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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rentenverlängerung nur ein Jahr??


18.08.2003, 23:39
Hallo,
ich hab mal eine Frage an euch, vielleicht hat ja jemand schon Erfahrung mit Rentenverlängerung.
Ich bin an Brustkrebs im Febr01 erkrankt, Ablatio.
Nach Chemo und erfolgloser Reha im August01 und weiterer Arbeitsunfähigkeit riet die KK im Nov01 zum Rentenantrag.
Dieser wurde im Febro2 bewilligt, allerdings rückwirkend ab august01 bis Juni 03.
Im Mai03 war ich wieder zur Reha aber leider geht es mir immer noch nicht gut, ich komm einfach nicht auf die Beine, an Arbeit nicht zu denken.
Die Psychologin der Rehaklinik und auch die Stationsärztin sagten beide ich soll mindestens noch 2 Jahre daheim bleiben.
Ich stellte noch aus der Klinik den Verlängerungsantrag bei der LVA.
Der Bescheid kam endlich vor ein paar Tagen, verlängert bis Juni 04, also nur ein Jahr.
Die LVA beruft sich doch auf die Berichte der Klinik (war eine LVA Klinik) aber warum richten die sich dann nicht danach?
Ich will jetzt Widerspruch machen, hat das jemand von euch schon durch?
Mir raubt das den Schlaf und ich komm einfach nicht zur Ruhe, in der Widerspruchsstelle liegt ja eh alles 3 Monate fest.
Bin im VDK und hab dort im Sept Termin, mal sehen was die sagen.
Vielleicht kann mir aber hier jemand schon Tips geben.
Alles Liebe, Lisa

19.08.2003, 00:23
Liebe Lisa,

rufe die Kurklinik an und lasse dir eine Kopie des Entlassungsberichtes schicken! Habe ich auch gemacht und war überhaupt kein Problem, da du darauf einen Anspruch hast.

Wenn darin steht, dass du noch 2 Jahre aussetzen solltest (MUSS darin ja vermerkt sein), dann zum VdK damit und Einspruch einlegen.
Wenn nur 1 Jahr darin steht, hast du keine Chance mit Widerspruch (und ich vermute, dass genau das da stehen wird).

Mir ist noch kein Fall bekannt, in dem vom Entlassungsbericht abgewichen wurde, da dieser einem Gutachten gleicht.

Fazit: lies selbst nach, was die Stationsärztin und die Psychologin da geschrieben haben!

Alles Gute!

19.08.2003, 07:31
Liebe Norma,
das ist eine gute idee, auf das einfachste kommt man ja manchmal selber nicht :-)
Bei der LVA rücken die mit dem Bericht nämlich nur auf Antrag eines Arztes raus, die haben sich total albern und wollen jede Einsicht verhindern.
Ruf nachher gleich in der Klinik an, bin ja gespannt was da drin steht.
LG, Lisa

19.08.2003, 09:07
Hallo Norma,
ich nochmal...
Hab grad in derReha Klinik angerufen, Patienten darf eine Kopie NICHT ausgehändigt werden.
Hab ihr gesagt das andere das bekommen, sie bleibt bei ihrer Meinung:-((((((((((((((
Warum gerate ich nur immer an solche Leute, egal bei welchem Amt.
Hast du noch einen Tip wie ich da ran komme??
Bei der LVA hab ich das schon versucht, ohne Erfolg.
Wenn mir das zusteht muss es doch einen entsprechenden Gesetzestext geben, wo könnte ich den finden.
Das ist alles Mist und raubt mir noch die letzte Kraft.
LG,Lisa.

19.08.2003, 10:03
Hallo Lisa,
der Arzt, der Deinen Befundbericht für den Rehaantrag geschrieben hat, bekommt auch eine Durchschrift des Berichtes. Frag' den noch mal.
Gruß von Robie

wolfgang46
19.08.2003, 12:40
Hallo Lisa,
von meinen Ärzten bekomme ich von jedem Bericht etc. automatisch eine Kopie. Das habe ich so mit ihm vereinbart, denn auch ich versorge ihn mit Kopien, die ich von anderen Fachärzten bekomme (Wenn ich zum Beispiel ohne Überweisung hingegangen bin).

Ich habe eben noch einmal bei meiner Krankenkasse nach der Rechtsgrundlage gefragt:
Es sieht leider so aus, daß ein Arzt keine Kopien herausgeben muß. (Die Berichte etc sind sein Eigentum.) Der Arzt muß aber Einsicht gewähren.

Jeder Arzt der nichts zu verbergen hat, denke ich, wird Dir aber eine Kopie machen.

Ich wünsche Dir viel Erfolg.
Liebe Grüße
Wolfgang

PS. Für einen Einspruch mußt Du auf die Fristen achten.
Ansonsten besteht im nächsten Jahr immer noch die Möglichkeit eine Verlängerung zu beantragen (Der VDK wird dich hier gut beraten)

19.08.2003, 12:50
der patient hat ein recht auf einsicht in seine akte. in der regel stellen einem die ärzte gegen kostenerstattung eine kopie zur verfügung. es handelt sich dabei nicht nur um kopien evtl. berichte etc.,
sondern auch um dessen aufzeichnungen. wenn der arzt hierzu nicht bereit ist, muss er dir die möglichkeit bieten, selber kopien zu fertigen. sollte der arzt hierzu nicht bereit sein, muss man ggf. auf herausgabe der kopien klagen. die verfahrenskosten muss der arzt tragen.
gruss
Bluebird

19.08.2003, 12:56
Auflösung des Rätsels...
ich war grad bei meiner Neurologin, die hat leider keinen Bericht von der Klinik erhalten, fordert ihn jetzt aber an.

Der Patient hat ein Recht auf Einsicht aber...
Meine Reha war eine psychosomatische und psychologische Berichte sind von dieser Regel ausgenommen, wusste ich auch nicht.
Ist schon alles sehr eigenartig :-(

Meine Neurologin gibt mir aber eine Kopie sobald sie den Bericht hat,sagt sie zumindest.

Nun haben wir wieder was dazu gelernt, danke für eure Antworten.

LG, Lisa.

19.08.2003, 14:11
hallo lisa,
berichte aus dieser richtung sind nur dann vom einsichtsrecht ausgeschlossen, wenn sie dir - objektiv betrachtet - schaden könnten.
gruss
bluebird

19.08.2003, 14:36
Hallo Bluebird,
mmmmhhh......
wer entscheidet das ob mir das schaden könnte?
Die von der LVA haben ja schon entschieden und die Reha Klinik auch, seltsam.
Das ist alles os kompliziert, ich hoffe meine Neurologin hält ihr Wort.
Ich glaub eher das es mir schadet nicht zu wissen was da drin steht, geht ja schliesslich um mich und nicht um 'ne Tüte Gummibären.Danke für eure Hilfe.
Bin schon sehr gespannt,
LG, Lisa

19.08.2003, 14:54
Hi Lisa,
letzendlich kann das nur ein Gericht entscheiden, wenn man sich nicht so einigen kann.
Gruss
Bluebird

19.08.2003, 15:28
Hallo Lisa,
gut, daß Du den Hinweis auf die Art der Reha gegeben hast, denn da bestehen schon Unterschiede hinsichtlich verschiedener Punkte. Einen Rentenantrag wegen einer psychischen Belastungsreaktion durchzusetzen ist natürlich etwas ganz anderes, als ihn auf einer Krebserkrankung zu begründen. Das sollte man - auch wenn beides zusammenhängt - nicht in einen Topf werfen.
In der Tat sind die meisten Berichte einer psychosomatischen KLinik mit einem Stempel "Streng vertraulich, dieser Bericht ist nicht dem Patienten auszuhändigen" versehen. In der Regel stehen dort verklausulierte Formulierungen über die Problematik der Betroffenen drin (i.d.R. Persönlichkeitsstörungen, etc.), die von diesen nicht ohne nähere Erklaärung verstanden oder akzeptiert werden und häufig zu weiteren Belastungsreaktionen führen.
Sprich mit Deiner Neurologin über ihrer Einschätzung zu Deiner Rentenregelung.
Wie alt bist Du eigentlich? Auch das Alter spielt eine Rolle bei der Bewilligung. Jüngeren Menschen will man nicht allzu fürh auf das "Abstellgleis" Rente stellen, wenn sie noch Jahre in der Lage wären, eine Aufgabe zu erfüllen und damit auch ihre Lebensqualität erhalten könnten. Im Prinzip hast Du viel zu wenig Infos gegeben, um Deine Situation einigermaßen beurteilen zu können. Und pauschale Ratschläge kann man ohne nähere Infos nicht geben. Die würden Dir nicht weiterhelfen.
Gruß von Robie

20.08.2003, 00:46
Liebe Lisa,

ja, stimmt.
Psychosomatische Patienten erhalten KEINE Kopie (warum auch immer, das soll aber in allen Kurkliniken so gehandhabt werden)

Deshalb habe ich am Telefon auch sofort darauf hingewiesen, dass ich als Karzinompatientin dagewesen bin.

Dem Himmel sei Dank wird ja jetzt deine Neurologin den Bericht anfordern und dann wirst du die *Wahrheit* erfahren.

Viel Glück und alles Liebe!

20.08.2003, 08:13
Hallo Robie,
ich bin 47 Jahre, also noch ein junger Hüpfer :-)
Nein ich möchte auch noch nicht auf das Abstellgleis, wer weiss wie es mir in zwei Jahren (die möchte ich schon) geht, vielleicht spring ich ja da wieder fröhlich rum.
Ich dachte nur das die LVA/BFA sich daran halten was die Rehaklinik sagt, vielleicht haben die mich ja auch angeschwindelt, wird sich ja bald klären.
Beide für mich zuständigen Ärzte haben jedenfalls gesagt das ich noch 2 Jahre daheim bleiben soll, darum bin ich über den Rentenbescheid so enttäuscht.
LK Befall hatte ich keinen (sentinel), Tumor T2/G3.
Im Moment ist es leider noch so das ich kaum meinen Alltag gebacken bekomme und von einer Erschöpfung in die nächste falle, leider. Ich bewundere und beneide alle die so schnell wieder fit sind, kenn ja auch viele die nach nem halben Jahr schon wieder bei der Arbeit sassen.
Meine Therapeutin arbeitet mit mir grad daran zu akzeptieren das es bei mir eben nicht so ist und nicht immer neidisch auf andere zu schielen.
Noch was wichtiges: In dem Rentenbescheid steht noch ein Satz der mir komisch vorkommt.
"Der Rentenanspruch ist zeitlich begrenzt, weil die volle Erwerbsminderung nicht ausschliesslich auf ihrem Gesundheitszustand, sondern auch auf den Verhältnissen am Arbeitsmarkt beruht."
Das stand damals nicht drin und da hab ich die Rente ja "nur" wegen meiner BK Erkrankung bekommen.
Die Psyche kam ja erst später dazu und darum versteh ich das nicht, mir geht es schlechter als bei der ersten Bewilligung.
Nun warte ich erstmal ab was in dem Bericht steht, Termin beim VDK hab ich schon.
LG,Lisa.

21.08.2003, 08:42
Liebe Lisa,
grundsätzlich ist die Einschätzung einer voraussehbaren Leistungsunfähigkeit Ermessenssaches des jeweiligen Arztes (genauso wie die Einschätzung des einen Arztes, der sagt "Sie haben noch 6 Monate zu leben, oder des anderen "das kann man ncht so genau voraussagen". Wer will sich anmaßen, eine genaue, einzig gültige Aussage zu treffen. Der Rentenversicherer muß sich nicht daran halten, was andere meinen (dies ist ja auch nur als Richtwert oder Empfehlung zu sehen), sondern kann den eigenen Medizinischen Dienst einschalten. Warum bist Du so sicher, daß Du ganze zwei Jahre brauchst, um psychisch wieder in Gang zu kommen? Je länger Du mit dem Wiedereintritt in den Beruf wartest, desdo schwieriger wird es werden.
Ich werde aus Deiner Situation nicht so ganz schlau - hast Du die Rente jetzt wegen der Beeinträchtigung durch die Krebserkrankung oder wegen der psychischen Belastung bekommen?.
Die Bemerkung oben hört sich an, als wenn Du z.Zt. arbeitslos bist (?) und wegen Deiner Beeinträchtigung und auch wegen Deines Alters nicht mit einer Einstellung aufgrund der Arbeitsmarktsituation zu rechnen ist. Vielleicht ist es auch grad andersherum gemeint. Ruf doch mal einen Versichertenältesten Deines Renternversicherers an, der kann Dir das "übersetzen". Es wäre für Deine Bemühungen schon wichtig, den Aussagegehalt zu kennen.
Gruß von Birgit