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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Berufserkrankung - Krebs


24.03.2004, 21:45
Hallo,
es ist meistens unmöglich eindeutig zu sagen, daß dieser oder jener Krebs so oder anders entstanden ist.
Es gibt aber in jedem westl. Staat eine Liste woraus hervorgeht, mit wie hoher Wahrscheinlichkeit ein Arbeiten mit diversen Stoffen krebsauslösend (gewesen) sein kann; meist gibt es dabei auch noch Abstufungen.
FRAGE: Welche Aufstellungen sind Dir bekannt? Wo im Internet abzurufen?
Gerade wenn man verschiedene Berufe ausgeübt hat, ist es schwierig, auf frühere "Arbeitsmittel" bzw. deren Bestandteile zurückzugreifen. Auch kann die Entstehung des Krebses 25 Jahre zurück liegen.
Schwierig ist es auch Tumorpatienten zu treffen, die solche Verfahren über die Berufsgenossenschaft bzw. der Arbeiterkammer bzw. dem Arbeits- und Sozialgericht, ohne oder mit Erfolg, durchgezogen haben.
FRAGE: Sind Dir Fälle bekannt; gibt es Publikationen?
Aufgefallen ist mir, daß einige Anwaltskanzleien sich auf derartige Fälle spezialisiert haben. In Erfahrung konnte ich bringen, daß jüngere Dienstnehmer - trotz erfolgreicher Durchsetzung einer Rente wegen Berufserkrankung mit Krebs - finanziell nur sehr mager aussteigen. Wir können auch nicht amerikanische Verhältnisse erwarten, wo zuletzt auch der Dienstgeber erfolgreich verklagt wurde und durch eine Unsumme quasi in den Konkurs getrieben wurde.
FRAGE: Interessant wäre es zu wissen, wie es bei einer Klage auf Rente wegen Berufserkrankung (Krebs) mit der Verjährung aussieht. Und beginnt diese Frist erst dann, wenn der diesbezügliche Stoff bzw. der Schädiger bekannt ist?
Ich würde mich freuen, wenn dieses Thema viele Zuschriften - im Interesse vieler - bekommt. Vielleicht hilft auch jemand mit, juristische Empfehlungen einfließen zu lassen.
Liebe Grüße
Anton

25.03.2004, 13:07
Hallo Anton,

versuch doch mal Auskunft zu bekommen über

thomas.klebe@igmetall.de

Der ist Jurist, hat einen der bekanntesten Kommentare zum BetrVG mit geschrieben (Däubler...) und kann Dir auch die Person nennen, die in der IG Metall für Arbeitsschutz / Berufskrankheiten zuständig ist.

Liebe Grüße,

Christian H.

Krebs-Kompass
25.03.2004, 19:10
Hallo Anton,

viele deiner Fragen findest du unter http://www-ifam.med.uni-rostock.de/bkvo/bekvo.htm beantwortet, so z.B. eine Liste der anerkannten Berufskrankheiten ( http://www-ifam.med.uni-rostock.de/bkvo/bekvo.htm#Liste ) mit Hinweis auf den verursachenden Stoff.

Viele Grüße
Marcus

25.03.2004, 19:37
Hallo Anton!!

Ich finde es gut,das Du dieses Thema hier mal ansprichst.Die Erkrankung Krebs als Berufskrankheit nach zuweisen ist nämlich äusserst schwierig.Mein Freund ist vor längerer Zeit an AML erkrankt,hat eine befristete EU-Rente bezogen und ist nun in Remission.Er hat jahrelang am Hochofen in Asbest-Schutzanzügen und unter extremer Hitze gearbeitet.Die Ärzte meinten diese Erkrankung könne eventuell auch mit seiner Tätigkeit zu tun haben..wie gesagt könnte...aber es erkranken auch Personen an AML,die im Büro sitzen...so wird leider diskutiert...eine KLage ist langwierig und meistens auch von finanziellen Mitteln abhängig...
Da mein Freund in Remission ist,ist er auch wieder arbeitsfähig,wenn auch eingeschränkt.Nur versuch mal im Berufsleben wieder Fuss zu fassen,viele Arbeitgeber schrecken auch vor dem Schwerbeschädigtenausweis zurück.Darf nicht sein ,ist aber so.Würde er nu wieder in Rente gehen,würde sie zum Leben(Miete,alleinerziehend) hinten und vorne nicht reichen.Es bliebe ihn nur der Gang zum Sozialamt..ich denke da sollte es auch von den ehemaligen Arbeitgebern oder anderen Stellen eine andere Lösung geben.
Liebe Grüsse!!Gast

31.03.2004, 15:25
Ich habe am 11.03.2003 im Krebs-Kompass einen Beitrag verfasst . Krebs durch Berufserkrankung . Den kannst du dir mal anschauen . Auch ich habe AML gehabt .Ich habe einen Antrag auf Berufserkrankung gestellt im Jahre 2/2000 .AML wird anerkannt bei Exposition von Benzol und dessen Homologe .Mann muß die Kausalität beweisen .Für weitere Auskünfte stehe ich gerne zur Verfügung .Weitere Hinweise findest du unter "Arbeitsplatz und Krebs" vom Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg.
Mit freundlichen Grüßen Joachim!

06.04.2004, 08:35
FRAGE: Interessant wäre es zu wissen, wie es bei einer Klage auf Rente wegen Berufserkrankung (Krebs) mit der Verjährung aussieht. Und beginnt diese Frist erst dann, wenn der diesbezügliche Stoff bzw. der Schädiger bekannt ist?

Die Verjährung ist mit Antragsstellung auf Anerkennung einer Berufskrankheit gehemmt. Beginnt das Ermittlungsverfahren von Amts wegen, weil zum Beispiel der Arzt den Verdacht einer BK meldet, ist als Antragsstellung das komlette Beantworten der ersten Fragen der BG an den Versicherten zu werten.
Wenn von dem Tag X bis zur Anerkennung durch SG-Urteil mehrere Jahre verstreichen, werden die damit verbundenen Geldleistungen grundsätzlich auch rückwirkend erbracht. Es kommt vielmehr auf den Versicherungsfalltag, d. h., wann die (durch Urteil nunmehr anerkannte) BK eingetreten ist, an. Manche BKen haben mehrere Anerkennungsvoraussetzungen, z.Bsp. die Unterlassung aller gefährdenden Tätigkeiten.
Bsp.: Antrag 15.03.2001, SG-Urteil 05.04.2004, ausführender Bescheid zum Urteil 19.04.2004, BK-Versicherungsfalltag 01.09.1995
Leistungen gibt es ab 01.01.1997, Leistungen davor sind verjährt (§ 45 SGB I).

06.04.2004, 10:35
Fragen:
1) Es gibt also Listen woraus hervorgeht, dass man bei beruflichen Kontakten mit diesen Mitteln diesen Krebs bekommen kann. Wird das Verfahren beendet, wenn nicht eindeutig nachweisbar/beweisbar gemacht werden konnte, dass dies passierte? Oder wird ein entsprechender Gutachter, einerseits Mediziner - anderseits z.B. Chemiker, aufgefordert, Gutachten zu erstellen?
2) Wenn nicht auszuschließen ist, dass der Krebs durch die berufliche Tätigkeit entstanden sein kann, und dies durch Gutachten festgelegt wurde, ist dann die Rentenzahlung etc. fix? Auch wenn "der Stoff" nicht in der "Liste" aufscheint?
3) Krebs entstand irgendwann. Manchmal schlummert er viele Jahre im Körper, bis er "richtig" ausbricht. Wenn man z.B. nachweislich die letzten 15 Jahre nicht mehr, vorher aber ständig, mit Stoffen lt. der "Krebsliste" zu tun hatte, wann ist der (rückwirkende) Stichtag des Beginns der Rentenzahlung? Bzw. ist das immer vom Zeitpunkt der Antragstellung abhängig, oder gibt es da durch Unzumutbarkeit bzw. nachvollziehbarer Wahrscheinlich, z.B. durch Gutachter, auch was anderes?
4) Welche Kosten entstehen dem Anttragsteller bei diesem Verfahren? Wo bringt es wer, wie, ein? Rechtsanwalt?
5) Ist der behandelnde Arzt verpflichtet weiter zu melden wenn er meint, der Krebs entstand durch (szt.) berufliche Tätigkeiten?
Liebe Grüße
Anton

06.04.2004, 12:43
Uff, das dauert jetzt aber länger.
1. Die Arbeit der BG bei Bken ist ziemlich komplex und dauert deswegen auch meist etwas länger, weil so vieles zu ermitteln ist. Das nur zur Einleitung.
Zunächst muss eine entsprechende Krankheit vorliegen, entweder nach "Liste" oder auch eine Erkrankung, die "wie eine BK" anerkannt werden könnte. Das sind Erkrankungen, die noch nicht in der Liste stehen, es aber schon Erkenntnisse gibt, dass es einen Ursachenzusammenhang geben könnte und Forschungen in dieser Richtung laufen, also nicht jedwede Erkrankung. Zur eindeutigen Feststellung der Diagnose werden alle behandelnden Ärzte angeschrieben.
Gleichzeitig werden alle beruflichen Tätigkeiten durchleuchtet, ob es da eine Einwirkung gegeben haben kann, die geeignet sein könnte, die Erkrankung zu verursachen. Dazu werden vom Versicherten und wenn es noch möglich ist, vom Arbeitgeber Auskünfte eingeholt. Ist dem so, dann stellt die BG mittels TAD (Technischer Aufsichtsdienst, Teil der BG) die Einwirkung konkret fest. So es den Betrieb noch gibt, fährt der TAD auch vor Ort. Ansonsten kann er eine Gefährdung auch anhand von Kataster und Erfahrung feststellen.
Kann so eine Gefährdung nicht festgestellt werden, weil die Einwirkungen zu komplex sind oder durch die BG nicht feststellbar (weil Pharmakonzerne z.Bsp. nicht gerne mit Einzelbestandteilen der Mittel rausrücken) kann die BG auch einen Arbeitsmediziner zu Rate ziehen. Es gibt wenige, die sich damit intensiv beschäftigen. Chemiker können durchaus beteiligt werden, aber mir persönlich ist das noch nicht untergekommen. Jeder Einzelfall muss wirklich auch einzeln betrachtet werden.
Liegt eine Gefährdung vor, die Erkrankung natürlich auch, dann geht es als nächstes zum Gutachter.
Wenn eines davon nicht festgestellt werden kann, entweder die Erkrankung ist nicht "gelistet" oder eine Gefährdung kann nicht festgestellt werden, dann wird das Ermittlungsverfahren an dieser Stelle ohne Gutachter mit Ablehnungsbescheid beendet, manchmal auch mit einem sogenannten Beratungsschreiben, wenn es offensichtlich ist, dass eine BK nicht in Frage kommt. Allerdings wird immer vor der Entscheidung der Staatliche Gewerbearzt angehört, weil dieser auch die entsprechenden Kenntnisse besitzt, um eventuelle Einwirkungen und Zusammenhänge betrachten zu können.

2. "Wenn nicht auszuschließen..." Das bedeutet in der "Sprache der gesetzlichen Unfallversicherung" es besteht die Möglichkeit!, dass die Krankheit durch den Beruf entstanden ist, aber nicht mit der notwendigen Wahrscheinlichkeit. Es muss immer mit überwiegender Wahrscheinlichkeit der Zusammenhang bewiesen werden können, die bloße Möglichkeit reicht nicht aus.
Auch wenn der Stoff nicht in der "Liste" erscheint, ist die Erkrankung, wenn hinreichend wahrscheinlich der Zusammenhang bewiesen werden konnte, anzuerkennen, nämlich dann "wie eine Berufskrankheit". Die Leistungen unterscheiden sich nicht dadurch.
Was meinst Du mit fixen Rentenzahlungen? Wie hoch die sind? Grundlage ist der Jahresarbeitsverdienst (JAV) vor dem Versicherungsfalltag (12 volle Monate). Von diesem 2/3 ist die Höchstrente bei 100 % Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE), dann wird vom Gutachter ja festgestellt, zu wieviel % man in der Erwerbsfähigkeit gemindert ist, zum Bsp. 40 %, also dann von der Höchstrente 40 %, dann durch 12, das ist die monatliche Rente.
MdE ist ein anderer Begriff als in RV oder beim Versorgungsamt, man kann diese Sätze nicht vergleichen. MdE bedeutet, zu wieviel % man gehindert ist, alle vorhandenen Arbeitsplätze auf dem Arbeitsmarkt mit seinen Fähigkeiten auszuüben. Bei 40 % MdE sind einem also 40 % aller vorhandenen Arbeitplätze wegen der Erkrankung verschlossen.

3. Grundsätzlich (auch hier gibt es Ausnahmen) ist der Versicherungsfalltag, also mit Deinen Worten der Stichtag des Beginns der Rentenzahlung abhängig von dem Beginn der Erkrankung, der erste Nachweis, dass man daran leidet. Aber das muss nicht gleichzeitig der Tag sein, ab den man Rente erhält, jedoch alle anderen Leistungen wie Heilbehandlung, Medikamente ohne Zuzahlung... Rente wird erst dann gezahlt oder festgestellt, wenn man mindestens 20 % an MdE hat.
Beispiel: Hepatitis wird festgestellt, Nachweis ab 10.01.2000 = Anerkennung der BK, MdE aber erst 10 %, weil noch keine klinische Erkrankung, nur Virennachweis. Nach 2 Jahren verschlimmert sich die Erkrankung, Leberwerte ändern sich, beginnender Leberumbau, ab Nachweis der dauerhaften Verschlimmerung (mindestens 3 Monate) 20 %, dann also Rente.

Dazu kommt, ab wann es der BG bekannt ist, denn sonst kann sie ja nicht tätig werden. Deshalb ist immer auch die Antragsstellung wichtig, wenn ein Verdacht besteht. Meist wird ja gleich vom Arzt die Erkrankung gemeldet, wenn sie auftritt, dann kommt alles allein in Gang. Es gibt aber die Einzelfälle, wo die Versicherten schon lange erkrankt sind, keiner der Beteiligten -Arzt, Patient und andere- kommt auf den Gedanken, dass es eine BK sein könnte und irgendwann hat man eine "Blitzeingebung".

Es wird rückwirkend anerkannt, aber Leistungen sind eben nach 4 Jahren nach dem Kalenderjahr, in dem der Leistungsanspruch entstanden ist, verjährt. Früher war das noch extremer, da galt ab Antragsstellung, wenn nicht innerhalb von 2 Jahren nach Beginn der Erkrankung das Verfahren lief.

4. Dem Antragssteller entstehen im Normalfall etwas Portokosten und wenn er es für notwendig hält, Telefonkosten, falls er mal anrufen will. Ansonsten ist das Feststellungsverfahren und auch das Widerspruchsverfahren kostenlos, es sei denn, man beauftragt einen Rechtsanwalt. Diese Kosten bekommt man nur im Widerspruchsverfahren für dieses (nicht für Feststellungsverfahren) von der BG erstattet, wenn man nach einem negativen Bescheid im Widerspruchsverfahren die Anerkennung bekommt.
Fahrkosten zum Gutachter bekommt man erstattet, ggf. auf Antrag in jedem Fall, falls mal der Sachbearbeiter schläft ;-).
Wichtig, man muss keine Befunde, Röbis etc. selber beschaffen (Kostenfaktor!), man muss nur angeben, wo die sind. Wenn man die natürlich zu Hause hat, mit beifügen.

5. Ja, der behandelnde Arzt ist gesetzlich verpflichtet, eine Erkrankung als Verdacht auf eine Berufskrankheit zu melden. Natürlich nur, wenn er diesen auch hat! Eventuell mal mit dem Arzt darüber sprechen.

Ich hoffe, ich konnte Dir ein kleinen Einblick verschaffen. Was ich noch wichtig finde ist, dass Du als Versicherter jederzeit das Recht auf Akteneinsicht hast. Du darfst sogar darauf bestehen, von den Daten, die Dritte der Bg übermitteln, unterrichtet zu werden.

Mir hat der KK in meiner schlimmen Zeit als Angehörige sehr geholfen durch Lesen und Zuhören, deshalb lese ich in Abständen hier immer wieder vorbei. Falls Fragen offen sind, melde Dich einfach. Ich versuche, so gut es geht, zu helfen.

Liebe Grüße
Astrid

06.04.2004, 14:47
Hallo Astrid,
danke für schnellen, umfangreichen Auskünfte. Da diese sehr, sehr gut und nachvollziehbar sind, sind diese auch hilfreich für jeden, der damit - auch z.B. das 1. Mal - zu tun hat. Dazu aber wäre es noch nett, wenn Du 1 x die Abkürzungen erklärend ausschreibst.
Danke!
Liebe Grüße
Anton
PS.: Das Verfahren in Österreich läuft ähnlich ab. Gewisse Fristen sind anders; auch steht ein Anwalt (Arbeits- und Sozialgericht) zur Seite (Arbeiterkammer).

06.04.2004, 15:26
Hallo Anton,
danke für die Blumen ;-).
Ich habe leider nicht bedacht, dass erstens auch andere Länder hier vertreten sind. Das Gesagte gilt nur für Deutschland. Zweitens ist doch der Fachidiot hervorgekrochen, ich dachte, ich habe alle Abkürzungen erklärt, hier also die Hitliste.

BG = Berufsgenossenschaft, Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, u. a. zuständig für Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten
BK = Berufskrankheit
TAD = Technischer Aufsichtsdienst der BG (siehe oben), zuständig für Prävention, Arbeitsschutz und Gefährdungsanalyse
JAV = Jahresarbeitsverdienst, gemeint sind die letzten vollen 12 Monate vor dem Versicherungsfalltag in brutto
MdE = Minderung der Erwerbsfähigkeit in %
KK = Krebskompass

Übrigens ist im Sozialversicherungsrecht von Deutschland kein Anwaltszwang bis zur 3. Instanz vor dem Bundessozialgericht. Dürfen natürlich schon. Im Falle des "Gewinnens" (des Versicherten) werden die Kosten des Rechtsanwaltes von der BG oder dem jeweiligen verklagten Sozialversicherungsträger nach der BRAGO (Gebührensätze, nach denen die Anwälte abrechnen dürfen) übernommen.
Liebe Grüße
Astrid

23.10.2004, 18:58
Hallo,
Ich bin 56 Jahre und habe 40 jahre als Fliesenleger gearbeitet. Ich bin im jahr 2000 an einem Tonsillenkarzinom erkrankt. Therapie war soweit erfolgreich.
Seitdem bin ich Rentner, da ich meine Arbeit nicht mehr ausüben kann.
Als 2002 zwei meiner Kollegen ebenfalls an Krebs erkrankten (Blasenkrebs, Schilddrüsenkrebs)habe ich die Berufsgenossenschaft eingeschaltet um zu prüfen, ob eine Berufskrankheit vorliegt. Mein Antrag auf Berufserkrankung wurde abgelehnt, weil es sich nicht um ein Zielorgan der zu püfenden Berufskrankheiten-Ziffer handelt(Nr. 4104 Kehlkopfkrebs). Was ja auch schon vorher klar war. Hatte ja ein Tonsillenkarzinom.
Ich suche jemanden der ebenfalls an einem Tonsillenkarzinom erkrankt war und dieses als Berufskrankheit anerkannt bekommen hat.
Oder nach Urteile zur Anerkennung von Krebs als Berufskrankheit etc.
Schönen Gruß
Karlheinz
karl-heinz.werner@web.de

24.10.2004, 09:06
www.blasenkrebs.de;
Rechtsanwalt Rolf Battenstein
Leostr. 21
40545 Düsseldorf (Oberkassel)
Telefon: 0211 573578
Fax: 0211 551027
E-Mail: kanzlei@battenstein.de

24.10.2004, 14:42
Hallo ihr,

vergesst nicht eure Kinderzeit!
Nicht immer war es nur der ausgeübte Beruf!
In den Schulen wurde massenweise Asbest verarbeitet, welches nach und nach in den vergangenen 10 bis 15 Jahren unter großem Aufwand entfernt wurde.
Und der Kleber, mit dem der Fußbodenbelag geklebt wurde, der ist ebenfalls als hoch toxisch erkannt worden...
Kinder, die jahrelang mit diesen Stoffen in Verbindung gekommen sind, sind meines Erachtens die jetzigen potientiellen Krebsopfer...
Im Übrigen werden in den Schulen immer noch krebserregende Stoffe verarbeitet, nur gerät das nicht in die Öffentlichkeit.
Mit frdl. Gruß
Gast (weil Schweigepflicht)
aber selbst betroffen

30.10.2004, 22:13
Hallo,

am Arbeitsplatz meine Mannes ( er hat auch Krebs) sind 11 Personen in 10 Jahren an verschiedenen Krebsarten erkrankt. das sind sehr viele, wenn man bedenkt, dass nur ca. 50 Personen is jetzt dort gearbeitet haben, und die Erkrankten 25 bis 55 Jahre alt sind, und waren, vier sind verstorben.
Es handelt sich um ein öffentliches Bürogebäude ( es wurde vorläufig gesperrt), wo bereits Umweltbiologen nach Schwermetalle, und andere Störungskreise gesucht haben. Doch sie finden nichts, oder wollen nichts finden, denn die Schadensersatzforderungen müsste wahrscheinlich die öffentliche Hand bezahlen.
Wir kennen mehrere Störungskreise, sind aber scheinbar unverständlicherweise unter den Grenzwerten.

Meine Fragen:

Wer misst unabhängig von Behörden und Ämtern in Österreich Schadstoffe, Schimmelpilze, usw?
Die Wände sind ganz feucht, eine Arbeitsmedizinerin meinte, es wären aber keine Schimmelpilze vorhanden, gibt es das überhaupt, wenn alles schon seit Jahren nass ist?
Die Behörde wusste vier Jahre über gesundheitliche Beschwerden Bescheid, und reagierte nicht. Müsste sich in so einem Fall nicht sogar der Staatsanwalt einschalten?


Liebe Grüße

Carina!

30.10.2004, 22:47
Doch, eigentlich müssten Schimmelpilze bereits vorhanden sein, denn nasse Wände sind eine willkommene Quelle...

Wie es in Österreich gehandhabt wird, weiß ich nicht.
Hier in D wird das schon gründlich geprüft und auch ausgewertet.

Nur...die Ergebnisse bleiben Otto Normalverbraucher sehr oft verschlossen und nur Insider haben Zugriff.

Im Übrigen kann ja nur nach solchen Schadstoffen gesucht werden, die auch mit Messgeräten gemessen werden können.
Und es gibt noch viel zu viele andere Stoffe, für die es überhaupt keine Messgeräte gibt, weil noch nicht erfunden. :-(

Sicher kann man die Staatsanwaltschaft prüfen lassen, allerdings handelt es sich dabei ja auch um eine Behörde und ob eine Behörde eine andere Behörde gerne unter die Lupe nimmt....
weiß nicht, habe ein komisches Gefühl dabei. :-(

30.10.2004, 23:13
Hallo Gast,

danke für die schnelle Antwort,

die Ergebnisse werden schon veröffentlicht, da wir die Presse eingeschaltet haben. Allerdings sind laut Aussage eines Biologiestudenten solche Messungen auch nicht unbedingt richtig. Wenn man nichts finden will, findet man auch nichts.

In D gibt es fast den gleichen Fall, da sind die Leute schon wieder in den Büroräumen untergebracht. Bin auch dort von den Behörden abgeblockt worden- wäre ja schlecht, wenn wieder jemand etwas hinterfragen würde. Jetzt wollen sie nachforschen, ob sich die Leute ungesund ernährt haben ( Fastfood), Raucher sind, usw., wollen eigentlich nur ablenken. Mein Mann ist Nichtraucher und hat mit 38 Jahren Lungenkrebs.Vor allem deuten fast alle Krebsarten auf Umweltbelastungen hin (Hautkebs, Lungenkrebs, Hodenkrebs, Gehirntumor).

Ich weiß nicht, ob sich das ein Staatsanwalt traut, in diesem Fall eine andere Behörde zu decken, immerhin ist uns die Hilfe von einem namhaften Fernsehsender angeboten worden, wäre dann doch etwas riskant.

Liebe Grüße aus Ö.

Carina!

02.03.2005, 14:17
Mein Mann wurde im Juli 2004 an einem Kehlkopfcarcinom operiert. Er ist von Beruf Zahntchniker, gibt es im Forum einen Zahntechniker mit Kehkkopfkrebs, der dies als Berufskrankheit anerkannt bekommen hat.
Liebe Grüße Sigrid

03.03.2005, 12:04
Hallo Sigrid,

es ist schon etliche Jahre her, interessierte mich damals für diesen Beruf, als ich hörte,daß diese Berufssparte mit deutlich überdurchschnittlichen Krebserkrankungsraten
zu tun hat. Bestimmt eine Folge der
angewandten Chemikalien(Dämpfe),Kunststoffe und Metalle(Stäube).

Uwe

24.07.2005, 17:17
Hallo, ist jemandem ein Zusammenhang zwischen einer CML und Lachgas bzw halogenen Kohlenwasserstoffen bekannt?

24.07.2005, 18:37
Leukämien können durch Benzol ausgelöst werden.
Gruß Joachim

Linde030
19.06.2007, 22:04
hallo ihr lieben,
ich weiß nicht ob das jemand liest da die letzte nachrich schon 2 jahre zurück liegt na egal,
also mein mann ist im mai2007 an bronchialkarzinom (kleinzeller ) erkrankt u. da er dachdecker von beruf ist u. schon ca. 34 jahre diesen beruf ausübt hat er auch in den 70ziger u.80ziger jahren mit asbest zutun gehabt u. teilweise auch bis jetzt noch da es ja noch auf alten dächern liegt wenn sie erneuert werden muß es ja abgerissen werden was ohne jeglich schutzkleidung gemacht wird,
deshalb haben wir auch bei der bauberufgenosenschaft den antrag auf berufkrankheit gestellt u. wenn wir glück haben er u. er durchkommt bekommt er von der berufsgenossenschaft auch eine rente.

nun liebe grüße linde030

hardliner_1986
09.11.2007, 23:44
Hallo miteinander,


wie hoch ist die wahrscheinlichkeit dass bei meinem vater auch eine berufserkrankung liegt?

Er hatte zuvor 27 Jahre im Polystrol/Styropor Fabrik gearbeitet bis er im Feb.07 an AML erkrankte.

Fakten zum Unternehmen eher mittelständisch ca 30 Mitarbeiter. Mein Vater ist der 6. schwererkrankte Person (firma existiert seit 2000).

Von den 6 Personen haben soweit ich weis 4 Personen Krebs gehabt und einer ist schon verstorben.

Kann man eine Überprüfung des Geschäfts durchführen lassen?
Falls ja muss man da vorgehen?

Danke für die Antworten

Linde030
11.11.2007, 11:52
Hallo hardliner_ 1986,

ich würde einen antrag bei der BG stellen und vieleich kannst du auch einen kontakt
zu den früheren arbeitskollegen von deinen vater herstellen und erfragen ob es ärztliche gutachten oder diagnosen diesbezüglich gibt oder versuch es einfach mal über google mehr infos zubekommen,

denn ich habe für meine mann einen antrag gestellt er hat LK und ist dachdecker seid 1974 bis mai dieses jahres hat er auch den beruf ausgeübt, wir hatten den antrag wegen asbest arbeiten gestellt er wurde leider abgelehnt u. jetzt haben wir einen anwlt eingeschaltet der für uns in wiederspruch gegangen ist,
da es schon mal so einen fall gab worüber es auch ein urteil gibt,

also ich denke einen versuch ist es allemal wert vile glück.

liebe grüße linde

bergmeister
07.12.2008, 19:15
Hallo,

bei meinem Vater besteht auch der Verdacht, daß sein Lungenkrebs von Asbest- Quarz- oder Arseneinwirkung herrührt. Laut BG kann dies anhand von Röntgen- und CT-Aufnahmen ersehen werden. Stimmt das wirklich? Kann man davon ausgehen, daß die BG fair und neutral urteilt, oder sind die eher darauf bedacht, ihr Budget zu schonen?

Grüße,
Sebastian

Linde030
13.12.2008, 23:10
Hallo Sebastian,

laut meines wissen kann man es anhand von CT Bildern leider nicht erkennen sondern nur nach einer gewebeprobe wenn der Tumor Operabel ist, wie du wahrscheinlich in meinen Beitrag gelesen hast ist der Tumor bei meinen Mann nicht Operabel und die BG es bis jetzt nicht anerkannt hat so das wir letztes Jahr einen Anwalt eingeschaltet haben. Da es schon ein Urteil gibt hoffen wir das es in unseren Fall auch positiv aus fallen wird denn der Anwalt hat Klage eingereicht was jedoch lange dauern kann denn die Mühlen der Justiz mahlen bekanntlich langsam.
Also ich wünsche euch viel Kraft und gibt nicht auf und versucht es als Berufskrankheit durch zu bekommen denn die BG wird erstmal ablehnen so ist jedenfalls unsere erfahrung.

so nun bis bald linde030:winke:

bergmeister
15.12.2008, 11:18
Hallo Linde,

ich hatte eine Quelle gefunden, nach der es angeblich auch auf Bildern nachweisbar sei, dennoch kann ich es nicht so recht glauben.

Kannst Du mir näheres zu dem Urteil sagen?

Danke und Grüße,
Sebastian

Linde030
15.12.2008, 20:42
Hallo Sebastian,

ich hatte es in der Fernsehsendung plsminus im Ersten gesehen es war aber schon 2006 und als mein Mann 2007 die Diagnose bekam fiel uns der Bericht wieder ein.
Also habe ich mich im internet auf die such gemacht und bin fündig geworden.

www.daserste.de/plsminus/beitrag_archiv.asp?aid=278

es sind 3 seiten und der Beitrag ist vom 14.12.2004
der Titel lautet Berufskrankheiten wie kranke im clinch mit Berufsgenossenschaften liegen der Autor: Herbert Stelz.

Das Urteil ist auf der 2 Seite und steht unter den Titel Witwenrente nach acht Jahren des Prozessieren,
und am ende steht das Aktenzeichen des Urteils vom Hessischen Landessozialgericht,

falls du es nicht findest kannst du mir deine e-mail aderesse schiken dann kann ich es dir als anlage einer mail senden oder falls du ein Fax hast dann könnte ich es von der Arbeit (Büro) dir Faxen.

nun wünsche ich dir viel erfolg u. glück

Linde030

bergmeister
17.12.2008, 10:49
Hallo Linde,

leider kann der Server das Dokument nicht mehr finden. Könntest Du es mir dann per E-Mail schicken (Adresse ist in meinem Profil einsehbar)?

Vielen Dank und Grüße
Sebastian

Linde030
19.12.2008, 20:41
Hallo Sebastian,

ich werde es dir wahrscheinlich am 21.12.08 schicken vorher schaff ich es wahrscheinlich nicht.

Linde030

Linde030
19.12.2008, 20:55
Hallo Sebastian,

ich habe noch mal nach geschaut ich glaube es war ein schreib fehler dri probiere es noch mal mit dieser Adresse,

www.daserste.de/plusminus/beitrag_archiv.asp?aid=278

Liebe Grüße Linde

PS. wenn nicht dann melde dich noch mal.

bergmeister
20.12.2008, 00:01
Ne, klappt auch nicht.

Linde030
21.12.2008, 13:52
Hallo Sebastian,

ich habe dir gerade eine E-Mail geschickt ich hoffe das sie auch ankommt.

Libe Grüße Linde030

bergmeister
29.12.2008, 21:36
Ich habe nochmal eine Frage: Lassen sich Krebsauslöser wie Asbest, Quarz, Arsen im (Tumor-)Gewebe nachweisen?

Linde030
31.12.2008, 11:15
Hallo Sebastian,

soviel ich weiß kann man erst nach dem Tod durch eine Obduktion sicher feststellen wo durch der LK ausgebrochen ist ( Asbest ) so haben es uns jedenfalls die Ärzte gesagt.

nun liebe grüße und ein gutes neue Jahr

Linde030

Bremensie
02.01.2009, 08:16
Hallo an Alle im Forum,
es ist tatsächlich so dass erst nach dem Tod durch eine Obduktion nachgewiesen werden kann ob z.B. eine Asbestose der Auslöser des Krebses war. Bei meinem Lebensgefährten war dies so. Kurz die Krankengeschichte. Mein Lebensgefährte kam Ende 07 mit Verdacht auf Lungenentzündung ins Krankenhaus. Das Ergebnis der Untersuchungen im KH war: Ein nicht kleinzelliges Bronchialkarzinom Stufe IV. Im Dezember 07 wurde auf Wunsch der Krankenkasse die Berufsgenossenschaft eingeschaltet. Die BG kam dann mit zwei Mann ins Haus und hat mit meinem Lebensgefährten gesprochen und er hat einen Antrag auf Berufserkrankung Unterschrieben. Am 17.02.08 verstarb Mein Lebensgefährte (63 Jahre) an seinem Krebs. Ich habe dann die BG über seinen Tod informiert. Die BG hat dann seine Tochter als nächste Angehörige gefragt ob eine Obduktion auf Kosten der BG durchgeführt werden könne. Das Ergebnis der Obduktion war das der Krebs durch eine Asbestose augelöst worden ist. Die Tochter bekommt nun von der BG so eine Art Rente für die Zeit der Antragstellung bid zum Tod. Sollte also schon zu Lebzeiten des Erkrankten ein Verdacht auf Berufserkrankung bestehen ist es vielleicht gut wenn man dafür sorgt dass eine Obduktion vorgenommen wird. Bei einem positiven Ergebnis hat die Witwe/Witwer ein Recht darauf das die BG eine Rente zahlt.
Ich wünsche euch allen ein schönes neues Jahr
Erika

rautenkopp
19.02.2009, 10:10
hallo an alle,

bei meinem mann wurde im aug/08 bc T4N3M1 mit pleurakarzinose,
festgestellt.
mein mann ist seit 1978 als heizungsbauer tätig. mit allem was dazu gehört, sanierungen, neubau und kundendienst. hierbei kam er natürlich auch mit allem in kontakt. glasfasern, stäube usw.
wir habe dann einen antrag bei der bg bau gestellt, feststellung als berufskrankheit. es kam ein herr der bg zu uns, und hat alles aufgenommen und der antrag wurde jetzt erstmal abgelehnt.
wir haben eine ra eingeschaltet und widerspruch eingereicht.

laut aussage der bg gibt es mittlerweile ein verfahren auch asbest schon jetzt festzustellen. es werden dann die proben verbrannt und aus dieser substanz kann man dann alles nachweisen.

nun meine frage dazu:
wer weis etwas darüber?
gibt es schon urteile in solchen fällen?

wer kann mir/uns weiterhelfen?

einen zzt etwas ratlose frau.

vielen dank im voraus für alle antworten.

sonnige grüße aus hamm
ute

Linde030
16.03.2009, 16:03
Hallo Ute,

ich habe heute dein beitrag gelesen und möchte dir deine frage beantworten
so gut ich kann,

also es ibt ein Urteil vom Hessischen Landessozialgericht
(L11/3U740/02 ZVW S3U1695/96 Sozialgericht Darmstadt)
und es wurde am 31.10.2003 Verkündet.

ich hoffe sehr das es euch hilft und eurer Anwalt sich das Urteil besorgen kann,
wir sind auch 2007 zum anwalt gegangen und es läuft immer noch er hhat klage eingereicht.

also viel glück und nicht aufgeben

Liebe grüße linde030

rautenkopp
16.03.2009, 16:22
hallo linde,

vielen dank für das az. habe es schon der ra gegeben.

schöne grüße aus hamm

ute:winke::winke:

Foxi
17.04.2009, 21:27
hallo an alle,
Mir wurde im Juli 2008 der Kehlkopf (Krebs) entfernt. Bin Sraßenbauer schon 42 Jahre lang davon über 20 Jahre im Schwarzdeckenbau (Bitumen) tätig gewesen,wer kann mir schreiben wo er das als Berufskrankheit anerkannt bekommen hat.

Linde030
29.04.2009, 19:57
hallo foxi,

ich kann dir nur sagen das die ärzte eine anzeige bei berufsgenossen machen müßen so nennt es sich oder du selber,ich kann dir nur raten auf jedenfall beantragen wenn du mein thread liest wirst du lesen das mein mann als dachdecker betroffen ist und wir müßten einen anwakt einschalten da die bg es erst mal abgelehnt hat und es läft seid 2007 also immer dranbleiben.

viel glück linde030

Foxi
29.08.2010, 21:33
Hallo Linde 030
Ich habe 5 Jahre gekämpft mit Rechtsanwalt , war alles umsonst. Der Richter lehnte alles ab. Danke Foxi