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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bescheid über Anerkennung einer Berufskranheit


vertigo75
11.11.2007, 00:53
Hallo,

Anfang diesen Jahres wurde bei meinem Vater Luftröhrenkrebs festgestellt.

Nach erfolgreicher Operation und anschließender Chemo/Strahlentherapie befindet er sich derzeit in Kur (zur Krebsnachsorge).


Ich nehme derzeit seine Post entgegen und heute kam

ein

"Bescheid über Anerkennung einer Berufskranhkeit".

Dort steht geschrieben...

Sehr geehrter Herr xxxxx,

bei Ihnen wurde Luftröhrenkrebs festgestellt.

Diese Erkrankung wird als Berufskrankheit nach § 9 Abs. 2. Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) anerkannt.

Als Tag des Versicherungsfalls gilt der 26.03.2007 (Eintritt der Arbeitsunfähigkeit).

Ab diesem Zeitpunkt haben Sie Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Gemäß § 45 i.V.m. § 46 Abs. 3 (SGB VII) haben Sie ab 26.03.2007, längstens bis zum Ablauf der 78.Woche dem 21.09.2008, Anspruch auf Verletztengeld. Die für Sie zuständige Krankenhasse wurde mit der Auszahlung dieser Leistung beauftragt.

Über ihren Anspruch auf Rente, nach Ende der Verletztengeldzahlung, erhalten Sie zu gegebener Zeit Bescheid.


Daher ergeben sich für mich folgende Fragen und hoffe das auf die eine oder andere hier geantwortet werden kann:

- Bisher hat mein Vater Zahlungen von der Krankenkasse erhalten (anhand von Auszahlungsscheinen) und soweit ich weiss handelt es sich dabei um Krankengeld, ....Wenn man nun von Verletztengeld spricht ändert sich dann was für ihn?
- Ist das Verletzengeld nicht höher als das Krankengeld? steht ihm dann nicht eine Nachzahlung zu?

- Mein Vater wird nächstes Jahr 60 und daher denke ich das er sicherlich nicht mehr ins Arbeitsleben einzugliedern werden kann und mit seinen 45 Arbeitsjahren (!) und die Strapazen der letzten Monate hätte er es sich ja redlich verdient.

Was passiert denn genau nach dem Ablauf der 78.Woche und dem Ablauf der Verletztengeldzahlung? Erhält er auf jeden Fall Rente?

Ich frage deshalb, da ich gelesen habe, dass die Anerkennung einer Berufskrankheit nicht automatisch auch bedeutet, dass der Betroffene entschädigt wird, sondern auf jeden Fall eine 20% Minderung der Erwerbsfähigkeit gegeben sein soll.


Wäre für eine Antwort sehr dankbar.



PS:
Mein Vater hat offenbar seine Krankheit besiegt und das obwohl man ihm bei der seltenen Krebsart keine Hoffnung gegeben hat.

Ich bewundere die Kraft mit der mein Vater das alles überstanden hat!

Und Krebskranke und deren Angehörigen kann ich nur raten, niemals die Hoffnung aufgeben auch wenn es noch so schlecht aussieht.

Astrid09
14.01.2008, 14:27
Hallo vertigo75,

wahrscheinlich hast Du in der Zwischenzeit Deine Fragen auf andere Weise beantwortet bekommen. Dennoch möchte ich Dir antworten, vielleicht findest Du noch einige Ergänzungen.

Nach Anerkennung als Berufskrankheit wird für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit statt des Krankengeldes nun Verletztengeld gezahlt. Die Auszahlungsweise - über die Krankenkasse und nach Vorlage von Auszahlscheinen - ändert sich nicht.

In den meisten Fällen ist das Verletztengeld auch höher als das Krankengeld. Die Differenz wird auch für die Vergangenheit, ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit, nachgezahlt. Es zahlt die Krankenkasse aus, die im Auftrag der Berufsgenossenschaft das Verletztengeld auszuzahlen hat.

Das Verletztengeld wird grundsätzlich unbegrenzt gezahlt, endet aber wie das Krankengeld nach Ablauf der 78. Woche, wenn keine Aussicht auf Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit besteht und berufliche Reha-Leistungen nicht erbracht werden (können).

Erst nach dem Ende der Verletztengeldzahlung kann über einen eventuellen Rentenanspruch entschieden werden. Die Rente der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) kann man jedoch nicht mit der Erwerbsminderungsrente der Rentenversicherung vergleichen). Die sogenannte Unfall- oder Verletztenrente wird bei einer dauernden Minderung der Erwerbsfähigkeit gezahlt, ab einer Minderung von 20 %.

Dabei wird die Erwerbsfähigkeit definiert als Fähigkeit, sich mit all seinen Kenntnissen und Fähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einen Erwerb zu verschaffen.
Die Minderung der so definierten Erwerbsfähigkeit ergibt dann den %-Satz. Es ist ein abstrakter Schadensausgleich, dass einem bestimmte Berufe/Tätigkeiten durch die Unfall/Berufskrankheitenfolgen verschlossen sind.

Die Verletztenrente wird so lange gezahlt, wie die Folgen des Unfalls/Berufskrankheit bestehen, ggf. lebenslang, auch über den Eintritt des "normalen" Renteneintrittsalters hinaus. (Noch ist es so, auch hier plant der Gesetzgeber seit langem Änderungen - zum Negativen des Versicherten).

Liebe Grüße
Astrid

Linde030
20.02.2008, 18:41
Hallo Vertigo 75,

ich habe eine frage an dich, was ist dein Vater von Beruf?
ich habe in diesen forum auch schon geschrieben, also es geht darum mein Mann ist letztes Jahr am Kleinzelligen Bronchialkarzinom erkrankt u. ist Dachdecker von Beruf und hat dadurch mit Asbest gearbeitet bis mitte der neuziger Jahre, also haben wir weil die Ärzte meinten das die erkrankung dadurch sein kann bei der berufsgenossenschaft einen antrag gestellt der aber abgelehnt wurde wir haben unseren Anwalt eingeschaltet und es sieht so aus das es auf eine klage rausläuft.

vielleicht hat jemand ähnliche erfahrungen gemacht und kann uns tips geben.

Liebe Grüße Linde

Jette 2007
07.04.2008, 17:12
Liebe Linde,

Asbest wird eigentlich von der BG anerkannt. Es muss jedoch der Nachweis erbracht werden wo und in welchem Umfang mit Asbest gearbeitet wurde. da sich Asbest nicht abbaut , könnte es auch sein, dass eine Gewebeprobe Asbestfasern zu Tage fördert. Mein Vater hat als Zimmermann ohen wenn und aber eine Anerkennung bekommen. Die Fasern sind allerdings auch in der Lunge nachgewiesen worden.

Ich wünsche Euch viel Erfolg.

Liebe Grüße

Jette

Linde030
08.04.2008, 14:49
Liebe Jette,

vielen Dank für deine antwort, bei meinen mann laüft es auf eine Klage raus unser anwalt hat sie schon eingereicht, nun müssen wir abwarten .

liebe grüße Linde:winke: