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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Krankengeld + 5 SGB und "Schweinerei"


Barbara_vP
16.05.2004, 19:32
Hallo liebe ForumsteilnehmerInnen

ich habe nun hoffentlich meine Chemo hinter mir... meine Abschlußuntersuchungen stehen noch aus und bin zwischen den Chemos immer noch arbeiten gegangen... ich war zwar auch ein paar mal krank aber dann mit Infekten und somit nicht wieder raus aus der Lohnfortzahlung aber dann mußte mich mein Hausarzt doch wegen meiner Grunderkrankung krank schreiben...(meine Chemo bekomme ich teilstationär) und siehe da meine KK überwies mir einen Tag weniger Krankengeld und zwar erst einen Tag später, Nach viel Hick Hack und durchforsten des SGB V bin ich dahinter gekommen:

SGB V § 46 Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld
Der Anspruch auf Krankengeld entsteht1. bei Krankenhausbehandlung oder Behandlung in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung (§ 23 Abs. 4, §§ 24, 40 Abs. 2 und § 41) von ihrem Beginn an,2. im übrigen von dem Tag an, der auf den Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt
(http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sozialgesetzbuch.htm))
Das heißt einen Tag weder Lohn noch Krankengeld wenn man nicht stationär ist. Ich finde das Beschiss; das heißt wenn ich weiß dass ich morgen fehle wegen einer Untersuchung, so lasse ich mich heute schon krank schreiben, so bekomme ich dann ab morgen Krankengeld.... Nach tausenfachen Nachfragen erklärte mir die KK dieses und verwies auf den Paragraphen.
Wenn es mir wieder besser geht überlege ich ob ich eine Petition einlegen gegén diesen Paragraphen.

Das war einfach um Luft abzu lassen und zu eurer Information
So ich wünsche euch einen schönen Abend

Barbara