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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rente - Krankenkasse - was bedeutet das ???


31.10.2004, 20:28
Ich habe einen Antrag auf EU-Rente gestellt. Ich habe noch keine Antwort von der BfA.

Heute allerdings bekam ich folgendes Schreiben von meiner jetzigen Krankenkasse:

Sehr geehrte Frau...

die Mitgliedschaft als Rentner ist vom Nachweis einer Vorversicherungszeit abhängig.

Damit wir Ihre Versicherungszeiten vollständig berücksichtigen können, bitten wir Sie, beigefügten Vordruck ausgefüllt zurückzusenden.

mit freundl. Grüßen.....(Vordruck über sämtliche bisherigen Krankenkassen wo ich bisher versichert war)


Wer weiß was dies bedeutet????

Liebe Grüße S.

wolfgang46
31.10.2004, 20:38
Hallo S.

Die so genannte "Vorversicherungszeit" ist wichtig, wie Du während der Rentenzeit zu versichern bist.
Pflichtversicherung,
Freiwillige Versicherung.
Dieses muß die Krankenkasse prüfen, bevor sie Dich beraten kann.
"Rechtsgrundlagen:
§*5 Abs.1 Nr.11*SGB V*
§*8 Abs.1 Nr.4*SGB V*
§*8 Abs.2 S.1*SGB V*
§*190 Abs.11 Nr.1*SGB V*
§*46 Abs.2*SGB I"
(Aus meinem PC-Rechtslexikon)
Also den Fragebogen mußt Du beantworten.
Laß Dich ggf. vom VDK oder SOVD noch beraten.

Lieben Gruß
Wolfgang

01.11.2004, 15:45
Danke Wolfgang,

trotzdem beschäftigt mich immer noch die Frage warum dieser Fragebogen. Erst wenn ich wirklich Rentner bin, ist doch die Frage welche Form der Krankenversicherung nötig, oder ?

01.11.2004, 15:49
Hallo S.,

nein, dass muss vorher geklärt werden!

LG Norma

01.11.2004, 15:53
Hallo Norma,

noch bevor überhaupt klar ist, ob der Antrag genehmigt wird???S.

wolfgang46
01.11.2004, 18:04
Noch ein Zitat, aus einem Merkblatt meiner KK aus dem klar wird, warum sie das vorher fragen müssen:

"Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
Bei der Krankenversicherung der Rentner handelt es sich um eine Pflichtversicherung, für die eine Vorversicherungszeit erfüllt sein muß. Nur wer 9/10 der zweiten Hälfte seines Berufslebens in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied beziehungsweise bei einem Mitglied Familienversichert war, kann in der Krankenversicherung der Rentner versichert werden. Als Berufsleben gilt der gesamte Zeitraum von der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung.
Waren Sie als Familienangehöriger mitversichert, werden diese Zeiten ebenfalls angerechnet.
Ob Sie diese Voraussetzungen erfüllt haben prüft die Krankenkasse(*) für Sie. Und zwar automatisch, sobald sie von Ihrem Rentenantrag erfährt."

(*) Hier stand der Name der Krankenkasse von der das Merkblatt stammt.

Hallo S. wenn Du das nicht erfüllst, nicht aufregen, dann zitiere ich das Merkblatt weiter.
Es geht dann als Familienversicherung oder freiwillig Versichert weiter.

Lieben Gruß
Wolfgang

01.11.2004, 20:04
Danke Wolfgang,

dann bin ich beruhigt. Ich bin ja eigentlich schon seit 4 Jahren familienversichert über meinen Mann, der ist allerdings freiwillig versichert. Na mal sehen, wie sich das auswirkt. Ich hoffe ja, dass mein antrag ja mal überhaupt durchgeht. Liebe Grüsse und danke für deine Mühe. Ich finde deine arbeit großartig, wollte ich schon lange mal loswerden. S.

02.11.2004, 16:04
Für alle die es interessiert:

Aussage meiner KK:
Man bekommt schon ab Rentenantragstellung den Status "Rentner" bei der KK, deshalb die Prozedur. Sollte der Antrag doch nicht genehmigt werden, Pech, es wird einfach wieder alles rückgängig gemacht. Zumindest bei uns ist das so (Hessen).

Tolle Verfahrensweise, oder...?

Liebe Grüße S.

20.11.2004, 14:26
Ich habe heute ein "Eingangsschreiben" von der BfA bekommen (nach 6 Wochen....) und gleichzeitig eine neue Krankenversicherungskarte von meiner KK mit Begleitschreiben: Hiermit begrüßen wir Sie als neues Mitglied (Renter) in unserer Krankenkasse......

Da soll mal einer durchblicken....

Gibt es jemanden, dem die gleiche Verfahrensweise passiert ist?

Liebe Grüße S.

20.11.2004, 16:28
Ja, so ist das, wenn die rechte Hand nicht weiß, was die linke tut (BfA - KK).

Nimms einfach so hin und warte die Entscheidung der BfA ab.

Viel Glück!
Norma