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16.03.2005 19:53

Ärztin muss für Fehldiagnose Schmerzensgeld zahlen
 
http://medi-report.de/nachrichten/20...0000605-03.htm

OLG weist Berufung zurück:
Ärztin muss für Fehldiagnose zahlen

Hamm (dpa) - Eine Hautärztin aus Essen muss für das Nichterkennen von Hautkrebs Schmerzensgeld zahlen. Die 57-jährige Medizinerin, die im August vergangenen Jahres bereits vom Landgericht Essen zu 50.000 Mark Schmerzensgeld an die Patientin sowie zur Übernahme von eventuellen Folgekosten verurteilt wurde, scheiterte am Montag mit ihrer Berufung vor dem Oberlandesgericht in Hamm (AZ:3U 230/99).

Dagegen gab das Gericht einer Anschlussberufung der inzwischen 48 Jahre alten Patientin statt. Demnach muss die Ärztin sowohl einen Teil der materiellen Folgekosten der Krebsbehandlung übernehmen als auch bei weiteren Operationen der Frau erneut Schmerzensgeld zahlen.

Die Patientin hatte nach eigenen Angaben die Ärztin im April 1993 erstmals wegen eines Muttermals an der Schulter aufgesucht. Nach einer oberflächlichen Untersuchung hatte die Ärztin ihr versichert, es könne aus dem Mal kein Krebs entstehen. Ein Jahr später habe sie diese Diagnose bei einer zweiten Konsultation wiederholt, obwohl der Hautfleck gewachsen sei. Erst 1996, als die Patientin erneut bei der Ärztin vorsprach und das vermeintliche Muttermal blutete, wurde es als bösartiges Melanom diagnostiziert. Inzwischen sei sie bereits drei Mal operiert worden, sagte die 48-Jährige am Montag vor dem OLG in Hamm.

© dpa/MEDI-Report: www.medi-report.de


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