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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Krankengeld --> Arbeitslosengeld?!?


31.03.2004, 18:31
Hallo Ihr tapferen Mitstreiter & Mitstreiterinnen,
immer wieder hör bzw. lese ich, dass man sich arbeitslos melden kann, wenn der Krankengeldbezug zu Ende geht und um die niedrigere Rente auf Zeit ein wenig aufzuschieben. Aber um Arbeitslosengeld zu beantragen, muß ich doch erst arbeitslos sein. Wie bekomme ich jetzt meinen Arbeitgeber dazu mir zu kündigen? Denn wenn ich selber kündige, bin ich drei Monate vom Bezug des Arbeitslosengeld gesperrt. Ich bin zwar jetzt (wieder) krank, aber durch meinen Schwerbehindertenausweis (100% wg. Krebs, kein Buchstabe) habe ich doch höheren Kündigungsschutz. Und ich koste ja jetzt meinem Arbeitergeber nichts, da ich im Gegensatz zur Ersterkrankung (Aug. 2002) jetzt keine Lohnfortzahlung sondern gleich Krankengeld bekam. Das Krankengeld läuft im Juni aus, von der Krankenkasse laufen auch schon Bestrebungen mir die Rente auf Zeit schmackhaft zu machen.
Ich bedanke mich schon mal herzlich für weiterführende Tipps. Denn es ist schon schlimm, Krebs zu haben, allzu große finanzielle Schwierigkeiten müssen da nun wirklich nicht sein.
Alles Liebe & Gute
Carmen

Tina NRW
31.03.2004, 19:28
Hallo Carmen,
Du brauchst nicht bei Deinem Arbeitgeber zu kündigen. Ich habe das alles gerade hinter mir und erzähl Dir einfach mal bissl zum Ablauf.

Nach Ablauf des Krankengeldes (längstens 78 Wochen) steht Dir bis zur endgültigen Verrentung ein Anspruch auf Arbeitslosengeld zu gem. der sog. Nahtlosigkeitsregelung des III. Sozialgesetzbuches - glaube § 125 war das).
Du gehst zum Arbeitsamt mit dem Schreiben der Aussteuerung Deiner Krankenkasse und beantragst Arbeitslosengeld. Um sofort einen Anspruch zu haben mußte ich ankreuzen, daß ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe. Allerdings hätte ich keine Schreiben zu Vorstellungsgesprächen bekommen derweil. Erst prüfte ein Amtsarzt (bei mir nach Aktenlage) ob ich fähig sei mindestens 15 Wochenstunden zu arbeiten, was nicht der Fall war. Wundere Dich auch nicht über die Formulare, die Du ausfüllen mußt, die sind keineswegs auf Kranke wie wir zugeschnitten, sondern wirklich nur rein auf Arbeitslose, die ihren Job verloren haben.

An Unterlagen brauchte ich die Lohnsteuerkarte, meinen Schwerbeschädigten-Ausweis, Einkommensnachweis (mein ich auch). Ich bekam noch zwei Forumulare mit. Eines mußte die Krankenkasse mit Angaben der gezahlten Krankengelder ausfüllen, das zweite mein Arbeitgeber. Das waren mein ich Angaben zu der Art der Arbeitstelle und den damit verbundenen Belastungen.

Beides reichte ich wiederum beim Arbeitsamt ein. Nachdem der Amtsarzt nach Aktenlage befundet hat, daß ich keine 15 Wochenstunden mehr arbeiten konnte, bekam ich ein Schreiben vom Arbeitsamt. Die Nahtlosigkeitsregelung greift nur, solange die Rente nicht durch ist. Natürlich möchten die einen ziemlich rasch auf die Rentenkasse abschieben. Ich mußte innerhalb 4 Wochen nach Zugang des Schreibens einen Rehaantrag stellen, der gleichzeitig als Antrag auf Verrentung gilt.

D.h. erst muß eine Rehamaßnahme durchgeführt werden und dann befundet der Rehaarzt, ob ich wieder arbeiten kann (über 15 Stunden die Woche) oder eine Verrentung erfolgt. Dieser Ablauf zieht sich bei mir seit Mai (Antragsstellung) bis jetzt.

Eine Reha im November mußte ich wegen Rezidiv verschieben und konnte sie bis heute nicht antreten. Solange ist auch die Entscheidung der Verrenung ausgesetzt, die dann im Endeffekt rückwirkend ab Antragsstellung gelten würde.

Wünsche Dir viel Erfolg und lass Dich von den Ämtern nicht unterkriegen.

Liebe Grüße
Tina

31.03.2004, 20:54
Hallo Tina,
Danke für Deine Info's. Die DAK, bei der ich versichert bin, hat mir schon einen Antrag für eine Reha-Maßnahme zugeschickt, den ich ausgefüllt in den nächsten 10 Wochen zurückschicken soll. Gestern rief zudem ein" netter Herr" von der DAK an, der meinte, ich bräuchte doch gar keinen Reha-Antrag stellen (bei dem er mir natürlich helfen wollte), er würde mir doch gleich beim Rentenantrag helfen (er hätte gute Beziehungen zur BFA). Freundlich und lieb wie ich bin, habe ich dieses Ansinnen abgelehnt und habe ihm ganz "naiv" erzählt, wie schön letztes Jahr die AHB in Scheidegg war und daß ich doch so gerne nach all den Strapazen der Chemos wieder eine AHB haben wolle. Danach haben wir uns ganz angeregt über das Allgäu unterhalten. ;-)
Diesen Reha-Antrag muß ich innerhalb der 10 Wochen ausfüllen - ich habe ihn auch schon ausgefüllt, aber so bald werde ich ihn NICHT abgeben. Ich denke zu großen Zeitdruck muß ich mir da nicht machen. Es schon eine Frechheit, was die mit einem machen.

Alles Liebe
Carmen

PS: der Sonne begegne ich meist gut behütet mit einem meiner Strohhütchen, die ich mir letztes Jahr in Lindenberg (bei Scheidegg) gekauft habe. Dort gibt es außer Käse ;-) noch einer der wenigen Hutmanufakturen Deutschland. Hütchenkauf ab Fabrik ;-)
C.

Tina NRW
31.03.2004, 21:05
Hallo Carmen,
ach Duuuuu bist das *grins...

Also mit dem Antrag abgeben solltest Du auf jeden Fall warten bis zum "letzten" Tag, denn mehr Geld ist Rente sicher nicht, gerade im jungen Alter! Die Rente wird vermutlich nur auf Zeit bewilligt, aber auch die Zeit mit weniger Geld auszukommen ist ja oftmals heftig.

Liebe Grüße
Tina

28.04.2004, 11:17
Hallo Tina,

eine kurze Frage, wenn die 78 Monate rum sind, kündigt mir mein Arbeitgeber automatisch?

Danke für eine Antwort
Gine

Tina NRW
28.04.2004, 11:59
Hallo Gine,

nein, denn es kann ja durchaus sein, daß Du wieder anfängst zu arbeiten. Erst bei einer Verrentung (sei es auf Dauer oder zeitbegrenzt) könnten sich da meines Wissens Änderungen ergeben. Genaueres kann ich da aber auch nicht sagen, denn mein Arbeitsplatz steht nach wie vor für mich bereit, obwohl ich seit Sommer 2001 bereits krankgeschrieben bin.

Lieben Gruß
Tina

28.04.2004, 13:22
Hallo Gine ,
auch mein Arbeitsplatz wartet noch auf mich .
Z.Zt. bin ich befristet in Rente .
Erkundige Dich doch bei Deiner Krankenkasse
oder dem Arbeitsamt .
Alles Gute
biba

Bärchen`s Petra
02.05.2004, 23:44
Hallo Gine,

auch meinem Mann wurde nicht gekündigt, die Rente ist bis 09/2005 befristet und wir haben einen formlosen Antrag auf Fortführung als ruhendes Arbeitsverhältnis gestellt.
Der Arbeitgeber hat hierzu aber keine gesetzliche Verpflichtung.
Gruss Petra

07.05.2004, 18:19
Hallo,
zur Information: Es ist durchaus möglich, dass ein Arbeitgeber WEGEN Erkrankung des Arbeitnehmers eine Kündigung aussprechen kann, nämlich, in groben Zügen:

1. Kündigung wegen langanhaltender Krankheit
Voraussetzungen:
a) negative Gesundheitsprognose
z.B. 2 Monate sind noch NICHT langanhaltend, aber, wie das Bundesarbeitsgericht ausgeführt hat: "Ist ein Arbeitnehmer bereits längere Zeit arbeitsunfähig krank (in jenem Fall 1 1/2 Jahre) und ist im Zeitpunkt der Kündigung noch völlig ungewiss, wann wieder Arbeitsfähigkeit besteht, kann diese Ungewissheit genauso wie eine feststehende dauernde Arbeitsunfähigkeit die betrieblichen Interessen erheblich beeinträchtigen" und damit eine Kündigung rechtfertigen. Ja, ja, die Juristen ...

b)negative betriebliche Auswirkungen durch Betriebsablaufstörungen oder hohe Lohnfortzahlungskosten.
Das kann z.B. bei kleineren Betrieben leicht einmal der Fall sein. Näheres dazu bei Bedarf.

c)Interessenabwägung
Führt die langdauernde krankheitsbedingte Abwesenheit des Arbeitnehmers zu einer nicht mehr hinzunehmenden Belastung des Arbeitgebers, kann dieser kündigen. Alle drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein!

2. Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
Voraussetzungen: siehe 1., a) bis c).

3. Kündigung wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit
Ist ein Arbeitnehmer aufgrund der Erkrankung dauernd arbeitsunfähig, muss ein Arbeitgeber eine darüber hinausgehende erhebliche Betriebsbeeinträchtigung NICHT darlegen.

4. Achtung! Krebserkrankte erhalten in der Regel eine Anerkennung als Schwerbehinderte. In diesem Fall kann ein Arbeitgeber nur und erst dann kündigen, wenn er zuvor die Zustimmung des Integrationsamtes (früher: Versorgungsamt) eingeholt hat.

LG, Lea

09.05.2004, 18:54
Hallo liebe Leute,
ich habe nun weitere Fragen und erbitte Tipps, damit ich mir nicht aus Unachtsamkeit schade.
Es ist so, dass ich Ende September umziehen werde. Ich bin immer noch krankgeschrieben, Krankengeld wird Ende Juni/Anfang Juli auslaufen. Es kann sein, dass meine Chemotherapie da noch läuft bzw. ich bin dann auf Reha (Krankenkasse bedrängt mich ja sehr, dass ich eine Reha-Maßnahme mache). Wenn das Krankengeld ausläuft, werde ich Arbeitslosengeld beantragen bzw. Rente beantragen (für den Fall, dass ich dann noch arbeitsunfähig bin, denke aber dass ich nach den Chemos nicht so bald in der Lage sein werde, wieder richtig zu arbeiten). Aber wenn ich nun umziehen will, muß ich doch meine Arbeitsstelle kündigen (wenn ich die Kündigungsfrist beachte, wäre das Kündigungsdatum Ende Juni). Aber wenn ich selbst kündige, bekomme ich doch Schwierigkeiten mit dem Arbeitsamt bzw. mit anderen Organisationen??? Wie kann ich das verhindern? Wie bekomme ich meinen Arbeitgeber dazu mir zu kündigen (ich habe s.o. einen Schwerbehindertenausweis, 100% , kein Buchstabe)? Ich will zu meinem Lebensgefährten ziehen, also mein Umzug wird zu Steigerung meiner Lebensqualität führen! Wäre es sinnvoll, mir irgendwo ein Attest zu besorgen, dass dieser Umzug zu meinem Lebensgefährten meiner Gesundung dient?
vielen Dank für Tipps!
Viele liebe Grüße
Carmen

09.05.2004, 22:01
Hallo Carmen,
bist Du eigentlich durchgehend seit August 2002 arbeitsunfähig? Es macht, denke ich, wenig Sinn, dass Du selbst kündigst. Daraus folgen mehr Komplikationen, weil damit die Sperrfrist beim Arbeitsamt - pardon, der Arbeitsagentur - in Gang gesetzt wird. Möglicherweise macht es in Deinem Fall Sinn, dass Dein Arbeitgeber Dir kündigt. Der müsste dann, siehe mein Posting vom 7.5.04, zuvor die Zustimmung des Integrationsamtes holen. Sofern Dein Arzt Dir eine ärztliche Beurteilung dahingehend ausstellt, dass die Wiederherstellung Deiner Arbeitsfähigkeit nicht so bald absehbar ist, führt dies zu der o.g. Prognose, die eine Kündigung wegen dauernder Erkrankung rechtfertigen kann.

Mir fällt auch in diesem Fall wieder auf, dass die Bundesagentur für Arbeit alles versucht, Kranke und über 58-Jährige in die Rente zu drängen. "Vorteil": die Betroffenen fallen aus der Arbeitslosenstatistik und, noch wichtiger, anderen Geldtöpfen zur Last ... Gruß, Lea

Jutta
10.05.2004, 04:34
Hallo

@Carmen, kannst Du mit Deinem Arbeitgeber offen reden? Damit er Dir die Kündigung ausstellt? Oder einen Aufhebungsvertrag anbietet, da in Deinem neuen Wohnort die Firma nicht ansäßig ist?
Man wird Dir wohl seitens des AA "nahelegen" Widerspruch einzulegen, aber das brauchst Du nicht.
Je nachdem wie viele Jahre Du eingezahlt hast, könnte es sein, daß die Annahme einer Rente für Dich besser wäre. Denn das Arbeitslosengeld wird nicht nach Deinem vorherigen Einkommen berechnet, sondern nach dem Krankengeld ( so ca. 50-55%). Erkundige Dich bei Deiner Rentenstelle.

@Lea, ja so ist es leider. Man/Frau hat jahrelang beigesteuert, um überall "ausgesteuert" und "umgepflanzt" zu werden in einen Topf, der immer weniger auszahlt. Überall werden dicke Brocken vor die Füße geworfen, man ist ja krank, hat vielleicht auch nicht (mehr) die Kraft gegen so manche Willkür sich aufzulehnen oder bei dem heutigen Klauseldschungel nocht durchzublicken. Die Altersgrenze der in die Rente zu drängenden ist inzwischen schon viel weiter nach "unten" gesunken, man beginnt bei den 45 Jährigen :-(.

liebe Grüße

10.05.2004, 08:49
Hallo zusammen...
befasse mich erst seit drei Monaten mit " meinem Krebs", habe allerdings mal ne Frage: Wir, also mein Mann und ich, sind selbstständig und ich muss arbeiten damit wir leben können.Da geht kein Weg dran vorbei.Nach der Chemo war das eine schlimme Angelegenheit.Wie sieht das versicherungsrechtlich aus, hat da jemand Erfahrungen?Das arbeiten müssen hält mich ja bei der Stange auch wenn ich mich manchmal sehr zusammenreissen muss, aber was ist wenn es mal nicht geht ?

10.05.2004, 10:29
Hallo Elke,
in Eurem Fall kommt es auf Deine Versicherungen an:

a) Krankenversicherung: Ich denke, Du wirst privat krankenversichert sein. Sieh´ zunächst einmal nach, ob bei Dir überhaupt KURMAßNAHMEN versichert sind, das ist nicht automatisch der Fall wie bei gesetzlich Versicherten.

b) Krankentagegeldversicherung:
Hast Du überhaupt eine abgeschlossen? Sieh´ ggf. in Deinen Versicherungsunterlagen nach. Die Versicherung lautet dann über einen bestimmten Tagessatz, z.B. 100,- € und einen bestimmten Beginn, z.B. ab dem 21. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Dies ist die wichtigste Versicherung, um Zeiten der Arbeitsunfähigkeit wenigstens teilweise zu kompensieren.

c) Berufsunfähigkeitsversicherung:
Auch hier kommt es darauf an, ob Du überhaupt eine abgeschlossen hast. Die Versicherung greift erst nach langer Erkrankung.

Es hat übrigens überhaupt keinen Zweck, jetzt noch etwas nachzuversichern, wenn diese Versicherungen nicht bestehen. Entweder, was das Wahrscheinlichste ist, die Versicherung nimmt Dich mit Deiner Erkrankung gar nicht erst, oder nur mit horrenden Aufschlägen, die in keinem Verhältnis zur Leistung stehen.

So sieht es leider aus: Du bist als Selbständige darauf angewiesen, dass Du in gesunden Jahren die entsprechenden Versicherungen abgeschlossen hast, sofern Du komplett privat versichert bist.

Grüße, Lea

11.05.2004, 08:39
Danke liebe Lea,
tja, das sieht dann wohl schlecht aus...!Ich gehöre zu denjenigen die in gesunden Jahren nicht daran gedacht haben krank zu werden, war ich doch immer auf die eigene Heilkraft meines Körpers sehr stolz!Wir haben ein Restaurant und ich bin in Teilzeit beschäftigt, nix mit privat und so!Wie das eben so ist als Frau des Inhabers.Muss man mit leben!
Ich möchte mich auf diesem Weg aber mal bei allen bedanken die in diesen Foren sind, das hat mir in den letzten Wochen unheimlich geholfen hier zu lesen und mich zu informieren.Wie gesagt, schlage mich noch nicht so lange mit dem Krebs herum und ich glaube, ich ignoriere ihn noch so einfach und vertraue auf meinen Körper.(Hoffentlich funktioniert das auch)Hatte ein wenig Schwellenangst mich hier mitzuteilen, habe aber herausgefunden das es mir hilft da ich so ziemlich alleine auf verlorenem Posten stehe.(Ich war immer die starke Frau...)Verstehe zwar noch nicht ganz diese medizinischen Fachausdrücke, werde mich aber da hineinarbeiten. Nochmals vielen Dank !!!

14.05.2004, 14:55
Hallo !
Ich habe da mal für mich einig wichtige Fragen,vieleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen.Also:Ich leide seit 2002 unter Panikattacken war demzufolge desöfteren krankgeschrieben,2003 war ich genau 16 Tage arbeitsfähig.Vom 12.10.02- 16.06.03 war ich durchgehend arbeitsunfähig.Während dieser Zeit hatte ich eine 6 wöchige Reha und ab Mai dann eine Stundenweise Wiedereingliederung in meinen Betrieb was dann auch fehl schlug.
Nun bin ich seit 31.03.04 arbeitslos (betriebsbedingte Kündigung),bekome aber seit 01.04 Krankengeld,da ich seit Ende Feb.schon krank bin.Aber ich bekomme bedeutend weniger KK als vorher weil ich jetzt arbeitslos bin ist das denn richtig so??? Wird mein kk nicht nach meinen letzten lohn berechnet?Ich habe jetzt noch einen Bandscheibenvorfall und Spondylose und habe Rente eingereicht habe ich da Chansen ??
Im August laufen meine 78 Wochen ab,wie geht es dann weiter ?? Und wie wird dann mein Arbeitslosengeld berechnet? Nach meiem Letzten Verdienst oder nach dem KK ??
Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus!!

Jutta
23.05.2004, 07:02
Hallo Petra,

Das Arbeitslosengeld wird nach dem Krankengeld berechnet, also 50-60% des Nettokrankengeldes. Durch den Familienstand - Kinder unter 18 Jahren - kann es variieren.

Das Krankengeld wird auf die Dauer der vorherigen Beschäftigung mit einem Durchschnitt errechnet. Falls Dir etwas nicht klar ist, rufe bitte die Sachbearbeiterin Deiner KK an, die für Dich zur Berechnung/Auszahlung zuständig ist.

Ob Du Chancen hast, Rente zu erhalten, kann Dir niemand wirklich voraussagen. Dies wird sehr wahrscheinlich erst nach der Vorstellung beim Amtsarzt definiert werden.

Alles Gute

23.05.2004, 21:10
Hallo Jutta!
Erst einmal Danke für Deine Antwort.Aber trotzdem verstehe ich nicht,warum mein Krankengeld nach meinem Arbeitslosengeld berechnet wird,denn als ich krank wurde hatte ich doch noch ein Arbeitsverhältnis und ich habe auch noch keinen Bescheid vom AA wieviel Arbeitslosengeld ich bekomme da ich eben krankgeschrieben war u.immer noch bin.Man sagte mir mal,das ich 80%von meinem letzten Einkommen bekomme deshalb bin ich da etwas verwirrt.Ich bekomme jetzt ca.730€ KG und wenn ich jetzt gesundgeschrieben werde.heißt das ich bekomme 50%-60% Arbeitslosengeld von den 730€??? Das wären dann ja ca.400€!! Das ist doch nicht möglich oder ?? Normal stehen mir doch 68%meines Einkommens an Arbeitslosengeld zu oder irre ich mich da ?? Kannst Du mir dazu vieleicht noch mal etwas genaueres sagen? Danke im voraus !

Tschüß sagt
Petra

Jutta
24.05.2004, 11:34
Hallo Petra,

Normalerweise wird das Krankengeld aufhand des Nettoeinkommens berechnet. Falls dies bei Dir nicht der Fall ist, wende Dich bitte sofort an Deine KK. Denn normalerweise kommt innerhalb kürzester Zeit ein Schreiben mit dem genauen Tagessatz des Krankengeldes.
Das Arbeitslosengeld wird auf Dein Nettoeinkommen der letzten 12 Monate berechnet. Davon bekommst Du dann den Prozentsatz, je nachdem ob Du noch minderjährige Kinder hast.

Leider ist das so geregelt, ich bekam auch nur einen bestimmten Prozentsatz meines früheren Nettoeinkommens an Krankengeld, und nach 1 Jahr (oder den 78 Wochen krank) wurde das Arbeitslosengeld dann anteilmäßig nochmals fast halbiert.

Nach meiner Kündigung, also noch vor dem langen Krankenstand, meldete ich mich auch arbeitslos. Mit der Mitteilung ans AA, daß ich krank geschrieben bin, wurde meine Akte nicht weiters bearbeitet. Erst als die KK mich nach 78 Wochen ausgesteuert hat, begann der Antrag für das Arbeitslosengeld.

Liebe Grüße

08.06.2004, 13:55
Hallo meine Lieben & Kenner des Paragraphendschungels,

heute war ich bei meiner Firma, um Formulare des Arbeitsamtes abzugeben. Mein Krankengeld läuft am 2.8. ab und brav nach Anweisung der KK war ich gestern beim Arbeitsamt, um dies zu melden und wurde dort mit Formularen versorgt. Als ich nun heute Vormittag in der Firma ankam, hatte ich gleich eine Unterredung mit meinem Chef. Ich hatte ja um Kündigung ersucht, weil ich im September zu meinem Lebensgefährten ziehen will (siehe hierzu meine Berichte hier in diesem Thread). Es war nun ein Aufhebungsvertrag aufgesetzt worden, der mir heute vorgelegt wurde. Unterschrieben habe ich noch nicht, da ich Euch erstmal um Rat fragen will.

Text des Vertrages (ich schreibe ihn mal komplett ab, außer den Anschriften natürlich ;-)):

1. Das zwischen dem Unternehmen und Frau Carmen M. bestehende Arbeitsverhältnis wird aus gesundheitlichen Gründen unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist zum 30. September 2004 beendet. Bis zum Austrittsdatum wird das Beschäftigungsverhältnis ordnungsgemäß abgewickelt.

2. Für den Verlust des Arbeitsplatzes zahlt die Firma Frau M. eine Ablösung gem. §§ 9, 10 KSchG i.V.m. § 3 Ziff. 9 EStG in Höhe von brutto Euro 7.500,--. Der Abfindungsbetrag ist am 30. September 2004 fällig.

3. Der anteilige Jahresurlaub ist von Frau M. bis zu ihrem Ausscheiden abzunehmen.

4. Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhält Frau M. sämtliche Arbeitspapiere.

Nun habe ich dazu einige Fragen:

Zu 1: Der Arbeitgeber hat nicht von mir verlangt, dass ich ein ärztliches Attest bringe. Aber das könnte u. U. das Problem des Arbeitgebers (nicht meines) gegenüber dem Versorgungsamt sein (habe ja einen Schwerbehindertenausweis).

Zu 2.: Ab 2.8. bekomme ich Arbeitslosengeld, ab dem 30. 9 die Abfindung (mit Abfindung hätte ich nicht gerechnet, auf jeden Fall auch nicht in dieser Höhe! Soll ich mich darüber freuen oder nicht?). Bekomme ich jetzt solange kein Arbeitslosengeld bis die Abfindung aufgebraucht ist (ich rechne mit Arbeitslosengeld in Höhe von etwas über 600 Euro) oder gibt es in diesem Zusammenhang irgendwelche "Freibeträge"?

zu 3: Ich weiß ja nicht, ob ich bis Ende des Arbeitsverhältnisses überhaupt arbeitsfähig sein werde und meinen Urlaub nehmen kann. Kann ich mir meinen Urlaub auszahlen lassen?

Und wann soll ich dem Arbeitsamt alles sagen, gestern habe ich mir nur die Formulare abgeholt. Ich habe nicht damit gerechnet, dass meine Firma so schnell auf meinen Kündigungswunsch reagiert. Der Sachbearbeiter vom Arbeitsamt will sich bei mir melden, um einen Termin mit mir auszumachen, wann ich die Formulare abgeben kann. Gegen Ende nächster Woche will er sich melden.

Ich danke Euch schon mal im Voraus für Eure Vorschläge und Ideen.

Viele Liebe Grüße

Carmen

Carmen M.
08.06.2004, 14:00
*leises Knurr* - habe mich extra eingeloggt, bin doch registriert und dann tauche ich als unregisrtiert auf. Warum *grübel*

11.06.2004, 14:47
Hallo Carmen,

auch ein Aufhebungsvertrag hat leider grundsätzlich zur Folge, dass von Seiten des Agentur für Arbeit mit einer Sperrzeit zu rechnen ist. Nach §§ 144 I Ziff. 1., 128 I Ziff. 4. Sozialgesetzbuch III. Buch (SGB III) tritt eine Sperrfrist von 12 Wochen bzw. eine Minderung von mindestens ein Viertel der Anspruchsdauer ein, wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst und dadurch vorsätzlich und grobfahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat, ohne für sein Verhalten einen wichtigen Grund zu haben. In Deinem Fall ist abzusehen, dass die Agentur für Arbeit versuchen wird, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Derzeit ist die Tendenz, dass immer mehr Sperrzeiten verhängt werden (2003 waren es 30 % mehr als im Vorjahr!) - alles natürlich, um die Kosten für die Agentur zu senken.

Deshalb ist Vorsicht geboten. Man könnte klarstellend einfügen, dass der Aufhebungsvertrag geschlossen wird, "um der drohenden Kündigung aufgrund personenbedingter Gründe wegen der lang andauernden Erkrankung der Arbeitnehmerin zuvor zu kommen". Dann könnte man einen "wichtigen Grund" herleiten, der darin besteht, dass man sich im Folgenden aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis weiterbewerben kann. Trotzdem - die Chancen, eine Sperrzeit zu kassieren bleiben, denn die Agentur könnte argumentieren, dass aufgrund der Schwerbehinderung eine Kündigung des Arbeitgebers schwerlich möglich, bzw. nur mit Zustimmung des Integrationsamtes möglich gewesen wäre und sich so die Arbeitsnehmerin sehr wohl gegen eine etwaige Kündigung hätte wehren können.

Du schreibst, dass Du ab dem 2.8. Arbeitslosengeld beziehen wirst. Wenn jedoch das Arbeitsverhältnis erst zum 30.9. aufgelöst wird, so sehe ich erst einen möglichen Arbeitslosengeldbezug ab dem 1.10. Vorher kann Du nicht als arbeitslos und damit als leistungsberechtigt gelten, da Du immer noch in einem gültigen Anstellungsverhältnis steckst.

Die Abfindungsproblematik, die Du ansprichst existiert so nicht. Die Abfindung muss nicht "aufgebraucht" werden. Wenn - wie Du sagst - Dein Arbeitsverhältnis nach Ablauf der ordentlichen Kündigungsfristen durch den Aufhebungsvertrag aufgelöst werden soll, so greift die Regelung § 143a SGB III nicht. Diese sieht eine Sperrzeit wegen einer Abfindungszahlung nur vor, wenn die für den Arbeitgeber geltende ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.

Zum Thema Urlaubsgeld: Wenn Du den Urlaub nicht nehmen kannst und Dir ausbezahlen lassen willst, gibt es wieder Probleme mit dem Bezug des Arbeitslosengeldes. Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung führt nämlich zum Ruhen von Arbeitslosengeld nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses für die Dauer des abgegoltenen Urlaubs.

Ich hoffe, ich habe ein wenig weitergeholfen. Viele Grüße,
Sebastian

11.06.2004, 16:23
Hallo Sebastian,
Du kennst Dich anscheinend aus. Ich habe folgende Frage:
Seit 07.10.2003 beziehe ich Krankengeld. Diese 72 Wochen sind zwar noch lange nicht rum, aber ich möchte wissen, ob mein Arbeitgeber mir nach diesen 72 Wochen kündigen kann. Bzw. ob er mir überhaupt kündigen kann.
Gruß Gine

11.06.2004, 16:48
Hallo Carmen,
ich kann nur noch mal auf mein Posting vom 7.5.04 verweisen:

Dein Arbeitgeber sollte deshalb in die Vereinbarung folgende Formulierung aufnehmen:

Das Arbeitsverhältnis wird aufgrund aufgrund lang andauernder Erkrankung der Arbeitnehmerin und nicht absehbarer Besserung des Gesundheitszustandes aus betriebsbedingten Gründen auf Veranlassung des Arbeitgebers fristgemäß zum ...(Datum) gekündigt. Die Parteien schließen hiermit folgende Abwicklungsvereinbarung:

1. Das Beschäftigungsverhältnis wird bis zum Austrittsdatum .... usw., wie oben.

Da Du anerkannt schwerbehindert bist, muss Dein Arbeitgeber VOR Ausspruch der Kündigung die Zustimmung des Integrationsamtes einholen, sonst wird die Kündigung nicht wirksam! Immer bedenken, dass das Zeit braucht. Ggf. verstreicht der Termin zur Einhaltung der Kündigungsfrist, also auch darauf achten. Die vertragliche Kündigungsfrist muss auf jeden Fall eingehalten werden, sonst gibts Probleme beim Arbeitsamt.

Gruß, Lea

11.06.2004, 19:09
Liebe Lea, lieber Sebastian,

vielen Dank für Eure Ausführungen, dass ganze ist doch mit viel mehr Fallstricken versehen, als ich dachte. :-/

@Sebastian: am 2.8. bekomme ich kein Krankengeld mehr (werde ab dann "ausgesteuert"), vom Arbeitsgeber gibt es auch kein Geld mehr (er hat ja seine Pflicht mit der 6 Wochen Lohnfortzahlung geleistet), also tritt aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung nun das Arbeitamt als "Geldgeber" auf (trotz Arbeitsunfähigkeit)

Sperrzeiten:
Laut dem Merkblatt für Arbeitslose gilt , dass "eine Sperrzeit tritt nicht ein, wenn Sie für Ihr Verhalten einen wichtigen Grund haben. (...)"

"(...)Ein wichtiger Grund KANN vorliegen, wenn Sie
* zur Begründung oder Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft zu Ihrem Ehegatten oder der Lebenspartnergemeinschaft zu Ihrem Lebenspartner i.S., des Lebenspartnerschaftgesetzes ziehen wollen, (...)"

Nun ist es so, dass ich zu meinem Freund ziehen will UND es ist eine Heirat (standesamtlich & kirchlich) geplant, Termine stehen aber noch nicht fest. Kann diese geplante Heirat zusammen mit meiner gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht die Sperrzeit verhindern?!?

Am Montag werde ich meinen Arbeitsgeber dazu bewegen, den Aufhebungsauftrag gemäß Deiner Anregung, Liebe Lea, ("Das Arbeitsverhältnis wird aufgrund aufgrund lang andauernder Erkrankung der Arbeitnehmerin und nicht
absehbarer Besserung des Gesundheitszustandes aus betriebsbedingten Gründen auf Veranlassung des
Arbeitgebers fristgemäß zum ...(Datum) gekündigt. Die Parteien schließen hiermit folgende
Abwicklungsvereinbarung: ") sowie mit einen (hoffentlich mir noch einfallenden Passus wegen des Umzugs und geplanten Heirat) egänzen.

Integrationsamt:
Muß nicht der Arbeitgeber sich mit diesem Amt in Verbindung setzen? Wenn er es nicht macht, ist er doch auf der unsicheren Seite? Bin ich auch dazu verpflichtet, mich mit diesem Amt in Verbindung zu setzen? Kann ich vom AA gezwungen werden, Einspruch gegen eine "unwirksame" Kündigung zu erheben?

Donnerstag nächster Woche, 17.6. habe ich meinen Termin mit der AA.

Ich beiße mich schon langsam mal in den Hintern, dass ich das ganze nicht früher angeleiert habe. Als einzige Entschuldigung kann ich nur anführen, dass ich noch voll in meiner Therapie stecke, habe heute wieder Chemo bekommen, bitte hiermit etwaige Tippfehler zu entschuldigen ;-)

Vielen Dank für Eure Anregungen
Alles Liebe & Gute

Carmen

11.06.2004, 19:35
Hallo Carmen,

1. lass doch erstmal Deinen Passus Heirat/ Umzug raus! Die Argumentationsschiene "dauerhafte Erkrankung" halte ich sowohl in der Sache nach für richtig - ist ja schließlich so - als auch für die Argumentation besser. Alles andere führt hier nur zu vermeidbaren Irritationen.

2. Richtig ist, dass der Arbeitgeber sich mit dem Integrationsamt in Verbindung setzen muss. Hat er von dort keine Zustimmung zur Kündigung, wäre diese unwirksam. Was das Arbeitsamt davon hält, brauche ich Dir wahrscheinlich nicht auszumalen. Deshalb: unbedingt diese formalen Dinge einhalten. Such dem ARbeitgeber einfach schon mal die Adresse Deines zuständigen Integrationsamtes heraus, damit alles ein bisschen schneller geht.

Grüße, Lea

Carmen M.
11.06.2004, 20:44
Hallo Lea,

wir reden jetzt nicht von einem Aufhebungsvertrag, sondern von einer ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers? Problem ist halt nur, wie bewege ich meinen Arbeitgeber dazu mich zu kündigen. Aufhebungsverträge haben - scheint es mir - wahnsinnig viele Nachteile. Gut, dass ich trotz der honigsüßen Worte meines Chefs (wegen der „schönen Abfindung“) den Vertrag noch nicht unterschrieben habe. - Muß sich der Arbeitgeber auch beim "Aufhebungsvertrag" beim Integrationsamt melden?

Kennst Du Dich mit "Abfindungen" aus? In meinen großen Arbeitsrecht von 1997 steht:
" Seit 1. April 1997 werden Abfindungen (...) stärker als bisher beim Arbeitslosengeld berücksichtigt: Sie werden auf die Hälfte des Arbeitslosengeldes angerechnet, bis sie aufgebraucht sind. Dabei gelten Freibeträge (25 % der Entlassungsentschädigung, ..." Mir scheint, dann bleiben von der Abfindung auch nicht allzu viel übrig.

Ich denke, ich werde mich am Montag sofort beim AA melden, Donnerstag erst hinzudackeln ist mir doch zu spät. UND ich werde zudem meinen Chef anrufen, und um eine Kündigung von Seiten des Arbeitsgebers zu bitten.

Viele liebe Grüße

11.06.2004, 21:27
Hallo Carmen,
ja, ich kenne mich aus. Da es jetzt doch in weitere Einzelheiten geht, werde ich Dir morgen eine mail schicken. Grüße bis dann, Lea

13.06.2004, 15:13
Hallo Carmen,
irgendwie habe ich Probleme, Dir über das Internet eine mail zukommen zu lassen ...

Trotzdem schon mal soviel:
1. Dein Arbeitgeber muss für die Kündigung (Formulierung siehe oben) die Zustimmung des Integrationsamtes einholen. Liegt diese vor - eventuell gibts noch Rückfragen von dort - folgt:
2. Kündigung und gleichzeitiger Abschluss einer ABWICKLUNGSVEREINBARUNG, Formulierung siehe ebenfalls oben.

Das ist meines Erachtens der richtige Weg, die Beendigung Deines Arbeitsverhältnisses ohne Sperrzeit in die Wege zu leiten. Da ich natürlich die Einzelumstände Deines Falles und des Arbeitsverhältnisses nicht kenne, können diese Hinweise naturgemäß nur allgemeiner Natur sein.

Das Arbeitsrecht hat sich seit 97 schon so häufig geändert, dass Du Deinen Ratgeber getrost dem Altpapier überlassen kannst.

Viel Erfolg, Lea

Carmen M.
13.06.2004, 19:19
Hallo Lea,
Danke für Deine vielen Tipps. Warum es nicht mit der E-Mail klappen will, weiß ich nicht:
E-Mailadresse ist:
<rp54938@rp-plus.de>

Gut zu hören, dass ich was wegwerfen kann, bin wegen meines Umzugs schon kräftig am Ausmisten. ;-)

viele Liebe Grüße
Carmen

Carmen M.
17.06.2004, 16:03
Hallo liebe Lea,
heute war ich beim Arbeitsamt (hilfreich unterstützt durch meinem Freund :-)) und habe dort die Formulare abgegeben und über den Aufhebungsvertrag gesprochen. Auskunft war: Ich habe mit keiner Sperrzeit zu rechnen (als wichtiger Grund wird die Krankheit anerkannt) und die Abfindungssumme wird auch nicht angerechnet, da die Kündigungsfrist eingehalten wird.
Hört sich alles gut an und ich bin sehr zufrieden.
Vielen Dank für Deine hilfreichen Tipps!
Alles Liebe & Gute an Alle
Carmen

30.08.2004, 14:49
Hallo an alle lieben Helfer und Mitstreiter !
Ich war schon eine Weile nicht mehr hier und wenn dann auch nur um zu lesen.
Aber ich muss doch mal ein Lob loswerden.
Hier wird einem schnellstens geholfen.
Ich bin seit April auch eine Krebs-Patientin (Gastrointestinaler Stromatumor). Und weiß wie hilflos man sich des öfteren fühlt.
Die Ämter machen es einem ja nicht gerade leicht sich durch den ganzen Formular-Haufen zu beißen.
Und auch das durchbeißen fällt für einige weg, wenn wir wirklich ab Januar eine Zusatzversicherung für Zähne abschließen müssen.
Ämterwege so weit das Auge reicht. Oft kommt noch langes warten und unfreundliche Abfertigung dazu.
Wenn die "Gesunden" doch nur ein wenig Ahnung davon hätten wie es "unsereins" geht, dann würde man vielleicht etwas freundlicher behandelt werden. Und die Müdigkeit nach einem "Amtstag" kommt auch noch dazu. An manchen Tagen will ich nur noch nach Hause und mein Kopfkissen knutschen.
Mir sind diese Seiten hier im Forum immer wieder ein Trost.

Denn: NIEMAND IST ALLEIN !!!

Ich Danke Euch allen für sooo viel zusammenhalt.

in.janssen@arcor.de
Vergangenheit ist, wenn es nicht mehr weh tut.

05.09.2004, 21:23
Hallo an alle,
auch ich habe ein Problem bzgl. Krankengeld- Arbeitslosengeld.
Als ich im Oktober letzten Jahres an Gebärmutterhalskrebs erkrankte war ich noch im 3-jährigen Mutterschutz.
Meine Bestrahlung ging bis Ende April 04.
Am 17.05.04 endete dann mein Mutterschutz. Ich hätte dann wieder in Vollzeit arbeiten müssen. Dieses konnte ich aber aufgrund meiner Krankheit und auch wegen meiner kleinen Tochter nicht.
Jetzt im Juli hatte ich einen Rückfall durch ein Beckenwandrezidiv, welches nicht zu operieren ist.
Ich bekomme demnächst Chemo und werde wohl nie wieder richtig arbeiten können weil ich durch Chemo alleine wahrscheinlich nicht geheilt werden kann.
Steht mir auch Krankengeld oder Arbeitslosengeld, etc. zu ?
Bin erst 29 Jahre alt, bei einer Frührente würde wohl kaum etwas herauskommen :-(

Ich bin euch für jede Antwort dankbar.
Liebe Grüße Bärbel

12.10.2004, 16:15
Hallo,
ich hab da ein Problem und möchte mal fragen, ob es jemanden gibt, dem ähnliches widerfahren ist und wie es gelöst wurde.#

Bin seid dem 31.3 durchgehend krank, im Mai das erste mal an Krebs operiert und komme gerade aus der Reha. Da ich arbeitslos war als ich krank wurde und meine Krankheit länger als 6 Monatee dauert kam ich in die Nahtlosikeitsregelung.
Diese besagt, das das Behördenwirrwarr reduziert wird und das Arbeitsamt die Zahlung beibehält. Nach nunmehr 6 Monaten Krankheit bekomme ich den Bescheid, dass ab kommenden Monat die Zahlungen eingestellt werden und ich solle A.losenhilfe bentragen.Ich war auf dem Standpunkt, dass mir Krankengeld bis zu 18 Mon. zusteht. Ich habe heute Widerspruch gegen die Einstellung der Zahlung erhoben.
Was kann ich sonst noch tun ???

13.10.2004, 14:50
Hallo Peter,
wenn du krank und arbeitslos bist, dann bekommst du erst mal 78 Wochen Kranken Geld von der Kasse, danach wird geprüft ob du in Frührente gehen kannst (sollst) oder ob du dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehst.
Meiner Meinung nach tritt die Nahtlosigkeitsregelung erst in Kraft wenn das Krankengeld ausläuft und du noch keine Rente bekommst.
So wurde mir das jedenfalls erklärt.
Schau doch mal unter Arbeitslos und Krankgeschrieben nach. Gibste bei Google ein und dann gibt's ganz viel zum lesen.
Alles gute für dich.

14.10.2004, 18:40
Hallo,

mein Mann (38) hat seit 02.04.2004 Bauchspeicheldrüsenkrebs mit Lebermetastasen. Die Prognose lautete 8 Wochen.
Nun haben wir 7 Monaten, der Tumor ist kleiner geworden und wir kämpfen weiter.
Wir wurden von der Krankenkasse gezwungen einen Reha-Antrag zu stellen, der nun von der LVA abgelehnt wurde. Nun wird dieser Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgewandelt. Ich hatte heute ein langes und nicht gerade angenehmes Gespräch mit der Krankenkasse. Mit 38 Jahren kommt natürlich nicht viel raus bei der Renten.
Kennt Ihr dieses Problem ?
Wie soll man sich da verhalten ?

Liebe Grüße
Petra

15.10.2004, 18:26
Hallo,

mein Freund (30) hatte vor 2 Jahren Speiseröhrenkrebs mit Metastasen. Das Unternehmen in dem er vor der Op tätig war, hat ihn aufgrund Auftragsmangel entlassen. Nun findet er keine Arbeit mehr, da er auch nicht mehr so leistungsfähig ist. Die Jobvermittler (Arbeitsamt und Zeitarbeitsfirmen) machen ihm auch keine Hoffnung, da ja genügend "gesunde" Menschen Arbeit suchen. Wie soll es weitergehen?

Gruss Iris