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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kasse muß für Brille zahlen


16.09.2004, 17:14
Allgäuer Anzeiger Donnerstag 16.Sept.2004

Sozialhilfeempfänger klagte
München(lb)

Bedürftige Sozialhilfeempfänger haben weiterhin einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für Brillengläser durch das Sozialamt. Das hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in einem am Mittwoch veröffentlichten Eilbeschluss klargestellt.
(Aktenzeichen: 12CE 04.079)
Auch die neuen Bestimmungen der gesetzlichen Krankenversicherung stehen einem solchen Anspruch derzeit nicht entgegen, befand der 12.VGH-Senat. Ein Sozialhilfeempfänger, dessen Brille bei einem Übergriff auf seine Person zerstört worden war, hatte mit seinem Gang zum Gericht eine Entscheidung des zuständigen Sozialamtes angefochten. Dieses hatte die Kostenübernahme abgelehnt. Sozialhilfeempfänger müssten Brillenkosten aus den Regelsatzleistungen bezahlen. Der Mann bekam aber schon beim Verwaltungsgericht München Recht, der VGH bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz

16.09.2004, 22:05
Hallo...

Sorry aber diesen Eilbeschluß verstehe ich nicht so ganz.

Wenn dieser besagte Sozialhilfeempfänger "eins auf die Nase" bekommt und die Brille dabei zu Bruch geht, verstehe ich nicht so ganz, dass die Kasse dafür aufkommen muss.

Wie sozial muss die Kasse eigentlich sein. Dies ist Privatsache. Der Beschuldigte, der die Brille beschädigt hat, muss für die Neuentstandsetzung aufkommen, aber doch nicht die Krankenkasse.

Komisch.............

Gruß
Sabrina

16.09.2004, 22:25
Hallo Sabrina,
tut mir leid kann nur wiedergeben was in der Zeitung stand.
Sollte auch eigentlich nur eine Anregung sein, ums Recht zu kämpfen. Denn offensichtlich geht es.
Lieben Gruß Beatrix

17.09.2004, 08:38
Mon Dieu,
was für Sorgen haben manche Menschen. Eine Brille gehört nicht zu den Dingen, die für das Überleben eines Erkrankten wichtig sind.
Wir sollten uns alle von dem Gedanken verabschieden, dass gesetzliche Krankenkassen für Peanuts aufkommen müssen. Es muss eine medizinische Grundversorgung geben, in der aber auch die Erstattung von notwendiger High-Tech Medizin in med. indizierten Fällen möglich sein muss. (Wie z.B. PET bei unklaren Befunden, ohne dass es zu grossen Diskussionen über die Kostenübernahme kommt).
Es wäre schön wenn hier endlich mit dem Vollkaskomentalitätsdenken Schluss wäre und mehr Menschen bereits wären solche Lappalien aus eigener Tasche zu bezahlne.

solche Themen wie Übernahme von Brillen , Beadeölen, div. Zahnersatz sind hier eigentlich diskussionsunwürdig
Nina

17.09.2004, 18:06
Hallo Nina,
was für den einen Peanuts sind, sind für den anderen unüberbrückbare Hindernisse. So kenne ich viele pflegebedürftige Menschen, in Pflegeheimen lebend, für die z.B. Medikamente unbezahlbar sind,weil diese nun nicht mehr von der Kasse übernommen werden (nicht verschreibungspflichtig)und sie selbst bezahlen müssen. Von dem Taschengeld müssen aber auch schon Fußpflege, Friseur usw. bezahlt werden...
Schade dass so wenig Menschen Einblick haben und überlegen wies denen geht...,
Nina, ist das diskussionsunwürdig ???
Gruß
Thomas

wolfgang46
17.09.2004, 19:46
Hallo Nina,

diese "Brillendiskussion" rundet doch das Bild ab, wie unsere Gerichte urteilen.
Deshalb gehört auch diese Diskussion hier her.

Wolfgang

Dirk-Gütersloh
17.09.2004, 23:43
Hallo,

um da anzusetzen, wo Wolfgang aufgehört hat: Dieser Thread rundet aber auch das Bild ab, wie in unserer Gesellschaft gerne diskutiert wird.

Da haben wir zunächst das Gerichtsurteil, wonach ein Sozialamt im Rahmen der Sozialhife einem Bedürftigen die Kosten für Brillengläser zahlen muss.

Beatrix setzt irrtümlich Sozialamt = Kasse und schon haben wir die schönste Diskussion über Vollkaskomentalitätsdenken usw.

Ich denke der Unterschied zwischen einem normalen Krankenkassenmitglied und einem Bedürftigen nach dem Bundessozialhilfegesetz dürfte schon klar sein, daher spare ich ich mir die Erläuterungen. Auch muss man wohl nicht erläutern, das für Sozialhilfeempfänger die Lapalien von Nina kleine finanzielle Katastrophen sind.

Daher kann Sabrinas Einwand nicht gelten. Wenn der Täter sich weigert oder noch ermittelt wird, kann das Geld vom Bedürftigen nicht vorgestreckt werden. Dann leistet das Sozialamt und sichert sich per Überleitung bzw. Abtretung den Anspruch gegenüber dem Täter.

Gruß Dirk

19.09.2004, 22:03
Hallo Dirk,

gebe dir vollkommen Recht. Aber wo war mein Einwand????

Mit Kasse hatte ich nämlich Krankenkasse verstanden.

Das der Beschuldigte für die Brille aufkommen muss ist ja wohl klar, ob er dies nun gegenüber dem Geschädigten direkt tut oder über Dritte (Sozialamt)....

Gruß
Sabrina

Dirk-Gütersloh
20.09.2004, 20:45
Hallo Sabrina,

dann sind wir doch auf einer Linie .. Prima :-).

Gruß dirk

21.09.2004, 22:54
Hallo Dirk,

Supi....dann wäre ja alles geklärt;-)

Schöne Grüße
von Sabrina