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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kampf mit den Ämtern


bljambo
27.09.2006, 19:49
Hallo an Alle,
habe eben nettes Schreiben des Landesamtes für soziale Dienste erhalten.
Die schreiben mir im Feststellungsbescheid, daß ich nur einenen Grad von 80% als Behinderung habe. Bisher habe ich immer 100% gelesen. Da stimmt wohl was nicht....

Liebe Grüße
Bljambo

wolfgang46
27.09.2006, 22:00
Hallo bljambo,

das kann stimmen, ich hatte die ersten fünf Jahre auch 80% und bin jetzt auf 50% zurückgestuft.

Es kommt darauf an, was bei Dir alles "angerechnet" werden kann.
Es heißt in der Tabelle:
"...ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten....."

Verlust des Kehlkopfes
bei guter Ersatzstimme........ - 70% bis 80%

in den ersten fünf jahren bis zu - 100%

Das ist nur ein kurzer Auszug von insgesamt 15 Möglichkeiten bei Kehlkopferkrankung (mit und ohne Krebs)

Lass Dich bitte vom VDK oder so beraten

Alles Gute für Dich
Wolfgang

Delaja
27.09.2006, 23:09
Es ist "WURSCHT"!!!!
Ob Du nun 65-70-80 oder 100% hast
in deinem Ausweis ist das Bild..die Schwerbehindertenzahl...
und es nützen dir auch keine 100% wirklich etwas:(
Mein Bruder hat 100% zugesprochen bekommen-er hat auch einen Ausweis dafür;ABER (!!!!)
die Rückseite ist die entscheidende----:confused:
NULL Stempel drauf,also keine Chance jeee. etwas ermäßigt zu bekommen-
sei es bei Fahrten zur Klinik-oder egal was/wo...man son Ausweis vorlegen kann..
ist auf der Rückseite nix abgestempelt..kann vorn sicher 500% schwerbehindert draufstehen..du kannst dir den Hintern mit wischen...-smile-

Dirk-Gütersloh
30.09.2006, 13:45
Hallo Delaja,

es ist schade, dass Euch niemand richtig informiert hat, welche Nachteilsausgleiche ein Schwerbehindertenausweis ermöglicht. Ich habe einige nutzen können und dass, obwohl mir nur 50 % ohne ein Merkzeichen zuerkannt wurden. Ich wurde inzwischen auf 20 % rückgestuft und mein Ausweis wurde eingezogen. Zu den Zeiten meiner anerkannten Schwerbehinderung habe ich genutzt:

besonderer Kündigungsschutz der §§ 85 ff. SGB IX
Zusatzurlaub nach § 125 SGB IX (bei mir waren das 5 Tage im Jahr)
Pauschaler Steuerfreibetrag nach § 33b ESTG
Ermässigter Eintritt bei Veranstaltungen

Du siehst, so pauschal kann man den Schwerbehindertenausweis nicht abklassifizieren. Auch bei der beruflichen Wiedereingliederung kann das sehr spannend sein. Ich bin in meiner Arbeitsstelle auch mit der Beschaffung betraut und wir haben einige Zuschüsse bzw. komplette Kostenübernahmen zur behindertengerechten Ausrüstung von Arbeitsplätzen bekommen (spezielle Bürostühle, besonderer Fotokopierer etc.).

Ich habe Dir mal einen Link rausgesucht, wo viele der Hilfen erklärt werden:

http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegweiser/index.html



Gruß Dirk

Delaja
02.10.2006, 22:27
Du hattest sicher nur einen Teil (den geänderten Beitrag) von mir gelesen..
@ lieber Dirk...ich hatte-wie will man's nennen?
Einen enormen Wutausbruch..
dachte dann aber;
sooooo kann ich das hier nicht stehen lassen-
möchte ja auch keine Vorurteile aufkommen lassen...
hatte mir nur einfach mal LUFT gemacht-und mich dann eines besseren besonnen und meinen Artikel gekürzt.

Ich,dass heißt *WIR*
mein Bruder und ich-wir benötigen- keine Merkzeichen und Prozente mehr-
ihm kann nicht mehr geholfen werden...

Das einzige was ich noch für "meinen großen Bruder" tun kann
-ist-ihm beim sterben--- nicht allein zu lassen----!

Lg K
(danke dir aber trotzdem sehr-denn dein Beitrag,er hilft sicher auch anderen...)