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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Öffentliches Krankenhaus für Gamma knife gesucht !


Stefanie Marina
22.08.2003, 12:47
Lieber Leser,
mein Freund leidet an einem Akustikusneurinom, welches baldmöglichst entfernt werden muß. Fachärtzte haben ihm zu einer Gammaknife-Behandlung geraten.
Leider blockiert jetzt die Krankenkasse, da die Behandlung im (privaten) Gammaknive-Zentrum in München durchgeführt werden sollte.
Was nun ????

RoseWood®
23.08.2003, 00:42
Liebe Stefanie Marina,
nachfolgende Informationen sind ein Versuch:

über die KK oder www.KVB.de nach öffentlichen Kliniken fragen (Tumorzentren mit GK), sowie evtl. nachfolgende Links checken:

Betreiber von GK-Zentren = GKS
Fon: 089/5525 6781
Fax: 089/5525 6783
e-mail: gammaks@t-online.de
http://www.gammaks.de

Krefeld:
Telefon: (02151) 82 560-0
Telefax: (02151) 82 560-11
http://www.gamma-knife.de/

Aachen
Telefon: 0241 - 80 89 139
Fax: 0241 – 8888 432
E-mail: gamma.knife@rwth-aachen.de und gamma-knife@post.klinikum.rwth-aachen.de
http://www.ukaachen.de/content/page/2350482

Frankfurt
Fon: 069/677 359 10
Fax: 069/677 359 11
e-mail: gkf@gkfrankfurt.de
http://www.gkfrankfurt.de

Hannover
Tel.: ++49 (0) 511/27092155
FAX: ++49 (0) 511/27092706
http://www.ini-hannover.de/de/Allgemein/kontakt.htm

vielleicht gibt es hier Tipps:
Netzwerk Hypophysen- und Nebennierenerkrankungen e.V
Waldstraße 34, D-91054 Erlangen, Germany
Telefon: [+49] (0)9131 / 815046
Fax: [+49] (0)9131 / 815047
http://www.glandula-online.de/

*********
Studien?
www.krebsinfo.de
Tel.: +49 89 7095 4491 (Secretary)
Fax: +49 89 7095 7491

auch:
www.studien.de
Deutsche Krebsgesellschaft e.V.
Tel: + 49 (0) 69 - 63 00 96 - 0
Fax: + 49 (0) 69 - 63 00 96 - 66
*********
Quelle: http://www.lsg.nrw.de/gerichte/2/presse/200212093.htm.
Pressemitteilung vom 09.12.2002
Keine Kostenerstattung für eine Behandlung mittels Gamma-Knife

Das Sozialgericht Detmold hat entschieden, dass der Kläger keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten einer Gamma-Knife-Behandlung als außervertragliche Behandlungsmethode hat.

Nach den gesetzlichen Vorgaben dürfen neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der vertragsärztlichen Versorgung zu Lasten der Krankenkassen nur dann erbracht werden, wenn der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (BuB) in Richtlinien Empfehlungen über die Anerkennung des diagnostischen und therapeutischen Nutzens der neuen Methode abgegeben hat. Diesen Richtlinien kommt dabei die Bedeutung unter gesetzlicher Rechtsnormen zu, die verbindlich festlegen, welche neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden Gegenstand der Leistungspflicht der Krankenkasse sind. Das bedeutet, dass Kosten derartiger Behandlungsmethoden grundsätzlich solange nicht von den Krankenkassen zu erstatten sind, bis eine Anerkennung der betreffenden Methode durch den Bundesausschuss vorliegt. Da der Bundesausschuss hinsichtlich der Gamma-Knife-Behandlung bisher keine Empfehlung abgegeben hat, kann diese Behandlung nicht zu Lasten der Krankenkassen erbracht werden. Der Bundesausschuss konnte bisher auch keine Empfehlung hinsichtlich der Anerkennung der Gamma-Knife-Behandlung aussprechen, da der Nachweis der Wirksamkeit der Anwendung der Gamma-Knife-Behandlung im Verhältnis zu der vertragsärztlich anerkannten Behandlung mittels Linearbeschleuniger (z. B. durch Vergleichsstudien) bisher nicht geführt werden konnte. Insoweit liegt auch kein Ausnahmefall des sogenannten Systemversagens vor.

Urteil vom 22.05.2001 - S 11 KR 91/98 Herausgeber: Der Präsident des Sozialgerichts, Richthofenstraße 3, 32756 Detmold,
Ruf 05231/704-0 - Fax 05231/704-204
Verantwortlich für den Inhalt: Uwe Wacker Vizepräsident des Sozialgerichts
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Alles Gute / RoseWood®