drängt, obwohl dein Mann noch Anspruch auf Alg hat.
Eine Beratung bei Sozialverbänden wie beim VDK ist natürlich vorher! am besten.
Da alle Behörden Zeit brauchen, ist bei euch ein wenig Eile angeraten.

Gruss
Astrid

17.11.2002, 19:00
hallo Angelika,
ich hoffe aufgrund der empfehlung von astrid ist bei euch nun alles am laufen: antrag auf alg, beratung durch den VDK oder ähnliches, antrag auf eu.
wenn nicht, gebe ich dir gerne informationen

alles gute für euch

waldi

02.12.2002, 09:01
Hallo Angelika,
in der Regel ist das Arbeitslosengeld höher als EU-Rente. Dies ist aber unabhängig vom Alter.Jedoch gibt es bei jüngeren Menschen(Stichtag Geburtsdatum ab 1961) keine EU-Rente mehr sondern nur noch die Erwerbsminderungsrente. Diese ist jedoch mit Sicherheit nicht höher als die EU-Rente. Das Arbeitsamt kann einen jedoch zu einem Rentenantrag verpflichten, da das Arbeitlosengeld eigentlich nur für Erwerbsfähige gedacht ist. Nur wegen der Nahtlosigkeitsregelung gibt es Arbeitslosengeld.
Sobald der Anspruch auf Arbeitslosengeld endet, sieht die Situation aber wieder anders aus.
Gruß
Tina

04.12.2002, 13:46
Hallo Leute,
vielen Dank für Eure Ratschläge. Mein Mann ist am 13.11.02 erst einmal wieder angefangen zu arbeiten.
Die Firma war so kulant, ihm anzubieten erst einmal nur 4 Stunden zu arbeiten. Die anderen 4 Stunden werden als Urlaub abgebucht. Obwohl mein Mann das ganze Jahr nicht gearbeitet hat, steht ihm sein gesamter Jahresurlaub noch zu.
Wir sind froh, dass diese Möglichkeit besteht.
Am nächsten Montag muss er allerdings wieder in die Hautklinik - ambulant. Ein "verdächtiges" Muttermal wird herausgeschnitten.Hoffen also mal wieder auf das Beste. Euch allen alles Gute.
Liebe Grüße Angelika

16.03.2003, 19:40
hallo angelika,
auch heute sehe ich keine neue nachricht von dir.
wie geht es euch denn?

08.04.2003, 13:54
Hallo Mondschatten,
danke der Nachfrage. Uns geht es gut. Mein Mann arbeitet seit Mitte November 2002 wieder. Die Nachsorgetermine haben bis jetzt nur gute Ergebnisse gehabt. Das Muttermal war harmlos.
CT hat auch keine vergrößerten Lymphknoten gezeigt. Die nächste große Untersuchung ist erst wieder im Juli 03. Alle 3 Monate ein Termin in der Hautklinik. Mitte Mai ist ein halbes Jahr um. Die Krankenkasse hat uns geschrieben, dass dann bei einem Rezidiv auch wieder Anspruch auf Krankengeld besteht.
Euch allen alles Gute.
Liebe Grüße Angelika

08.04.2003, 20:11
Hallo Angelika,
ich war eben noch ganz schön down, wütend und hatte auch körperlich so ein blödes gefühl, doch dann habe ich deine nachricht gelesen und jetzt fühle ich freude und ein frohes lächeln im gesicht.
weiterhin alles gute für euch.
liebe grüße
mondschatten