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  #1  
Alt 09.01.2009, 19:32
Ursula.e Ursula.e ist offline
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Standard Muß man die BK Diagnose in einem Vorstellungsgespräch angeben?

Hallo,

vielleicht eine komische Frage, aber ich möchte wieder arbeiten gehen. Ich habe mir bisher keinen Behindertenausweis machen lassen. Und weiß nicht in wie weit ich so eine Diagnose angeben muß oder eben nicht.
Ich geh mal davon aus, daß man es angeben muß wenn man einen Behindertenausweis hat. Ist das richtig?
__________________
Sonne im Herzen wünscht ursula.e
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  #2  
Alt 09.01.2009, 19:42
hobbit hobbit ist offline
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Standard AW: Muß man die BK Diagnose in einem Vorstellungsgespräch angeben?

Hallo Ursula,

nein, Du mußt die Diagnose nicht angeben. Auch nicht, wenn Du einen Schwerbehindertenausweis hättest, obwohl es dann natürlich Fragen geben kann, wenn Du ihn vorlegst. Aber beim Vorstellungsgespräch bist Du jedenfalls nicht dazu verpflichtet. Ob es manchmal doch besser ist, mit offenen Karten zu spielen (z.B. um längere Zeiten der Nicht-Beschäftigung zu erklären), muß man selbst entscheiden, denke ich.
Ich wünsche Dir alles Gute und viel Erfolg beim Vorstellungsgespräch!
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  #3  
Alt 10.01.2009, 08:40
Iris13Evi Iris13Evi ist offline
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Standard AW: Muß man die BK Diagnose in einem Vorstellungsgespräch angeben?

Hallo Ursula,

Krankheiten oder Behinderungen müßtest Du nur angeben, wenn Dich die Krankheit oder Behinderung bei der Erfüllung der konkreten arbeits-vertraglichen Pflichten beeinträchtigen würde.

Ansonsten hast Du ein "Recht auf Lüge". Kannst es also einfach verschweigen ohne (wenn es hinterher rauskommt) rechtliche Nachteile zu befürchten.

Drück Dir die Daumen für Dein Vorstellungsgespräch

Liebe Grüße
Iris
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  #4  
Alt 12.01.2009, 13:46
DeeDee DeeDee ist offline
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Standard AW: Muß man die BK Diagnose in einem Vorstellungsgespräch angeben?

Hallo Ursula,
Du darfst Deine Erkrankung verschweigen. Im Falle der konkreten Nachfrage darfst Du allerdings nicht lügen. Manchmal gibt es bei der Einstellung einen Bogen mit Gesundheitsfragen ("Hatten Sie eine schwere Erkrankung?"). Da darfst Du dann leider auch nicht lügen. Ganz schön blöd, aber nicht aussichtslos.
Gruß
DeeDee
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  #5  
Alt 12.01.2009, 15:17
Megan1971 Megan1971 ist offline
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Standard AW: Muß man die BK Diagnose in einem Vorstellungsgespräch angeben?

Hallo Ursula,

schau mal hier rein:

HTML-Code:
http://www.krebs-kompass.org/forum/showthread.php?t=25891
Da ist das Thema ausführlich beschrieben vor allem in Beitrag 6.

Liebe Grüße
megan1971
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  #6  
Alt 13.01.2009, 06:31
Iris13Evi Iris13Evi ist offline
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Standard AW: Muß man die BK Diagnose in einem Vorstellungsgespräch angeben?

Hallo DeeDee,

das ist so nicht richtig. Auch auf konkrete Nachfrage hat man das "Recht auf Lüge" (immer vorausgesetzt, die Behinderung beeinträchtigt nicht die Arbeit - z.B. ich kann durch ständig starke Schmerzen im Arm nichts tragen und bewerbe mich als Lagerarbeiter).

Und Hobbit,
längere Nicht-Beschäftigungszeiten lassen sich bei uns Frauen immer noch mit "Hausfrau" vertuschen.

Liebe Grüße
Iris
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  #7  
Alt 13.01.2009, 08:39
Heike66 Heike66 ist offline
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Standard AW: Muß man die BK Diagnose in einem Vorstellungsgespräch angeben?

Hallo Ursula,
ich kann Iris nur zustimmen, sie hat völlig recht!
Allerdings verstehe ich nicht, warum Du den Behindertenausweis nicht beantragtst? (5 Tage mehr Urlaub im Jahr, Steuervergünstigung, ermäßigte Eintrittsgelder) Oder hast Du etwas zu verschenken!
Um lange Fehlzeiten zu "vertuschen" gibt es noch unzählige weitere Möglichkeiten: häusliche Pflege eines Angehörigen, persönliche Weiterbildung, vorübergehende Schwierigkeiten des Kindes in der Schule, Mann war auf Montage oder im Ausland usw.
Wichtig ist nur, dass Du es glaubhaft "rüberbringst".
Habe letztens einen Bericht gesehen, dass 33% aller Bewerbungsunterlagen nicht vollständig der Wahrheit entsprechen.
Nun kann ich mir mal Gedanken machen, wer mich alles belogen hat, von denen, die ich einstellte
Immer dran denken: "Die Ehrlichen sind die Dummen!"
Viele Erfolg und alles Gute
Heike
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  #8  
Alt 13.01.2009, 09:29
Elik Elik ist offline
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Standard AW: Muß man die BK Diagnose in einem Vorstellungsgespräch angeben?

Hallo zusammen,

ob man einen Schwerbehindertenausweis beantragt, will gut überlegt sein. Es gibt nämlich auch Nachteile. Auf die Frage bei der Einstellung, ob man einen Ausweis hat bzw. schwerbehindert ist, muß man wahrheitsgemäß antworten, da der Arbeitgeber wegen der Schwerbehindertenabgabe ein berechtigtes Interesse daran hat, seine Zwangsabgabe ggf. zu reduzieren oder vermeiden zu können.
Belanglos ist die Frage nach der Behinderung also nur dann, wenn der Betrieb aufgrund seiner Größe nicht unter die Schwerbehindertenabgabe fällt und die Behinderung auch keine Auswirkungen auf die Arbeit hat.

LG

Elik
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  #9  
Alt 13.01.2009, 17:16
Iris13Evi Iris13Evi ist offline
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Standard AW: Muß man die BK Diagnose in einem Vorstellungsgespräch angeben?

Bei der Besetzung freier Arbeitsplätze muss der Arbeitgeber prüfen, ob Schwerbehinderte beschäftigt werden können. Nach der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts durfte der Arbeitgeber bei einem Bewerbungsgespräch nach einer Schwerbehinderung oder einer Gleichstellung fragen. Diese grundsätzliche Zulässigkeit des Fragerechts des Arbeitgebers wurde u.a. mit dem Fehlen eines dem § 611 a BGB gleichenden normierten Diskriminierungsverbots für Schwerbehinderte begründet (zur Erläuterung: § 611 a BGB enthält das Verbot der geschlechtsbezogenen Benachteiligung). 3/5

Durch die Einführung des § 81 Abs. 2 SGB IX hat der Gesetzgeber ein ausdrücklichesDiskriminierungsverbot für Schwerbehinderte normiert. Damit ist ein wichtiges Argument des Bundesarbeitsgerichts für die Zulässigkeit der Frage nach der Schwerbehinderung weggefallen. In einer ersten Entscheidung (Az.: 9 AZR 635/03) haben die Richter der neuen Gesetzesänderung Rechnung getragen. Es wurde u.a. festgestellt, dass zur Auslegung des § 81 Abs. 2 SGB IX die zu § 611 a BGB entwickelten Grundsätze heranzuziehen sind. Die Frage nach der bestehenden Schwerbehinderung ist folglich grundsätzlich unzulässig. Daraus folgt, dass der Bewerber eine ihm bezüglich der Schwerbehinderung gestellte Frage nicht mehr wahrheitsgemäß beantworten muss. Er kann zulässigerweise Schweigen oder sein „Recht zur Lüge“ ausüben. Stellt der Arbeitgeber trotzdem die Frage und erhält vom Bewerber eine unwahre Antwort, so ist er nicht mehr berechtigt, den Arbeits-vertrag gem. § 123 BGB anzufechten.

Eine unterschiedliche Behandlung (und als Ausfluss davon auch das Fragerecht) von behinderten Stellenbewerbern gegenüber nicht behinderten Personen kommt ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn eine Differenzierung aufgrund der Besonderheit der Anforderungen am konkreten Arbeitsplatz zulässig ist. Dies ergibt sich bereits aus § 81 Abs. 2 Nr. 1 S. 4 SGB IX. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn Fragen gestellt werden, die sich auf Behinderungen beziehen, die den betrieblichen Arbeitsablauf konkret beeinträchtigen oder dazu führen,dass der Bewerber die vorgesehenen Arbeitsaufgaben nicht oder nur eingeschränkt ausüben kann.
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  #10  
Alt 13.01.2009, 17:18
Sylvie M. Sylvie M. ist offline
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Standard AW: Muß man die BK Diagnose in einem Vorstellungsgespräch angeben?

Hallo Ursula,

die Diskussion finde ich sehr interessant und auch, dass es so viele unterschiedliche Meinungen gibt.

Ich weiß sicher, dass man nach Erhalt eines Behindertenausweises auf die Frage nach einer Behinderung beim Vorstellungsgespäch NICHT lügen darf.

Bei der Frage nach schweren Erkrankungen könnte ich mir gut vorstellen, dass das zu weit geht und man nur dann auskunftspflichtig ist, wenn die Erkrankung zu Beeinträchtigungen bei der Tätigkeit führt.

Viel Erfolg bei der Jobsuche!

Liebe Grüße
Sylvie
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  #11  
Alt 13.01.2009, 17:21
Sylvie M. Sylvie M. ist offline
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Beiträge: 87
Standard AW: Muß man die BK Diagnose in einem Vorstellungsgespräch angeben?

Die Informationen von Iris sind für mich neu. Vor 1 Jahr bestand auf jeden Fall eine andere Rechtslage. Wenn sich das geändert hat - ist das sehr gut!
Sylvie
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  #12  
Alt 13.01.2009, 17:29
Iris13Evi Iris13Evi ist offline
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Standard AW: Muß man die BK Diagnose in einem Vorstellungsgespräch angeben?

Die Infos habe ich von der IHK-Seite.
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  #13  
Alt 14.01.2009, 00:05
Elik Elik ist offline
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Beiträge: 239
Standard AW: Muß man die BK Diagnose in einem Vorstellungsgespräch angeben?

Iris hat insofern recht als mit dem ausdrücklichen Diskriminierungsverbot erhebliche Rechtsunsicherheit eingetreten ist. Ob sich die Rechtslage so entwickelt, wie in dem von ihr hervorgehobenen Text beschrieben, bleibt abzuwarten. Von eindeutiger Rechtslage oder gefestigter Rechtsprechung kann sicher nicht die Rede sein. Gerade das angegebene Urteil (AZ 9 AZR 635/03) gibt für unsere Frage nach der Wahrheitspflicht bei der Frage nach eventueller Behinderung nicht viel her, da hier die Diskriminierung aufgrund der Nichteinhaltung von Verfahrensvorschriften (fehlende Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung) vermutet wurde. – Es ließe sich sogar ein Gegenargument herleiten: Wie soll ein Arbeitgeber die besonderen, für Behinderte geltenden Verfahrensvorschriften einhalten können, wenn er von einer Behinderung nicht in Kenntnis gesetzt wird? –
Selbst wenn der Arbeitgeber bei wahrheitswidriger Beantwortung der Frage nicht mehr den Arbeitsvertrag anfechten kann, macht sich der Arbeitnehmer dann schadensersatzpflichtig, wenn deshalb eine zu hohe Schwerbehindertenabgabe geleistet wird???

Lauter interessante Rechtsfragen, auf die es wahrscheinlich wegen des neuen Diskriminierungsverbotes sogar zunächst widersprüchliche Gerichtsentscheidungen geben wird. Bis sich dann eine einheitliche Rechtsprechung ausgebildet hat sind wir alle wieder gesund

Alles Gute

Elik
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  #14  
Alt 14.01.2009, 07:46
Iris13Evi Iris13Evi ist offline
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Standard AW: Muß man die BK Diagnose in einem Vorstellungsgespräch angeben?

Von der Behinderung in Kenntnis setzen kann man doch den AG auch noch später?

Unzulässige Frage bei der man auch das Recht auf Lüge hat bei einem Vorstellungsgespräch ist doch z.B. auch die Frage nach einer Schwangerschaft. Und irgendwann sagt man doch hinterher auch das man schwanger ist.

Und wenn man die Behinderung später angibt (ev. nach der Probezeit), dann hat man doch auch den Kündigungsschutz, Zusatzurlaub usw.

Und von Schadenersatzpflicht gegenüber dem AG habe ich noch nichts gelesen. Weil diesem steht es ja frei - einen Schwerbehinderten für die Stelle einzustellen. Dann bin ich allerdings außen vor,weil ich ja die Schwerbehinderung nicht angegeben habe, kann ich dann auch nicht auf Benachteiligung pochen.

Nachdenkliche Grüße
Iris
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  #15  
Alt 21.03.2010, 12:14
berg berg ist offline
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Registriert seit: 03.01.2010
Beiträge: 51
Standard AW: Muß man die BK Diagnose in einem Vorstellungsgespräch angeben?

hallo
ich habe auch ein bewerbungsgespräch am dienstag und möchte "lügen".
ich habe noch keinen behindertenausweis, der ist noch in bearbeitung( mann das dauert ja ewig..)
wie verhalte ich mich in diesem fall? hat jemand tips?


op war 12/09 bk 14mm g2 der rest war ohne befund

gruss
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