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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Entmündigung /Vormundschaft/Versorgung


14.11.2003, 00:34
Hallo , wer kann mir weiterhelfen in Bezug auf Vormundschaft /Entmündigung zur
Sicherheit eines Betroffenen ???

Von meinem Schwager die Mutter hatte einen Hirntumor , der erfolgreich entfernt wurde , jedoch
bedarf Sie eigentlich ständig eines Medikamentes , da Sie sonst einfach umfällt !
Das Problem ist das Sie Ihre Medikamente aber nicht regelmäßig nimmt !
Die Wohnung sowie Kleidung weisen Brandlöcher auf , da sie vermutlich schon mehrfach
Ohnmächtig war , sie sich dessen aber wohl nicht bewußt ist!
Sie belügt und betrügt ihre Söhne aufs äußerste in Bezug auf finanzielle , sowie
gesundheitliche Probleme , so daß diese sich außerstande fühlen ihr zu helfen !
Sie folgt Anweisungen ihres Hausarztes nicht und wenn es ihr nicht gefällt wechselt sie einfach diesen
und verschweigt einfach ,wie es um sie steht ! Sie ist auch schon mal von der Polizei aufgegriffen worden in einer anderen Stadt , ohne Geld ohne alles , so das sie von der Polizei praktisch wieder
zurückgeführt wurde !
Sie schafft es irgendwie , die Ärzte davon zu überzeugen daß sie keiner Hilfe Bedarf und alles
im Griff hat !
Was kann man tun um sie evtl. einzuweisen oder in betreutes Wohnen zu bringen und
sie zu Entmündigen zum Zweck der Kontrolle und auch das sie allein keine Entscheidungen
mehr treffen kann ?
Wer muss das einleiten ? Sind evtl. auch die Ärzte verantwortlich
dafür? Wie gesagt ist mein Schwager ziemlich hilflos dem genüber und weiss nicht was er tun
kann ?
Fällt sie zum Beispiel sogar unter eine Pflegestufe obwohl sie ja geistig fit ist ? Körperlich (äußerlich)
auch fit !
Zur zeit ist sie wieder mal im Krankenhaus , weil sie umgefallen war !
Wer hierzu was sagen kann , dem wäre ich sehr verbunden sich kurz die Zeit zu nehmen , um
Tips zu geben was man tun kann !
Schöne Grüsse Alexander

14.11.2003, 06:09
Hallo Alexander,

Dein Schwager sollte sich an den leitenden Arzt der Station wenden, mit all den Vorkommnissen, welche Du oben beschrieben hast.
Der Sozialdienst und der leitende Arzt können Deinem Schwager hierbei nun behilflich sein, sich um ein betreutes Wohnen etc zu kümmern.

Jutta

14.11.2003, 18:50
Danke Jutta für Deinen Tip !
Mein Schwager hat sich mit dem Stationsarzt unterhalten und der sagte das er es nicht für erforderlich hält !
Sie hat vielleicht zwei drei mal die Medikamente vergessen (Medikamentenspiegel war unterste Grenze)!Er meinte
dafür hätte man Sie schliesslich am Kopf operiert !
MfG
Alexander

15.11.2003, 06:05
Hallo Alexander,
hier ein Auszug, was ist Betreuung durch einen Betreuer, wie gehe ich vor.

http://www.justiz-augsburg.de/ag/vormallg.htm

Jutta

19.11.2003, 09:47
Habe immer noch Fragen zur Vormundschaft /Entmündigung /Betreung !!
Wer muss dafür zum Beispiel die Kosten tragen ?
Die Frau lebt von Sozialhilfe !Was wär wenn sie in ein Heim
kommen würde ? Bekommt man Zuschüsse und woher ???
Wie lange dauert so ein verfahren für einen Betreuer ???
Danke für die Nachrichten und
verbleibe mit freundlichem Gruss

Alexander

<<alex_auns@yahoo.de>> für direkte Infos bittename@domain.de

19.11.2003, 18:45
Hallo Alexander

eins wundert mich doch sehr.... sorry, das ich das so sage, wie ich es verstanden habe. Warum ist es Euch denn so wichtig, "die Frau" unter Betreuung zu stellen ? Wenn ich Dein Posting vom 14.11. - 18.50 h richtig gelesen habe, hat Dein Schwager doch schon mit dem behandelnden Arzt gesprochen - und dieser hält es nicht !!!! für notwendig. Zumal ja auch es sich zeigt, das sie die Medikamente z.B. ja relativ regelmäßig genommen hat - und nur "mal" vergessen hat( und soetwas ist hier wahrscheinlich schon jeden einzelnen von uns passiert. Soll das dann wirklich ein Kriterium für eine "Pflege? sein " -) also doch für sich sorgen kann, oder siehst Du das anders?
Wie sieht es denn mit einem ambulanten Pflegedienst aus ? Hat die Mutter bereits eine Pflegestufe beantragt? Das wäre sicherlich eine notwendige Hilfe, die sie in Anspruch nehmen kann - und auch sollte. Soviel ich weiß, geht das bei bestimmten Tumorarten, gerade Gehirntumor auch relativ schnell - wenn der Arzt es für notwendig hält, und ein entsprechendes Attest zum Antrag schreibt.

Glücklicherweise ist es heute relativ schwierig, jemanden so einfach mir nichts Dir nichts in einem Pflegeheim unterzubringen, oder gar unter Betreuung zu stellen.

Sollte das wirklich mal notwendig sein, wird der behandelnde Hausarzt oder Krankenhausarzt schon wissen, wie sie die Familie dabei unterstützen können. Denn das ist u.a. eine Aufgabe, des sozialen Dienstes im Krankenhaus, dabei die Angehörigen zu unterstützen
So lange die Mutter Deines Schwagers noch selber entscheiden kann - und sie dem nicht zustimmt, geht ersteinmal gar nichts, ohne ärztliches Gutachten.


viele Grüße
elisabeth

19.11.2003, 19:24
... sie belügt und betrügt ihre Söhne in bezug auf finanzielle Probleme ... "die Frau"

Liebe Elisabeth , das wird wohl der Hauptgrund für eine Entmündigung sein .
So habe ich es jedenfalls rausgelesen .

Liebe Grüsse
biba

19.11.2003, 21:01
Hallo biba

na ja, ob das wirklich ein Grund zur Entmündigung ist? Soll auch nicht mein Part sein, darauf einzugehen - oder diesen Satz zu interpretieren. Ich habe geschrieben, wie mir das vorkommt - wenn da so drauf gedrängt wird (obwohl aus ärztlicher Sicht ja wohl kein Grund vorliegt) - und es gar keine Idee gibt, zum Beispiel einen Pflegedienst in Erwägung zu ziehen.

Ich bin nur froh, das ich vieles vorab in einer Patientenverfügung geregelt habe .

elisabeth

19.11.2003, 21:14
heute wird nicht mehr von entmündigung gesprochen.braucht jemand hilfe in den bereichen, gesundheit oder auch finanziellen dingen wird ihm ein beteuer partnerschaftlich zur seite gestellt.
dieses erfolgt nur mit ärztlichem gutachten und einer richterlichen anhörung mit dem betreuten.
´falls eine betreuung eingerichtet wir ist diese zeitlich begrenzt und unterliegt immer wiederkehrenden überprüfungen.

21.11.2003, 03:22
Hallo Alexander,

Diese Fragen, die noch offen sind, kann Dein Schwager bestimmt auch beim zuständigen Sozialamt erfragen. Die Sachbearbeiter(in) hat die genauen Gesetze, Bestimmungen und Änderungen für 2004 um sachkundige Auskunft zu geben.

Er kann sich bestimmt auch bei einem entsprechend der Sachlage ausgebildeten Rechtsanwalt beraten lassen.

Jutta

21.11.2003, 23:38
Hallo und Danke für Euren Beitrag !

Eins voraus , ich schaue nur nach Möglichkeiten !
Den Hausarzt den Sie erst hatte ,hat Sie gwechselt , denn der hat das auch so gesehen das Sie Hilfe braucht und es war auch schon was in die Wege geleitet um einen Pflegedienst zu beauftragen , aber Sie wechselte einfach zu einem anderen Arzt um dem offensichtlich aus dem Weg zu gehen.Es geht wirklich darum , das Sie betreut wird .Das Sie im Krankenhaus, ist wegen der Nichteinnahme Ihrer Medikamente ,ist schon häufiger vorgekommen . Wie schon gesagt täuscht Sie Ihre Familie und Ihre Ärzte !Man will Ihr ja eigentlich nur helfen !Ich sehe nur das mein Schwager sehr darunter leidet !Sie ist sogar so dreist Geld zu unterschlagen was für die Miete ist (vom Sozialamt) und zeigt Ihm aber ein Überweisungsformular in dem hervorgeht das Sie überwiesen hat (natürlich gefälscht).So entsteht dann auch finanzieller Schaden ,ist aber Nebensache!
Auf jedenfall hab ich durch die links schonmal Anträge zur Betreung gefunden ,danke hierfür!
Der Antrag wird jetzt gestellt und ich denke das damit der richtige Weg gewählt wurde !
Besser als Sie sich jetzt selbst zu überlassen und irgendwann zu erfahren das Sie in Ihrer Wohnung tod aufgefunden wurde ,weil Sie wieder keine Medikamente genommen hat.
Danke nochmal und ich werde dann berichten was aus der Sache geworden ist.

Alex

22.11.2003, 03:48
Hallo Alexander

ich gebe schon zu, das ich bei Deinem zweiten Posting dann schon andere Gedanken im Kopf hatte, was Fragen nach der Betreuung angehen. Wenns dann glücklicherweise falsche Hintergedanken waren, kann ich nur sagen - sorry, wenn dem so ist. Kenne aber leider andere Beispiele, wo wirklich der Patient eher ausgetrickst bzw. abgeschoben werden sollte.

Wenn der Vermieter schon des öfteren länger auf seine Miete warten mußte, oder die gar nicht erst überwiesen wurde - kann er beim Sozialamt die direkte Überweisung der Mietkosten beantragen. Somit wäre zumindest schon mal das Geld sicher an die richtige Stelle gebracht. Könnte man der Mutter ja auch so erklären, das sie dadurch den Weg zur Bank sowie auch Überweisungskosten spart. ) Geht natürlich nur, wenn der Vermieter weiß, das die Miete vom Sozialamt kommt. Das ist ja nicht immer der Fall.

Setzt Euch doch einmal mit dem SKF in Eurer Stadt in Verbindung... das ist der Sozialdienst katholischer Frauen, die solche Betreuungen machen. Zumindest den Weg können sie Euch beschreiben, welchen ihr gehen könnt. Denn einfach beim Amtsgericht anklopfen und sagen, so und so ist das, geht das ( trotzdem : glücklciherweise) nicht mehr. Es wird ganz sicher nur über ein ärztliches Gutachten und dem zuständigen Richter des Amtsgerichtes gehen. Das beste wäre natürlich, das die Mutter eine Krankheitseinsicht bekommt und sich einer freiwilligen Betreuung unterzieht je mehr Mitspracherecht und Handlungsrecht wird sie behalten können.

wünsche Euch alles Gute
elisabeth

22.11.2003, 16:54
Hallo Alexander !

Auch ich hatte etwas anderes aus Deinem Posting gelesen und möchte mich dafür hiermit entschuldigen .

Es ist leider sehr oft so , dass versucht wird alte kranke Menschen mit irgendwelchen Tricks ins Krankenhaus oder Pflegeheim abzuschieben , auch oder gerade in bezug auf finanzielle Werte . Oftmals haben Angehörige einfach Angst , dass das Erbe durchgebracht oder anderweitig vergeben wird .

Ansonsten kann ich mich voll und ganz hinter Elisabeth´s Vorschläge stellen , besonders in Richtung Miete .

Alles erdenklich Gute für Euch
biba

27.11.2003, 19:28
Hallo Alexander,

ich bin eine Betreuerin und ich kann dir sagen, es gibt schon seit 1992 keine Möglichkeit mehr, jemanden zu entmündigen.
Ein Betreuer wird dann eingesetzt, wenn jemand seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann.
Soweit, so gut.
Der Betreuer hat dann die Angelegenheiten der Betroffenen NACH DEREN WÜNSCHEN zu regeln, soweit es ihrem Wohl nicht zuwider läuft.
So, jetzt zu den konkreten Problemen.
Solange die mutter deines Schwagers "einwilligungsfähig ist" - d.h. in der Lage ist, zu verstehen, was man ihr sagt und entscheidungen selbst zu treffen, muß sie rechtlich gesehen ihre Medikamente nicht nehmen, egal was für Konsequenzen dies hat.
Auch ein Betreuer kann daran nichts ändern.
Sie kann auch Ärzte wechseln, soviel sie mag.
Ach kann sie ihre Kinder anlügen, wie es ihr gefällt.
Der Betreuer hat nur eine Möglichkeit, sie gegen ihren Willen in eine Einrichtung oder psychiatrische Klink unterzubringen, wenn erhebliche Gefahr für Leib und Leben besteht.
Dies geht auch nur mit einem richterlichen Beschluß sowie einem ärztlichen Gutachten, welches dann vom Gericht - meist beim behandelnden Arzt - in Auftrag gegeben wird.
Eine Pflegestufe würde ich auf jeden Fall beantragen.

Ich hoffe, ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen, auch wenn deine Vorstellung vermutlich enttäuscht wurden.
Ansonsten soll sich dein Schwager an die örtliche Betreuungsbehörde wenden - erreichbar über die Stadt - dort bekommt er umfanreiche Beratung zu allen Fragen.

Liebe Grüße

marlies

28.11.2003, 00:32
Hallo Marlies,ich freue mich sehr über Deine Antwort , auch wenn das nicht gerade erfreuliche
Nachrichten sind !Ich werde das so weiter leiten ! Ich kann auch nur darauf hoffen daß seine Mutter zur Einsicht kommt und sich helfen lässt ! Sonst bleibt ja keine Wahl und man muss
sie sich selbst überlassen ! Schade ist nur man will helfen und muss feststellen daß dieses garnicht so einfach ist und garnicht gewürdigt wird (Von seiner Mutter),denn ich hätte wohl schon aufgegeben ! Danke und ich werde natürlich berichten wie wir vielleicht doch noch zu einer Lösung gekommen sind!
MfG
Alexander

28.11.2003, 23:41
gern geschehen, bei weiteren fragen stehe ich gern zur Verfügung

Liebe Grüße

Marlies