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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Herabstufung GdB


22.04.2004, 19:36
Hallo,
irgendwo habe ich gelesen, auf welchen GdB die Schwerbehinderung nach Ablauf "Im Stadium der Heilungsbewährung" ungefähr zurückgestuft werden kann. Es betraf alle möglichen Arten der Behinderung, und ich weiss nicht mehr, wo ich das finden kann, irgendwo im Internet. Könnte mir da vielleicht jemand helfen?
LG Elke

23.04.2004, 10:24
Hallo Elke55,

soweit ich informiert bin gilt die Einstufung GdB bis 5 Jahre nach der Krebserkrankung.

Hier sind Links dazu:
http://www.shg-schmerzsyndrom.de/gdbmde01.html

http://hagobaer.bei.t-online.de/anhalt1.htm

Ich hoffe Dir damit etwas weitergeholfen zu haben.

LG
babs

23.04.2004, 18:09
Hallo Babs,
ganz lieben Dank für Deine Links, aber ich suche die Einstufungen, wenn die Zeit der Heilungsbewährung abgelaufen ist. Ich weiss, dass ich das irgendwo gelesen habe, und das waren auch nur Kann-Neueinstufungen, nur wo?
LG Elke

23.04.2004, 18:12
nachträglich: Ist ja auch nur rein informativ. Die Heilungsbewährung bei meinem Mann ist ja noch 2 1/2 Jahre hin und hat ja eigentlich noch Zeit.

07.05.2004, 19:13
Hallo Elke,
die Einstufung oder Herabstufung des GdB (Grad der Behinderung) erfolgt nicht automatisch! Sie orientiert sich auch später daran, welche KONKRETEN Beeinträchtigungen dann noch vorhanden sind. Die 5-jährige Heilungsbewährung bei Krebs ist m.E. sozusagen obligatorisch. Danach kann es durchaus sein, dass der GdB entfällt oder deutlich herabgesetzt wird.

Ein mir bekannter Bauchspeicheldrüsenoperierter (allerdings "nur" nach Pankreatitis) mit Diabetes und Neuropathie hat lediglich eine Einstufung von 40% bekommen. Unter 50% bringt´s aber gar nichts! Er klagt jetzt vor dem Sozialgericht. Ich bin gerade dabei, mich intensiver mit der Thematik zu beschäftigen und werde berichten, wenn ich neue Informationen habe.
Viele Grüße, Lea

Cocolady
09.05.2004, 12:01
Hallo Zusammen!

Ich hatte letztes Jahr Morbus Hodgkin und wurde während der Therapie auf 60% eingestuft. (Wir wollten eigentlich Einspruch einlegen, weil ich 100% hätte bekommen müssen, aber der Bescheid kam am ersten Tag unseres 2-wöchigen Urlaubs und somit war nach dem Urlaub die Frist abgelaufen!)

Jetzt, also noch nicht einmal ein Jahr nach Antragstellung, habe ich einen Brief vom Versorgungsamt bekommen. "... ich habe zu prüfen, ob sich ihre Behinderung geändert hat..."
Was soll das denn? Noch nicht einmal ein Jahr nach Antragstellung eine erneute Prüfung???
Was sagt ihr dazu?

Liebe Grüsse, eine verwirrte Corinna

09.05.2004, 14:02
Hallo Lea,
mein Mann hat nach Whipple-Op. einen GdB von 100% für 5 Jahre, dazu kam noch ein Bandscheibenschaden, aber mehr als 100% geht ja nicht. Später kam noch dazu, dass er Insulin spritzen muss und er auch noch Kanalspinalstenose im Halswirbelbereich hat, eine Op. ist vielleicht in nächster Zeit vorgesehen. Es geht eigentlich nur darum, dass, wenn die 5 Jahre abgelaufen sind (er will gerade zu dieser Zeit in Rente gehen - das überschneidet sich alles ein bissschen und ist auch ziemlich knapp), er seine mindestens 50% GdB erhält. Alles zusammen müsste das eigentlich erreichbar sein, allein weil er 3 x am Tag Insulin spritzen muss und dann noch den Rest dazu. Ist ja noch eine Weile hin, man macht sich halt schon mal seine Gedanken darüber.
Danke Dir Lea

09.05.2004, 14:21
Hallo Elke,
nun ist es bei Deinem Mann ja noch 2 1/2 Jahre hin bis zur Überprüfung des GdB. Ich schlage vor, dass so etwa 1/2 Jahr vor diesem Zeitpunkt, also in 2 Jahren, mit ärztlicher Hilfe der Antrag zur Einstufung des GdB vorbereitet wird. Heißt: selbst wenn aufgrund positiver Gesundheitsentwicklung in Bezug auf die Krebserkrankung eine Herabstufung in Betracht gezogen werden kann, sollten die anderen Beeinträchtigungen eigentlich reichen, dass MINDESTENS ein GdB von 50% erreicht werden müsste.

Die Beantragung sollte gut vorbereitet werden, zur Zeit ist aber wirklich noch kein Handlungsbedarf! So, jetzt sehen wir erstmal zu, dass wir erfolgreich die 5-Jahres-Marke schaffen, bei mir steht im März 2006 dann 5 Jahre nach der Krebsdiagnose und OP die Gesundheitsprüfung im Rahmen der Heilungsbewährung an. Gruß, Lea

09.05.2004, 14:33
Liebe Lea,
ist ja wahr,im Moment ist noch kein Handlungsbedarf, man denkt halt schon mal darüber nach. Und um die 5-Jahresmarke zu schaffen, werden wir jetzt ein bisschen dazutun und im Wald laufen gehen. Einen schönen Sonntag wünscht
Elke

Cocolady
09.07.2004, 21:28
Hallo!

Ich habe euch doch berichtet, dass mein GdB schon nach so kurzer Zeit erneut geprüft worden ist. Letzt Woche habe ich dann den Brief vonm versorugungsamt bekommen: Ich bin jetzt von 60% auf 50% heruntergestuft!!!! Ich konnte zwar mit den 60% schon kaum was anfangen, da ich auch keine Merkmale habe, aber mit dem 50% kann ich nun gar nichts mehr anfangen. Ok, meine Eltern haben dadurch evtl Steuerrechtliche vorteile, aber wohl auch nur sehr geringe...

Wollte euch das nur schnell berichtet haben...

Macht's gut, bis dann, Corinna

10.07.2004, 09:07
Liebe Corinna ,

Du bist noch jung , wenn Du irgendwann mal im Berufsleben stehst , kannst Du mit diesen 50% früher in Rente/Pension
gehen und bekommst mehr Urlaubstage und
geniesst einen anderen Kündigungsschutz .

Liebe Grüsse und alles Gute für Dich
biba

12.07.2004, 16:44
Liebe Elke,
hier nun die Aufklärung auf all Deine Fragen hinsichtlich der Einstufung (GdB) durch das Versorgungsamt:
I.
Grundsatz:
Nach teilweiser oder vollständiger Entfernung der Bauchspeicheldrüse sind ggf. weitere Funktionsbeeinträchtigungen (s.B. bei Diabetes mellitus, Osteopathie, oder infolge chronischer Entzündungen der Gallenwege, Magenteilentfernung und Milzverlust) zusätzlich zu berücksichtigen.

II.
Nach Entfernung eines malignen Bauchspeicheldrüsentumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung ab zu warten;
GdB/MdE-Grad während dieser Zeit
.................................... 100%

Chronische Krankheit der Bauchspeicheldrüse (exretorische Funktion) je nach Auswirkung auf den Allgemeinzustand, Häufigkeit und Ausmaß der Schmerzen:
ohne wesentliche Beschwerden, keine Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes
.................................... 0-10%

geringe bis erhebliche Beschwerden, geringe bis mäßige Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernbährungszustandes
.................................... 20 - 40%

starke Beschwerden, Fettstühle, deutliche bis ausgeprägte Harabsetzung des Kräfte- und Ernährungszustandes
.................................... 50 - 80%

Diabetes mellitus durch Diät allein (ohne blutzuckerreguliernde Medikation) oder

durch Diät
- und Kohlenhydratresorptionsverzögerer oder Biguanide (d.h. orale Antidiabetika, die allein nicht zur Hypoglykämie führen) ausreichend einstellbar
.................................... 10%

- und Sulfonylharnstoffe (auch bei zusätzlicher Gabe anderer oraler Antidiabetika) ausreichend einstellbar
.................................... 20%

- und orale Antidiabetika und ergänzende Insulininjektionen ausreichend einstellbar
.................................... 30%

durch Diät und alleinige Insulinbehandlung
- gut einstellbar
.................................... 40%

- schwer einstellbar, such gelegentlich ausgeprägte Hypoglykämien
.................................... 50%

Häufig, ausgeprägte Hypoglykokämien sowie Organkomplikationen sind zusätzlich zu bewerten.

III.
Wie weit und was alles zutrifft, kann ich von hier nicht beurteilen, dies kann aber sicherlich der Arzt. Auch die Schwere des angesprochenen Hals-Wirbel-Säulen-Syndroms kann ich nicht beurteilen. Da aber Tumorkranke in der Regel immer auch psychische Beschwerden haben, die auch nach einer Heilungsbewährung fort bestehen, könnte ich mir vorstellen, dass bei der bechriebenen Komplexität des Krankheitsbildes auch nach einer Heilungebewährung ein GdB von mindestens 50% besteht. Aber wie gesagt: Aus der Ferne ist das schlecht zu beurteilen.
Peter
Landesrichter

13.07.2004, 08:16
Hallo Namensvetter meines Mannes Peter,
danke Dir für Deine ausführlichen Informationen. So denke ich, dass er mindestens die 50 % - Marke erreicht.
LG Elke

13.07.2004, 18:42
Hallo Corinna,

hast Du schon mit Deinem Hausarzt über die Schwere Deiner Erkrankung gesprochen? Der Hausarzt ist der federführende Arzt bei der Einstufung eines GdB. Setze Dich bitte umgehend mit ihm in Verbindung.
Peter
Landesrichter

Cocolady
15.07.2004, 16:53
Hallo Peter!
Danke erstmal für eine Mail :-)

Einen "richtigen" Hausarzt habe ich nicht. Ich bin 18 und eigentlich macht alles mein Vater.

Als ich WÄHREND DER THERAPIE den Antrag gestellt habe, habe ich auch nur 70% anstatt 100% bekommen. Leider waren wir im Urlaub und konnten keinen Widerspruch einlegen. Tja, nun bin ich auf 50% runtergestuft worden.
Das Versorgungsamt setzt sich doch immer mit den zuständigen Ärzten in Verbingung, oder? Ich kann mir vorstellen, dass meine Ärzte auf 50% runtergestuft haben. Ich habe eigentlich keine Beschwerden mehr und mir geht es gut. Insofern denke ich, dass es auch "ok" ist, dass ich nur 50% habe. Da ich kein Merkzeichen im Ausweis habe, konnte ich acuh mit den 70% schon nichts anfangen...
LG Corinna

20.07.2004, 21:27
Also Corinna, ihr solltet Euch das mal mit einem Hausarzt überlegen. So werdet Ihr über den Tisch gezogen. Währe interessant, wie lange Du diese Krankheit schon hast und ob darüber die Heilbewährungszeit bereits erreicht worden ist. Meine Mail-Adresse u. Telefon Nr. hast Du ja, wir können den weiteren Dialog auch per Mail führen, wenn Du das möchtest.
Peter
RLG

02.08.2004, 14:24
Wer kann mir sagen, ab wann z.B. eine Heilungsbewährung von 5 Jahren für die Festsetzung des GdB beginnt. Ab Antragstellung oder nach Beendigung der Therapie? Beispiel: Diagnose am 1.1.03Tumorerkrankung / Chomotherapie beendet am 1.8. Rechnet die 5 jährige HB ab 1.1.oder ab 1.8.????

02.08.2004, 19:12
Hallo Rolf,

die Heilungsbewährung beginnt mit dem Datum der Ausstellung des Ausweises (Tag der Beantragung).

Gruß Elke

Cocolady
02.08.2004, 21:04
Hallo Peter!

Ich glaube, in der KLinik haben wir einen Freund von uns, der Kinderarzt ist, als "meinen" Arzt angegeben.

Meine Therapie ist nicht mal ein Jahr her. Meine Diagnose war am 1.4.03 und Therapieende war am 1.11.03. Ich hab bald meine dritte Nachsorge. Also alles noch recht frisch.
Aber da ich von Anfang an kein Merkzeichen hatte, ist es eh egal, ob ich 50% oder 70% habe...
Inwiefern werden wir über den Tisch gezogen?

LG Corinna

04.08.2004, 17:59
Hallo Peter, habe eine Frage an Dich. Meine Heilungsbewährung gilt,nach der ersten Lungen-Op. bis ´Mai 005. Im Dezember 003 wurde an der rechten Lunge eine erneute Erkrankung festgestellt und zwar war ist sie inoperabel und unheilbar. Chemo wird nur palliativ ausgeführt.
Muß ich im nächsten Jahr mit einer Rückstufung der 100% rechnen? Wie sind die Aussichten für das "G"?
Vielen Dank für eine Antwort und herzlichenGruß
Irmgard

05.08.2004, 10:40
Hallo Mickymaus,
vor der Herabstufung des GdB wird ein neuer Arztbericht angefordert oder falls nicht kannst du Diesen einschicken. Bei Deinem Krankheitsbild wird wohl eine Herabstufung nicht möglich sein. Du kannst auch einen Ergänzungsantrag auf GdB jetzt schon einreichen, falls Du durch Deine schlechte Lungenfunktion nicht mehr in der Lage bist weit zu laufen, bekommst Du auf Antrag evtl. auch ein "G" zugesprochen. Erkundige dich doch bei Deinem Arzt.
Liebe Grüsse Bolly

24.09.2004, 19:11
Hallo,
meine Brustkrebserkrankung ist nun schon gut fünf Jahre her und die Heilungsbewährung (GdB: 50) läuft zum Jahresende aus. Ich hatte - zum Glück!!! - weder ein Rezidiv noch Metastasen. Zurückgeblieben sind "nur": psychische Probleme, schnelle Erschöpfung, Müdigkeit, extreme Hitzewallungen (verstärkt durch Tamoxifen, jetzt Arimidex), beginnender grauer Star (durch Tamoxifen).
Das Versorgungsamt hat jetzt neu geprüft und den GdB nunmehr mit 20 bewertet.
Kann mir jemand sagen, ob dieser Satz (GdB 20) korrekt ist? Hat jemand Vergleichsmöglichkeiten?
Bin für alle Tipps und Hinweise dankbar!
Liebe Grüße an alle
Gabi

01.10.2004, 12:20
Bei einer Amputation erfolgt die Einstufung bei 30%. Bei brusterhaltender Therapie sind 10-30% möglich.
Kennt das Versorgungsamt die anderen Befunde?
Gruß Dorothee

02.10.2004, 11:55
Hallo Dorothee,
danke für Deine Antwort, die mir schon ein Stückchen weiter hilft :-) . Inzwischen hatte ich meine Frage auch noch bei "Brustkrebs" gestellt, da hier zunächst keine Reaktion kam.
Eigentlich müßte das Versorgungsamt die Befunde kennen, aber ich werde mir noch eine Kopie des Berichtes meiner Ärztin besorgen, um die Angaben zu prüfen.
Liebe Grüße
Gabi