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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : nach 5 Jahren SB-Ausweis Anhörung


21.09.2003, 19:47
Hallo,
nach einem Krebsleiden habe ich einen SB-Ausweis mit
einem GdB von 80 für 5 Jahre ausgestellt bekommen.
Da dieser nun ausgelaufen wäre, habe ich Ihn auf dem
Rathhaus um weitere 5 Jahre verlängern lassen, also bis 10/2008.
Vermutlich durch die Mitteilung des Rathauses über
die Verlängerung, bekam ich vom Versorgungsamt ein
Schreiben (Anhörung nach $ 24), wonach die Heilungsbewährungzeit zu Ende sei und ein Neufeststellungsbescheid zu erteilen sei.
In dem Schreiben ist aufgeführt, das nur noch ein GdB von 20 vorliegen würde.

Zunächst mal ist dies wohl das Unverschämteste was ich je gelesen habe !
Demnach ist die Devise verecke oder gib den Ausweis wieder ab.

Neue ärztliche Unterlagen können wohl kaum vorliegen, da ich noch zur Nachsorgeuntersuchung
ins Krankenhaus muss, dies also noch gar nicht abgeschlossen ist.

Wer kann mir näheres zu meinem Fall sagen, den
Ausweis habe ich ja, ausgestellt bis 10/2003,
muss ich den ggf. abgeben.
Auf dem Formular zur Verlängerung stand, das bis zum Zeitpunkt der Verlängerung sich nichts wesentliches geändert hat.
Was ja auch der Fall ist, die Beschwerden sind ja nach wie vor vorhanden, bis das kein Rezidiv mehr aufgetreten ist.

Ich werde dies nicht so hinnehmen und nach Widerspruch ggf. vor das Sozialgericht gehen.

was meint Ihr

Berni

21.09.2003, 21:05
Fehler:
Auf dem Antrag zur Verlängerung darf auf gar keinen Fall stehen, dass sich nichts Wesentliches verändert hat! Dann meint das Versorgungsamt nämlich, dass die Heilungsbewährung ausgereicht hat.
Es MÜSSEN auf jeden Fall Veränderungen statt gefunden haben; da bietet sich bei Krebskranken nur die Psyche an (falls eben nichts anderes hinzugekommen ist). Die Nachsorge in der Klinik gilt nicht.

Ich rate dir, mit allen Unterlagen zum VdK zu gehen. Auch wenn du noch kein Mitglied bist; das kannst du nachholen. Dort bekommst du aber kompetente Hilfe und es wird dir sogar kostenlos ein Anwalt für den Prozess vor dem Sozialgericht gestellt.
Alleine hast du kaum Chancen.

Alles Gute!

21.09.2003, 21:51
Hallo,
das Schreiben, welches mir bei der Verlängerung
vorgelegt wurde, habe ich nicht durchgelesen,
ich vermute aber, das es daselbe ist, welches auch hier im I-Net zu finden ist.
Dann hätte das Rathaus erst gar nicht verlängern dürfen, da in diesem Fall ja die Heilungsbewährung noch besteht und mich auf das
Versorgungsamt verweisen müssen.

Werde mich mal beim VDK erkundigen, was zu tun ist, da ich dort Mitglied bin.

vielen Dank

22.09.2003, 08:39
Hallo Berni,
da hast Du einen schlafenden Hund geweckt mit Deinem "Verlängern" im Rathaus (das geht nämlich garnicht).
Ich habe mich vorsichtshalber, als meine Heilungsbewährung abgelaufen war, NICHT gemeldet, sondern, wie das Versorgungsamt mit dem ursprünglichen Bescheid angesagt hatte, auf eine erneute Anhörung durch das Versorgungsamt gewartet. So galten zunächst bis zur Erteilung eines neuen Ausweises fast 1 Jahr lang weiter die Vorteile des alten Ausweises mit GdB 100% und Merkzeichen G.
Ich musste dann lernen, dass meine eigene Darstellung meines "beklagenswerten Zustands" völlig nutzlos waren, mir wurden nach Schema "F" 40% zugestanden, was ja völlig ohne Nutzen ist. Ich legte dagegen Widespruch ein und besuchte 2 Fachärzte, die mich gründlich untersuchten, als ich sie darauf aufmerksam machte, dass ich die Absicht hätte, sie in meinem Widerspruch als behandelnde Ärzte anzugeben. Beide, der Orthopäde wie auch der Lungenfacharzt machten mir Mut, dass der Widerspruch eine höhere Einstufung ergeben würde. Immerhin habe ich jetzt einen GdB von 60% im Ausweis, was in meinem speziellen Fall rentenrechtlich von hohem Nutzen sein dürfte.
Suche Dir also die entsprechenden Fachärzte, die Deine Behinderungen richtig beurteilen können und lege Widerspruch ein. (Weil ich wusste, dass 100% nicht wiederzubekommen sein würden, habe ich die Fristen voll ausgenutzt und so sicher noch ein wenig mehr Zeit mit 100% gewonnen.)
Herzliche Grüße
Heino

23.09.2003, 10:49
Hallo Heino,

zunächst mal Danke für die Antwort.
Ich musste den Ausweis nach Aufforderung meines
Arbeitgebers verlängern lassen, da ich ja 5 Tage
mehr Urlaub und besonderen Kündigungsschutz habe.
Da wäre es wohl egal gewesen, ob im Versorungsamt
oder auf dem Rathaus.
Ich habe mich jetzt beim VDK erkundigt, wo mir mitgeteilt wurde, das nach 5 Jahren bei Krebserkrankung ohne auftreten eines Rezidives
immer eine Überprüfung der noch bestehenden
Einschränkungen stattfindet.
Ich werde jetzt meine Beschwerden und die Ärzte bei denen ich noch immer in Behandlung bin angeben
und mal abwarten.
Soviel ist mir auch klar, das ich die 80 GdB
wahrscheinlich nicht mehr bekomme (seit einiger
Zeit ist bei Krebserkrankung glaube ich sogar
100 GdB eingetragen).
Widerspruch kann ich erst nach einem Bescheid einlegen, falls dieser negativ ausfallen sollte.
Desweiteren wurde mir vom VDK volle Unterstützung
zugesagt,notfalls auch durch dessen Rechtsabteilung.

Berni

23.09.2003, 11:19
Hallo Berni
Ja, bei mir hat der AG auch nachgefragt, aber er hat auch stillschweigend vorausgesetzt: solange kein neuer Bescheid vorliegt, gilt der alte. (So habe ich ihm das erklärt, und so ist es dann ja auch gekommen.)
Ich möchte Dir empfehlen, mit den Ärzten, die Du da angibst, über das Thema (mehr oder weniger unverbindlich) zu sprechen, Du merkst dann, welcher hifreich sein wird, und welcher nicht. Ich habe danach z.B. meinen Hausarzt ganz herausgelassen und lieber zusätzlich den Orthopäden besucht, der mich vorher etwa 7 Jahre garnicht gesehen hatte.
Das natürlich erst dann, wenn tatsächlich Widerspruch notwendig wird.
Ich wünsche Dir viel Erfolg dabei!

Heino

23.09.2003, 15:19
Hallo Berni,
Du hast nicht erwähnt, aufgrund welcher Beeinträchtigungen Du den hohen GdB erhalten hast. Näheres wäre da wichtig zu wissen, um das Zustandekommen der 80% zu erklären.

Ein Schwerbehindertenstatus für eine Krebserkrankung kann nur verlängert werden, wenn die Erkrankung noch aktiv und behandlungsbedürftig ist - also Metastasen bzw. Rezidive vorliegen. Wenn das nicht der Fall ist, kann man lediglich auf einen bleibenden Schaden, der sich trotz laufender Behandlung nicht beheben läßt (z.B. Lymphödem, psychische Störung, ...) pochen. Die meisten Beeinträchtigungen ziehen alerdings keine 50% nach sich. Ein Krebspatient ist i.d.R. ja auch nicht im eigentlichen Sinne "schwer behindert", er bekommt die gebotenen 50% nur aus psychischen Belastungsgründen, damit er in der Zeit der Heilungsbewährung einen gewissen Schutz am Arbeitsplatz hat.
Ich bekam z.B. nach einer Melanomdiagnose mit Metastasen auch 80%. Da sich meine Gesundheit nach dem Jahr Therapie allerdings gut und stabil gehalten hat, wurde ich nach 5 Jahren von 80% auf 0% runter gestuft. Es gab keinen Anlaß, den Schwerbehindertenstatus aufrechtzuerhalten. Ich habe nach einem Jahr außerdem meine Arbeit wieder voll aufgenommen. Es gab keine Beeinträchtigungen. Nach 5 JAhren konnten zum Glück nur Befunde mit Hinweis o.B. vorgelegt werden, psychisch hatte ich meine Erkrankung und den Umgang damit gut verarbeitet.

Die Höhe Deines GdB deutet auch auf fortgeschrittenen erkrankungszustand hin. Schreib doch mal Näheres, dann fallen mir vielleicht die nötigen Argumente für'ne Verlängerung ein.

Gruß von Birgit

23.09.2003, 23:16
Hallo Birgit,

unter psychischen Belastungen dürfte wohl jeder der Krebs hatte leiden, die Angst das
ein Rezidiv auftritt ist bei mir immer noch vorhanden.
Ich habe ja auch noch Nachsorgeuntersuchungen,
wenn ich da in der Sprechstunde sitze und warten muss, kommt es mir vor als wäre es erst
gestern gewesen.
Es geht einem wieder alles durch den Kopf, na ja bei mir im Zimmer lagen damals 2 Patienten
die das gleiche hatten und beide ca. 3 Monate
später verstarben.

Es freut mich, das es dir wieder so gut geht.
Bei mir gibt es dauerhafte Schädigungen, welche durch die OP, Chemo und Bestrahlungen
hervorgerufen wurden.
Meine Krebserkrankung war im Hals- und
Mundbereich.
Ich werde jetzt zunächst mal meine dauerhaften
Schädigungen/Behinderungen und meine Ärzte angeben.
Dies hier aufzulisten wäre wohl etwas viel.

Wenn ich meinen Ausweis behalten kann also 50 GdB bin ich schon zufrieden.

Habe mit einer Dame vom VDK geredet, welche mir bei Schwierigkeiten Ihre volle Unterstützung zugesagt hat.

Berni

26.10.2003, 20:04
Hallo Berni,

habe gerade Dein Problem mit dem Versorgungsamt gelesen. Bei meinem Mann wurde nach einer Knochenmarkstransplantation ein GdB von 100 anerkannt, allerdings nach 5 Jahren der Heilungsbewärung sollte er auf 20% runtergestuft werden. Hier ist schon anzumerken, dass er aufgrund eines Fremdspenders nicht unter 30% kommen darf. Wir haben dann ebenfalls den VDK eingeschaltet und inzwischen ist der GdB bei 100 bestätigt worden. Zwar sind bei ihm einige körperliche Verschlechterungen eingetreten, aber ich wollte damit sagen, dass Du auf jeden Fall weiter um Deine Prozente kämpfen sollst. Bei uns sind 2 Jahre vergangen seit dem 1. Bescheid und dem jetztigen Ergebnis. Es kam zur Klage gegen das Land NRW mit Gerichtsverhandlung und einigen ärztlichen Gutachten, dass ist bei der ganzen Sache ziemlich nervig, aber es hat sich gelohnt. Viel Erfolg und vorallem starke Nerven!

Sandra

29.10.2003, 14:35
HEILUNGSBEWÄHRUNG, ich finde dieses Wort ist schon Programm genug, einfach eine Frechheit.
Und 5 Jahre ist auch ein Hohn, das ist ein so alter Hut ,ich kenne Fälle wo Metastasen nach den 5 Jahren erst auftreten, wenn ich das immer alles lese könnte ich schreien, meine BEWÄHRUNG läuft auch bald aus.