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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : RENTE?!


19.07.2004, 23:27
hallo leider ist mein Vater vor 2 wochen gestorben........alles ist plötzlich gekommen und keiner hat damit gerechnet.....noch nicht!
leider hat man heutzutage kaum noch zeit um richtig zu trauern, weil man so viele dinge zu erledigen hat, um die man sich noch nie gekümmert hat.
letzte woche haben wir die hinterbliebenenrente beantragt.
hierzu habe ich eine frage:

mein vater war zwar schon im rentenalter, hat aber noch keine rente beantragt, bzw bezogen.

wir, also meine mutter und ich, haben davon gehört, dass ihr 3 volle renten zustehen.
nun wurde uns aber gesagt, dass dies nur so wäre, wenn mein vater schon rente bezogen hätte?!
weiss jemand von euch etwas genaueres?

desweiteren wurde uns gesagt, dass es ca 3monate dauern wird, bis wir überhaupt rente beziehen werden. weiss jemand wie man diesen vorgang beschleunigen kann? denn 3 monate sind eine lange zeit und das gehalt meines vaters fehlt jetzt schon vorne und hinten und wir sind echt verzweifelt!

bitte um schnelle antwort

20.07.2004, 08:55
Hallo Traurig,
wenn Dein Vater noch gearbeitet hat, bekommt er i.d.R. drei Gehälter. Frag mal bei seinem Arbeitgeber nach, ob es einen Tarifvertrag gibt, in dem solche Dinge geregelt sind (auch Einmalzahlung), aber meines Wissens ist es so, dass drei Monatsgehälter gezahlt werden.
Gruß
gast

20.07.2004, 09:44
Hallo Traurig,
in einem kann ich euch etwas beruhigen.

Deine Mutti erhält vom Todestag an Witwenrente, auch hat sie Anspruch auf die 3 vollen Renten (sogenanntes Sterbevierteljahr), insgesamt also volle Rente im angefangenen Monat plus 3 volle Monate), danach "normale" Witwenrente mit ggf. Einkommenanrechnung.
Grundlagen § 67, 97 Abs. 1, § 99 Abs. 2 SGB VI.

Es ist auch möglich, einen Vorschuss beim RV-Träger zu beantragen (§ 42 SGB I).

Ob das Gehalt noch 3 Monate fortgezahlt wird, wie von gast geschrieben, kann ich nicht nachvollziehen, eventuell gibt es tatsächlich solche Tarifvertragsregelungen oder ähnliches, mir jedoch nicht bekannt.

Ich wünsche euch viel Kraft für die kommende Zeit.

Astrid

20.07.2004, 12:49
hmmmm
ja das mit dem gehalt weiss ich danke. aber das ist auch so ein problem. sein chef will uns nichts auszahlen!

das mit der rente verstehe ich jetzt aber nicht. als wir sie beantragt haben haben sie gesagt, dass wir keinen anspruch darauf haben, weil mein vater noch keine rente bezogen hat.
astrid bist du dir wirklich sicher? dann muss ich nämlich nochmal dahin und denen ein bischen druck machen.
wisst ihr vielleicht eine anlaufstelle wo man sich über sowas erkundigen kann?

20.07.2004, 14:25
direkt bei der BfA oder LVA. Evt sucht ihr einen Rentenberater auf. Hier wirst du in den gelben Seiten fündig
Die Abklärung dürfte wirklich kein Problem sein.

20.07.2004, 16:15
Hallo Traurig,
ich hatte Dir die entsprechenden §§ geschrieben, Du kannst sie hier: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_6/index.html nachlesen.

§ 99 SGB VI Abs. 2:
Eine Hinterbliebenenrente wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind. Sie wird bereits vom Todestag an geleistet, wenn an den Versicherten eine Rente im Sterbemonat nicht zu leisten ist. Eine Hinterbliebenenrente wird nicht für mehr als zwölf Kalendermonate vor dem Monat, in dem die Rente beantragt wird, geleistet.

§ 97 Abs. 1 SGB VI:
(1) Einkommen (§§ 18a bis 18e Viertes Buch) von Berechtigten, das mit einer

1. Witwenrente oder Witwerrente,2. Erziehungsrente oder3. Waisenrente an ein über 18 Jahre altes Kind
zusammentrifft, wird hierauf angerechnet. Dies gilt nicht bei Witwenrenten oder Witwerrenten, solange deren Rentenartfaktor mindestens 1,0 beträgt.

Betonung hier auf Rentenartfaktor 1,0! Das ist die Bezeichnung für das Sterbevierteljahr, in dem man die volle Rente bekommt (1,0).

§67 SGB VI:

Der Rentenartfaktor beträgt für persönliche Entgeltpunkte bei...
05. kleinen Witwenrenten und kleinen Witwerrenten bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem der Ehegatte verstorben ist, 1,0 anschließend 0,25
6. großen Witwenrenten und großen Witwerrenten bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem der Ehegatte verstorben ist, 1,0 anschließend 0,55....

Gruss
Astrid

20.07.2004, 18:43
Hier ein Auszug aus der BfA Mitteilung zum "Sterbevierteljahr":
Das Sterbevierteljahr...

...ist die Zeit bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Monat, in dem der versicherte Ehegatte verstorben ist. Für diese Zeit wird sowohl die große als auch die kleine Witwen- oder Witwerrente mit dem Rentenartfaktor 1,0 berechnet. Damit wird erreicht, dass für diese Zeit eine Rente in Höhe der Altersrente des Verstorbenen gezahlt wird. Auf das Sterbevierteljahr wird ein Vorschuss gezahlt, wenn die Auszahlung innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod des Rentners beim Renten-Service der Deutschen Post beantragt wird. Auf das Sterbevierteljahr wird eigenes Einkommen der Witwe oder des Witwers nicht angerechnet.

Liebe Grüße Peter

21.07.2004, 10:30
ok danke dann werde ich mich nochmal erkundigen.
wenn man sich nicht selbst um was kümmert wollen sogar die einen ver*******!

21.07.2004, 15:16
hallo traurig,

ich habe dieses bezüglich meines Mannes alles hinter mir.
Von wegen kein Anspruch da er noch nicht in Rente war. Es wird ab dem Todestag so berechnet als wenn dein Vater an diesem Tag in Rente gegangen wäre und davon stehen deiner Mutter 55% oder wenn sie vor 1961 geboren,oder länger als 2 Jahre verheiratet war, 60% zu. bei mir waren es 2 Monatsgehälter die ich noch bekommen habe und den vom Sterbemonat darf man auch behalten. Deine Mutter kann und darf eine Abschlagszahlung einfordern, dieses geht ziemlich schnell. Bis die erste Rentenzahlung kommt, können tatsächlich 3 Monate ins Land gehen. Ich bekomme erst im Oktober was und habe sie im Juni beantragt, aber sie wird dann auch rückwirkend bezahlt.
Ich habe die Witwenrente bei uns im Rathaus beantragt und nicht direkt mit der Versicherung.Frag doch da mal nach.
Liebe Grüsse und viel Erfolg

Petra

22.07.2004, 14:04
hallo petra!
aus deiner antwort lese ich, dass du witwenrente bekommst/ bekommen wirst.
die witwenrente wird meine mutter auch bekommen, das ist nicht das problem.
das problem ist, dass meiner mutter gesagt wurde, dass ihr die drei vollen renten (100%) für das Sterbevierteljahr nicht zustehen.
wenn ich dich richtig verstehe war dein man auch noch kein rentner. bekommst du diese drei vollen renten?
ach ja und nochwas: wo kann man diese Abschlagszahlung beantragen?
Sorry für die vielen Fragen, aber bis jetzt hat mein Vater immer alles geklärt und wir mussten uns um nichts kümmern und deshalb stehen wir jetzt total unwissend da!

vielen dank für eure antworten

wolfgang46
22.07.2004, 14:43
Hallo traurig,

Hilfe erhältst Du auch beim Sozialveband Deutschland SovD oder beim VdK www.vdk.de
Diese geben auch Nichtmitgliedern gerne Auskunft.

Lieben Gruß
Wolfgang

22.07.2004, 15:25
VDK kostet monatlich 5 Euro, also 60 Euro im Jahr! Das lohnt sich nur, wenn man viele Sozialrechtsprozesse führt. Für Rentenfragen kann man sich ohne weitere Kosten an die Beratungsstellen der BfA oder LVA wenden. Meine Fragen werden dort sehr gut und verständlich beantwortet.

23.07.2004, 07:02
Hallo Traurig
nein mein Mann war erst 50 als er starb. Ich bekomme die drei Renten nicht, aber noch 2 Monatsgehälter ( was wie 100% Rente ist ) . Die Abschlagszahlung kannst du direkt bei der Rentenstelle anfordern. Ich habe es telefonisch Mittwochs gemacht und am Dienstag darauf war das Geld schon auf dem Konto.
Liebe Grüsse und viel Erfolg

Petra

26.07.2004, 12:50
Hallo Leute ,
mir hat man auch gesagt ich bekäme keine 3Monate mehr
für meinen Mann bezahlt,kann nicht mehr an unsere Konten da alle auf den Namen meines Mannes liefen obwohl ich Vollmacht habe,muss mich im Moment selbst Krankenversichern mit dem Mindestbeitrag,der erst wenn ich die Rente bekomme von der LVA
übernommen wird.Habe jede Menge Kosten ,kein eigenes Einkommen
eine Tochter und unsere Katzen zu versorgen und ein Haus das
wir erst gekauft haben und ich nicht mehr halten kann und nur
noch Schulden bringt.
Man sagte mir da hilft nur noch der Weg zum Sozialamt....
was ich jetzt schweren Herzens auch tun muss.
Habe noch vergessen zu erwähnen in dem Haus wohne ich nicht,weil der Verkäufer nicht auszieht,da er noch am Bauen ist
bin selbst gerade umgezogen und muss auch noch das Geschäft das
auf den Namen meines Mannes lief schließen.

Zu all der großen Trauer kommt noch die veränderte Lebenssituation hinzu,bin jetzt 40Jahre alt hatte mal ein
schönes Leben mit meiner Familie,wir wollten uns etwas
erschaffen und nun .... der soziale Abstieg.

Tja,so ist das Leben.
Sorry,musste mir mal Luft machen,liebe Grüße Erika.