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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einkommnessteuererklärung


15.03.2002, 10:28
Hallo an alle,
habe gerade bei dem Finanzamt erfahren, dass man mit einem Schwerbehindertenausweis pro Jahr 3000Km Privatfahrten abrechenen kann!!! Der Km zu 58Pf!!
Viele Grüße an Euch alle
Christian

17.03.2002, 18:39
Hallo Christian,

das interessiert mich sehr - ist das eine pauschale Geltendmachung ohne Einzelnachweis ?
Braucht man dazu das "G"-Zeichen im Ausweis ?

Viele Grüße,
Sabine

18.03.2002, 11:47
Hallo Sabine,
dafür brauchst Du kein Einzelnachweis!
Das "G" im Ausweis brauchst Du auch nicht!
Habe ich auch nicht. Das wird Pauschal angerechnet,
trag es auf jeden Fall ein!!

Viele Grüße,
Christian

19.03.2002, 21:56
Hallo Christian und Sabine,
sagt mal was bedeutet denn das "G" im Ausweis? und unter welchem Punkt kann man die km geltend machen?
Viele Grüße Ines

20.03.2002, 16:39
Hallo Ines,
das "G" bedeutet eine Gehbehinderung.
Trag die Km unter Außergewöhnliche Belastungen ein.

Viele Grüße,
Christian

Ute S
10.04.2002, 10:38
Hallo Christian!
Bekommt man diese Pauschale nur für ein Auto das auf mich selbst zugelasen ist, oder auch für das des Ehepartners? Wir werden ja zusammen veranlagt.
Viele Grüße, Ute

26.04.2002, 09:22
Hallo Christian,

hast du zufällig auch ie Quelle im Einkommenssteuerrecht dazu? Unsere Steuerberaterin wusste von den 3000 km nichts. Viele Grüße Heike

26.04.2002, 14:21
für deine steuerberaterin:
R 189 Abs.4 EStR, BStBl.96 I S.446, steht so im
Heft ' tabellen und infomationen für den steuerlichen berater ' von der DATEV.
"GdB von mind. 80 oder GdB vom mind. 70 und merkzeichen G, können aufwendungen für durch die behinderung veranlasste unvermeidbare fahrten in angemessenem Rahmen als aB geltend machen. ein aufwand für fahrten bis zu 3000 km im jahr kann als angemessen angesehen werden.
3000 km a 0,52 DM = 1560 DM für 2001
für 2002 sind die km-pauschalen erhöht worden.

26.04.2002, 14:44
Liebe Edel.
Vielen Dank für Deine "klare Ansage". Diese kann bares Geld wert sein - oder auch nicht.
Mit anderen Worten: Für einen Grad der Behinderung unter 70 % kann man die 3000-Kilometerpauschale in der Steuererklärung nicht in Anspruch nehmen.
Vielen Dank für Deine Mühe und liebe Grüße von KHelga

26.04.2002, 21:29
Auch vielen Dank für die prompte und direkte Anwort. Trifft aber für mich nicht zu, da ich einen GdB von 50 habe. Viele Grüße Heike

27.04.2002, 07:42
Unter www.lvf.bayern.de/schwbg/br-schwbg.html gibt es neben diesem noch viele andere Tips zu Ermäßigungen.

27.04.2002, 15:12
Liebe(r) A. Hunger.
Ganz herzliche Dank für die Adresse zum Thema "Schwerbehinderte Menschen - ihre Rechte".
Freundliche Grüße KHelga

24.05.2002, 23:20
Hallo,

habe soeben das mit den 3000 km gelesen. Ich habe auch einen Ausweis mit 100 % und ein G drin. Leider habe ich meine Steuer schon gemacht und auch schon zurückbekommen.

Nachträglich ist da wohl nichts mehr zu machen, oder ?

Ansonsten muß ich es mir vormerken für 2002.


Christine2

25.05.2002, 11:16
Hallo Christine2,
es kommt darauf an wie lange Du schon Dein Bescheid hast. Schau mal auf dem Formular ob die Frist schon abeglaufen ist ( Einspruchsfrist)!
Ansonsten kannst Du es Dir wirklich nur für das nächste Jahr vormerken! Bei 100% und dem "G" kannst du auch die Kfz-Steuern absetzen, sofern das Auto auf Dich zugelassen ist!
Viele Grüße,
Christian

22.06.2002, 13:10
@Christian Was ist wenn ich noch arbeite. Wie wird mir das angerechnet.Bekomme ich zusätzlich die KM zur Arbeit hin und zurück bezahlt. Oder ist das in der Pauschale mit eingerechnet?

14.07.2002, 18:06
Hallo Christine2,
es ist egal wann Du die Einkommensteuererklärung 2001
bekommen hast. Du als Privatperson kannst etwas vergassen haben ( bist kein Steuerberater !).Finanzämter akzeptieren es auch nach Ablauf der Einspruchfrist ( 1 Monat ).Versuche es daher ! Begründe die Nichtabgabe mit deinem Unwissen z.B.hast es durch Zufall erfahren. Finanzämter akzeptieren diese Begründung zu 99.5%.Gibt natürlich auch Idioten unten den Beamten!!!!
Bei 100% BG gibt es eine erhöhte Km-Pauschale ( unbedingt das Finanzamt überprüfen, da es gerne Übersehen wird ).Zusätzlich gibt es einen höheren Behinderten-Freibetrag.
Die 3000 km-Pauschale zählt zu den Sonderausgaben ( Außergewöhniche Belastungen ). Die erhöhte km-Pauschale zählt zu den Webungskosten aus den Einkünften aus der nichtselbständigen Tätigkeit.
Man bekommt diese Vergünstigungen auch dann, wenn das Fahrzeug nicht auf einen selber zugelassen ist.

Wangi
27.03.2012, 14:32
Ich hole diesen Thread mal wieder hervor weil ich Fragen habe.

Will jetzt meine Einkommenssteuererklärung machen und ich glaube in den letzten 2 Jahren habe ich vieles gar nicht angeben weil ich es nicht wußte.

Hier mal meine Daten:
Habe/hatte Kehlkopfkrebs, Bestrahlung und Chemo bekommen 2009, bis jetzt ist alles okay.
Habe einen Schwerbehindertenausweis mit 100% und unbefristet.
Bin nicht mehr berufstätig. Bekomme Früh-Pension und zahle deshalb natürlich auch Einkommensteuer.
Mache die EST übers Internet mit ELSTER.

Das mit dem Schwerb.Ausweis habe ich die Jahre natürlich angeben, aber ich habe jetzt gelesen dass man 3000 km im Jahr als Fahrten angeben kann und Medis die man nicht über die Kk bekommt.

Wo und wie gebe ich die an? Und weiß jemand noch mehr?

Gruß Wangi

Regina_Beate
30.03.2012, 14:38
Hallo an alle,
habe gerade bei dem Finanzamt erfahren, dass man mit einem Schwerbehindertenausweis pro Jahr 3000Km Privatfahrten abrechenen kann!!! Der Km zu 58Pf!!
Viele Grüße an Euch alle
Christian

Die Pauschale gilt für Behinderung ab 80 % Schwerbehinderung (Ohne zusätzlichem Kennzeichen) und wird mit 30 ct für 3000 km also gesamt 900,-- Euro ohne Nachweis berücksichtigt.

Wangi
30.03.2012, 18:54
Die Pauschale gilt für Behinderung ab 80 % Schwerbehinderung (Ohne zusätzlichem Kennzeichen) und wird mit 30 ct für 3000 km also gesamt 900,-- Euro ohne Nachweis berücksichtigt.

Und wie schreibt man das dann in die Erklärung? Unter besondere Ausgaben? Aber dann einfach nur 3000 km oder wie?

Gruß Wangi

jolabr
01.04.2012, 12:05
Hallo Wangi,

also ich habe den Betrag von 900,00 € unter den "Außergewöhnlichen Belastungen" angegeben. Dazu habe ich eine Liste mit allen Ausgaben (Rezept-Gebühren, Sanitätshaus-Ausgaben, Reha-Rechnungen) beigelegt.

Gruß :1luvu:

jolabr

Regina_Beate
01.04.2012, 13:58
Und wie schreibt man das dann in die Erklärung? Unter besondere Ausgaben? Aber dann einfach nur 3000 km oder wie?

Gruß Wangi


Unter "Außergwöhnlichen Belastungen" - Fahrtkosten Arztbesuche/ Therapien.

LG
Regina Beate

jolabr
01.04.2012, 14:39
Schau mal hier:

http://www.test.de/themen/bildung-soziales/meldung/Rechte-fuer-Behinderte-Ansprueche-im-Ueberblick-1148107-1148126/

boebi
01.04.2012, 14:42
Hallo im Thread,
ich bin kein Steuerexperte aber es gibt eine ganz einfache Berechnung in den außergewöhnlichen Belastungen. Grundlage ist, das die nachgewiesenen Mehrausgaben über den 900€ für die Privatfahrten bei Behinderung liegen. Die weitere Voraussetzung ist ein Grad der Behinderung von 100% ohne Kennzeichen.

Link zu den Freibeträgen und "Vergünstigungen":
www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegweiser/weguebersichten.html

Privatfahrten bei Behinderung ohne besonderen Nachweis 900 €
Zusätzliche Fahrkosten:
Fahrten zum Arzt/
Fahrten zur TU usw.
Fahrten der Angehörigen zum Besuch im KH/Reha angenommen 400€

Sind Gesamtfahrkosten von 1.300€

Weitere außergewöhnliche Belastungen:
Z.B.
Parkkosten für die Arztbesuche/TU
Sämtliche nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel
Die erreichte Belastungsgrenze der KK
(angenommen: chronisch Krank, Behinderung 100%)
Zahnbehandlungen, Brille, Hilfsmittel
angenommene Gesamtkosten der weiteren
außergewöhnlichen Belastungen 2.000€

Summe der Aufwendungen 3.300€

Jetzt kommt es darauf an, ob die zumutbare Belastung
von 5% entsprechen ist.
Das kann jeder ausrechnen.
Es ist der Gesamtbetrag der Einkünfte.
Sagen wir mal 5% von 45.000€ ./. 2.250€
je weniger je mehr.
Bleiben abziehbar nach § 33 EStG. 1.050€

Ohne Nachweis wären das die 900€. Hier ist der Nachweis besser.
Der Behinderten-Pauschbetrag von 1.420€ bleibt unberührt.
Ich hoffe, dass ist verständlich.

Gruß und einen schönen Sonntag
Boebi

Wangi
01.04.2012, 17:42
Supi :knuddel:

Dankeschön für die tollen Tips und Erklärungen :)

Werde mich dann demnächst an die Est-Erklärung machen, mal schauen was durch geht, ich berichte dann.

Lieben Gruß
Wangi

Wangi
03.02.2014, 22:33
Huhu,

hab schon wieder eine Frage :)

Habe gerade meinen Bescheid über die Einkommensteuer für 2012 zurück bekommen.

Wie hier schon mehrfach geschrieben wurde habe ich die 900 Euro für die 3000km Privatfahrten angegeben und zusätzlich die Fahrten zur Vierteljährlichen Kontrolluntersuchung und die wöchentlichen Fahrten zur Logopädie Therapie.
Die 900 Euro wurden anerkannt, die anderen Fahrkosten nicht, mit dem Hinweis sie sind nicht aussergewöhnlich im Sinne des § 33 EStG. Ist das richtig so oder soll ich Einspruch einheben?

Liebe Grüße
Wangi

boebi
03.02.2014, 22:53
Hallo Wangi,

gehe in den Widerspruch. Ich suche Dir morgen ein paar Erläuterungen heraus.

Ob sich das alles lohnt (Zumutbare Belastung 5%) ist noch eine andere Sache.
Bis morgen
Liebe Grüße
Boebi

Wangi
04.02.2014, 00:08
Dankeschön :1luvu:

Herzliche Grüße
Wangi

boebi
04.02.2014, 08:30
Guten Morgen Wangi,

hier sind erstmal ein paar Erläuterungen. Bei mir sind die Kosten immer ohne Probleme durchgegangen. Das war auch schon so als ich noch kein aG/G hatte, sondern nur den bekannten "normalen Krebs".

Behinderungsbedingte Privatfahrten
Das sind durch die Behinderung veranlasste unvermeidbare Fahrten zu Behörden, Ämtern sowie Einkaufsfahrten. Diese Fahrten sind abziehbar ab einem Grad der Behinderung von mindestens 80 oder mindestens 70 mit Merkzeichen »G«.

Reine Privatfahrten
Berücksichtigt werden die Fahrten mit der Reisekostenpauschale (Fahrzeuge). Ein Ansatz der höheren nachgewiesenen Kosten ist nicht möglich. Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und dem Taxi können Sie in nachgewiesener Höhe geltend machen. Allerdings kürzt das Finanzamt dann Fahrten mit der Reisekostenpauschale um die bereits »verbrauchten« Kilometer

Krankheitsbedingte Fahrten werden bei jedem Finanzamt anders gehandhabt!
Dazu zählen zum Beispiel Fahrten aus medizinischem oder therapeutischem Anlass zu Ärzten, zur Massage, zur Krankengymnastik, zur Apotheke, zum Sanitätshaus.
Strittig ist, inwieweit diese Fahrten zusätzlich zu den »behinderungsbedingten« Fahrten absetzbar sind. Problematisch ist die Unterscheidung des pauschalen Ansatzes und der tatsächlich gefahrenen Kilometer für die verschiedenen Bereiche.
Krankheitsbedingte Fahrtkosten werden unter »Außergewöhnliche Belastungen/Fahrtkosten« erfasst. Die Fahrten sind einzeln nachzuweisen (z.B. Exeltabelle).
Hilfe gibt hier ein Urteil des BHF
Diese Fahrten nicht - wie viele Finanzämter meinen - mit der genannten Pauschale abgegolten (BFH 21.2.2008, III R 105/06, BFH/NV 2008 S. 1141).

Ich versuche noch mehr aus den letzten Erklärungen zu finden.

Dir einen schönen sonnigen Tag.
Liebe Grüße
Boebi

Wangi
05.02.2014, 19:51
Hallo Boebi,

Danke erst mal, falls du noch etwas findest wäre es schön.


Liebe Grüße

Wangi

Susanne13
06.02.2014, 00:04
Hallo ihr Lieben,

Habe am Wochenende vor die Einkommenssteuer auszufüllen, bin seit Anfang April 100% Schwerbehindert mit B, G und RF unbefristet.

Kann ich meine stationären und ambulanten Kosten ( Zuzahlung ), Medikamentenzuzahlung, Porto usw. Auch steuerlich absetzen und wenn ja, wo bzw unter was ist einzutragen??

Kann ich sonst noch etwas absetzen???

LG Susanne

Terri
06.02.2014, 21:24
Hallo,

ich würde auch gern eine Frage stellen: Nach Mamma-CA 07/2011 habe ich einen GdB von 60 erhalten. 11/2013 habe ich durch Zufall erfahren, dass die Einstufung zu niedrig war, ich habe einen Verschlimmerungsantrag gestellt und rückwirkende Änderung beantragt. Und heute habe ich tatsächlich die Neufeststellung auf GdB 90 gültig ab 2011 erhalten.

In meinen Steuererklärungen für 2011 und 2012 habe ich natürlich nur einen GdB von 60 angegeben. Kann ich das jetzt noch nachträglich für die beiden Jahre geltend machen? Und falls ja, wie mache ich das?

Bin für jeden hilfreichen Tipp dankbar.

liebe Grüße
terri

boebi
06.02.2014, 23:00
Hallo Terri,

ich bin kein Steuerberater, aber wenn das Versorgungsamt den GdB rückwirkend erhöht hat stehen Dir für die Jahre der Änderung die erhöhten Freibeträge zu.

Stelle einen formlosen Antrag auf Änderung der Bescheide und füge eine Kopie vom Schwerbehindertenausweis bei. Das Finanzamt muss die Bescheide nachträglich ändern, auch wenn diese schon bestandskräftig geworden sind.

Liebe Grüße
Boebi

boebi
06.02.2014, 23:03
Hallo Susanne,

unter dem Beitrag

http://www.krebs-kompass.de/Forum/showpost.php?p=1107809&postcount=24

hatte ich schon einmal die Beispielrechnung gemacht und auch einiges aufgezählt.
Liebe Grüße
Boebi

Terri
07.02.2014, 17:37
Hallo boebi,

vielen Dank für deine Antwort, formloser Antrag hört sich gut an ;)

Dann werd ich mal mein Glück beim Finanzamt versuchen.

Liebe Grüße
terri

Wangi
26.06.2014, 13:47
Hallo,

bei meiner EST für 2013 ist Alles durchgegangen, Supi :)

Ohne euch hätte ich da wieder Geld verschenkt, echt klasse dass es hier immer so eine gute Hilfe gibt :prost:

Liebe Grüße

Wangi