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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : schwerbehindert und rentner - keine vorteile?


30.04.2004, 09:27
guten tag,
meine mutter, 70 jahre alt hat halskrebs und wurde kürzlich als "schwerbehindert ohne merkmal", mit einem grad von 100%er behinderung eingestuft. allerdings scheint es, nach mehreren auskünften beim versorgungsamt, dass sie, abgesehen von kino-, theater- und schwimmbadbesuchen - welche sie wahrscheinlich bei ihrer körperlichen verfassung nie in anspruch nehmen wird - keine ermäßigungen in anderen bereichen hat. das kann nicht stimmen, oder erhalten nur arbeitende behinderte menschen pauschalbeträge vom finanzamt und haben nur diese steuerliche vorteile? haben rentner keine rechte? weiß vielleicht jemand, welche ansprüche, finanzielle vorteile und rechte meine mutter haben könnte? ich wäre ihnen für jegliche hilfe sehr dankbar.
grüße und alles gute an alle
A. malinka@gmx.li

01.05.2004, 16:27
Natürlich kann Deine Mutter den Schwerbehinderten-Pauschbetrag (ich glaube es sind 1.450 EUR/Jahr)geltend machen - allerdings nur in Verbindung mit einer Einkommensteuererklärung. Ausgezahlt bekommt niemand diese Beträge. Ansonsten gibt es -wenn keine weiteren Merkmale in Ausweis vermerkt sind- keine Vergünstigungen.
Gruss
Regina Beate

Bärchen`s Petra
02.05.2004, 23:31
Hallo Ala,

mein Mann (42) ist auch 100% schwerbehindert und bekommt seit 06/2003 volle EU - Rente. Auch er hat keine weiteren Vergünstigungen, nur wenn wir eine Steuererklärung abgeben, dann können wir den Pauschalbetrag, wie Regina Beate schon schrieb eintragen, aber das Geld bekommt man nicht ausgezahlt.
Gruss Petra

03.05.2004, 07:54
danke für diese informationen. was mir aber nicht einleuchtet ist, wieso man als rentner eine einkommenssteuererklärung machen soll/muss und dann letztendlich, wie Petra schreibt, das geld nicht ausgezahlt bekommt? an wen wendet man sich diesbezüglich am besten?... finanzamt?
beste grüsse
Ala

03.05.2004, 09:47
Man bekommt vom Finanzamt doch nur Steuerrückzahlungen und keine Freibeträge ausgezahlt !

03.05.2004, 09:47
Man bekommt vom Finanzamt doch nur Steuerrückzahlungen und keine Freibeträge ausgezahlt !

03.05.2004, 09:49
Freibetraege sind nur dazu da die Steuerlast zu verringern und nicht um ausbezahlt zu werden.
Wenn keine Steuern bezhalt werden, dann kann auch kein Steuerfreibetrag in Ansatz kommen. Das ist doch logisch.
Stephan

03.05.2004, 12:18
so logisch ist es nur dann, wenn man sich mit der materie ein wenig befasst hat. eure infos bedeuten also für meine mama, dass sie tatsächlich keine finanziellen vergünstigungen in keinerlei hinsicht haben wird. sie bekommt eine kleine rente, deren abzüge sich ausschliesslich auf die kranken- und pflegeversicherung beschränken... "netto" macht es dann 864 Euro. auf wohngeld, grundsicherung und ähnliches hat sie keinen anspruch, da diese summe um 20-30 Euro die berechnungsgrenze überschreitet.
tja, dann hat meine mama pech!
nochmals vielen lieben dank
Ala

03.05.2004, 12:58
Hallo Ala

na ja, so schnell würde ich nicht aufgeben. Beantragt doch nachträgliche die Merkmal RF ( ich denke mal das steht Deiner Mutter auf jedenfall zu - würde bedeuten, das sie von den GEZ-Gebühren befreit wäre... müsste man eben damit begründen, das sie aufgrund ihrer Erkrankung eben keine öffentlichen Veranstaltungen mehr besuchen kann... ebenso nur in Begleitung zum Arzt gehen kan unsw.... )
ob ihr das "G "zusteht weiß ich nicht - kann ich nicht einschätzen. Wenn ihr Arzt ihr bescheinigt, das sie sich nur schwer oder gar nicht selber laufen kann ( ohne Stock, ohne Hilfsmittel) - dann könnte auch eine Gehbehinderung vorliegen.
(Voraussetzung wäre z.B. „G“ sei zu gewähren, wenn Wegstrecken von zwei Kilometern in 30 Minuten nicht mehr zu Fuß zurückgelegt werden können.
nachzulesen am besten hier:
http://hagobaer.bei.t-online.de/anhalt1.htm

RF würde den Ausgleich durch die GEZ-Befreiung bedeuten
G = würde die Befreiung für freies Fahren in Bus und Bahn ( wobei eine Wertmarke von 60 € im Jahr gezahlt werden müsste... falls nicht Sozialhilfe oder Grundsicherungsrente zusätzlich gewährt ist)
G = kann aber auch erhöhtes Wohngeld bedeuten - da ein Freibetrag mit einberechnet wird...
G = kann auch einen Mehrbedarf bei Sozialhilfe und/oder Grundsicherung von ca. 58 € im MOnat ausmachen.

Also Ala, du siehst - es lohnt sich weiter zu kämpfen... Wenn die Zeit nocht nicht verstrichen, könnte man einen Widerspruch einlegen - gegen die nicht berücksichtigten Merkmale.
Oder aber ( so würde ich es machen, weil es einfach schneller geht als Widerspruch) einen Änderungsantrag stellen mit den Anträgen auf o.g. Merkmale.

Ich wünsche Euch viel Erfolg
elisabeth

07.05.2004, 17:45
Hallo Ala,
als Schwerbehinderter gibt es in der Tat noch am ehesten gewisse Vorteile, solange man noch im Erwerbsleben steckt. Dann besteht für Arbeitnehmer ein Sonderkündigungsschutz und Anspruch auf etwas mehr Urlaub.

Dann gibt es den Steuerfreibetrag, wie von Euch schon hier erörtert.

Ferner gibt es - das könnte dann auch für Rentner interessant sein - entweder eine steuerliche Vergünstigung für das Auto oder Vergünstigungen im öffentlichen Personennahverkehr. Im Umkreis von 50 km um den Wohnsitz können (fast) kostenfrei die öffentlichen Verkehrsmittel Bahn, U-Bahn, S-Bahn, Bus genutzt werden. Dafür muss beim Versorgungsamt - inzwischen Integrationsamt - eine Gebührenmarke gekauft werden. Ich weiß jetzt nicht, ob die Gebühren in den Bundesländern unterschiedlich hoch sind oder nicht. In Hamburg zahle ich jedenfalls für ein Jahr 60,- €, das sind 5,- € Fahrtkosten jeden Monat, das immerhin ist schon ganz gut.

Das Merkzeichen "G" für "Gehbehinderung" bringt im Grunde nichts weiter. Erst das Merkzeichen "aG" für "außergewöhnliche Gehbehinderung" ermöglicht z.B. die Inanspruchnahme von Parkplätzen, die für Behinderte ausgeschildert sind.

Kurz noch folgendes Merkwürdige: Als ich den Bescheid über meine Schwerbehinderung erhielt (Bauchspeicheldrüsenkrebs) stand im Ausweis "100% mit Merkzeichen G". Nun bin ich aber in keinster Weise gehbehindert und fragte mich, ob das Versorgungsamt wohl etwas weiß, was ich nicht weiß ...? Ich habe also angerufen und gefragt. Antwort: es gibt auch eine internistische Gehbehinderung. Klüger hat mich das allerdings auch nicht gemacht. Soviel zu den Kuriositäten. Grüße an alle anderen Schwerbehinderten, Lea

07.05.2004, 17:58
Liebe Lea !

Klasse ... in Hamburg .
Ich habe Lungenkrebs , wurde operiert und das "G"
wurde/wird mir nicht bewilligt ,
wegen der Heilungsbewährung .
Ich schaffe mit Müh und Not 2 Km in einer 1/2 Stunde ,
pfeif dann auf dem letzten Loch , aber es reicht .
Deshalb bekomme ich KEIN "G" . Das ist in Schleswig Holstein !

Liebe Grüsse
biba

07.05.2004, 18:43
Hallo biba,
habe gerade Deinen Beitrag gesehen, nachdem ich gerade einige Beiträge (ja, heute bin ich fleißig) ins Forum gestellt habe.

Noch eine Möglichkeit für Dich: beantrage beim Integrationsamt (Versorgungsamt) die Anerkennung des Merkzeichens "G" mit der von Dir angeführten Begründung, der ein entsprechendes ärztliches Attest beigefügt sein sollte und bitte um einen "rechtsmittelfähigen Bescheid". Kommt ein negativer Bescheid = keine Anerkennung des Merkzeichens, lege Widerspruch ein.

Heilungsbewährung haben wir Krebskranken alle! Mein Ausweis lautet auf eine Dauer von 7 Jahren, Gesundheitsprüfung nach 5 Jahren. Bin gern bereit, den Ausweis, wenn und weil gesund, in zwei Jahren abzugeben ... Grüße, Lea

07.05.2004, 19:25
Liebe Lea !

Danke , aber ich habe das schon alles durchgezogen .
Da ich 2 Km in 1/2 Stunde schaffe , wurde in der AHB festgestellt , ist leider nichts mehr zu machen . Wie ich sie schaffe ist nicht relevant .
Musste jetzt meine Klage vor dem Sozialgericht mit dem SoVD
zurückziehen .
Ich würde und werde auch gerne alles wieder abgeben !

Liebe Grüsse
biba

10.05.2004, 11:38
hallo Lea,
die tatsache mit der nutzung der öffentlichen verkehrsmittel ist mir durchaus bekannt, allerdings muss in diesem falle eine gehbehinderung vorliegen. meine mama hat halskrebs, beidseitige sehminderung und herzfehler (all das elemente der 100%er behinderung) was sie aber nicht dazu berechtigt, die vergünstigungen in personennahverkehr zu nutzen, denn dafür müsste sie laut versorgungsamt auch noch gehbehindert sein. das ist sie ZUM GLÜCK kann ich nur sagen, nicht. bin froh, dass meine mama überhaupt irgendwie die schwere "krebszeit" überstanden hat, daher kann ich ihr nur alles gute für die zukunft wünschen... auch ohne bus und bahn, pauschalbeträge oder rundfunkgebührenbefreiung ;-)
gruß auch an euch
Ala