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  #1  
Alt 21.04.2016, 11:24
aquila aquila ist offline
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Beiträge: 128
Standard Bestattungskosten und Erbe ausschlagen

Hallo...

Kennt sich jemand mit Bestattungskosten und damit, wie es sich beim Ausschlagen des Erbes verhält aus...?

Meine Schwester hat vorletzte Woche nun den Kampf gegen ihr Schalentier verloren

Nun kommt das ganze Organisatorische, ihr kennt das alle
Gute Nachricht: zwischen uns Hinterbliebenen herrscht Einigkeit. Keine Streitereien. Wir wollen uns gegenseitig unterstützen. Auch in den organisatorischen und eben auch finanziellen Aspekten.

Jetzt meine Frage: ich habe mal gehört und das auch teilweise im Netz so nachlesen können: Bestattungskosten können IMMER vom Nachlass genommen werden, auch bevor es einen Erbschein gibt usw.
Ist das richtig???
Problem ist: auch durch die Erkrankung hatten sich bei meiner Schwester die letzten Monate ein paar offene Rechnungen usw. angesammelt. Außerdem gibt es noch einen Kleinkredit, der noch nicht ganz abbezahlt ist.
Alles nicht dramatisch, aber ihr Mann muss jetzt eh finanziell erstmal sehen, wie er klarkommt und die Beerdigungskosten kommen ja noch dazu.
Ich riet ihm, das Erbe doch auszuschlagen, dann muss er für die noch offenen Verbindlichkeiten nicht auch noch aufkommen, zusätzlich zu den Bestattungskosten...
Der - materielle - Nachlass meiner Schwester ist überschaubar und deckt bei Liquidation vermutlich nicht mal die Bestattungskosten ab. D.h. wenn man die Verbindlichkeiten gegenrechnet, bliebe nix über, bzw. es müsste wohl noch vom Erben (Haupterbe ja ihr Mann) noch draufgezahlt werden...
Das ist eine zusätzliche Belastung für ihn, im Moment.

Daher meine Frage, ob es gesetzlich abgesichert ist, wenn er Dinge aus ihrem Nachlass (älteres Auto z.B. und einige verwertbare Kleinigkeiten) direkt für die von ihm vorgeleisteten Bestattungskosten quasi "gegenrechnet" und verwendet und das Erbe (mit den Verbindlichkeiten) dann anschließend ausschlägt.

Kann mir da jemand was zu sagen?
Ich habe u.a. im Netz die Aussage gefunden, dass bereits vor Klärung der Erbschaftsfrage ein Befugter (wie in diesem Fall der Ehemann) die Kosten für die Bestattung aus dem Nachlass zahlen darf, auch wenn er das eigentliche Erbe später ausschlägt.
Doch wie verhält sich das, wenn es kein Bargeld ist, sondern Gegenstände, wie halt z.B. das Auto...
Darf er dann die Dinge behalten, wenn er ihren Gegenwert für die Bestattung gezahlt hat??

Kann mir da irgendwer was zu sagen...?

Bitte Hilfe
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  #2  
Alt 22.04.2016, 08:29
hierfalsch hierfalsch ist offline
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Standard AW: Bestattungskosten und Erbe ausschlagen

Liebe Aquilla,

Mein Beileid. Was für'n Mist sich in so ner Situation noch mit sowas rumschlagen zu müssen!

Also:
1. Beim Entnehmen von Wertsachen aus dem Nachlass muss man sehr vorsichtig sein, es ist nämlich so, dass man durch entsprechendes Handeln "konkludent" die Erbschaft annehmen kann! Ist das Erbe einmal angenommen, kann man nicht mehr ausschlagen.
2. Ich habe es noch nie erlebt, dass es bzgl. 1. tatsächlich mal jemand auf einen Prozess hat ankommen lassen. Wird alles nicht so heiß gegessen, wie gekocht.
3. Für die Beerdigungskosten haften die Angehörigen in jedem Fall. Da hilft kein Ausschlagen.

Was würde ICH machen? - Ich würde das Nachlassgericht anrufen und versuchen zu "erspüren" wir empfindlich die sind.
Egal, was sie sagen: So Sachen wie das Auto würde ich n i c h t anrühren wg. 1. Wäre mir zu heiß. (Ich bin aber auch von Natur aus eine Schissbux)
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  #3  
Alt 22.04.2016, 10:35
Greyghost Greyghost ist offline
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Standard AW: Bestattungskosten und Erbe ausschlagen

Hi,

hatte Deine Schwester ein Testament?

Wenn nein geht das Erbe an Eltern, Geschwister und deren Nachkommen weiter.

D.h. es reicht nicht wenn der Ehemann das Erbe ausschlägt. Alle anderen müssen das auch tun. Das ist jeweils mit Kosten verbunden.
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  #4  
Alt 22.04.2016, 13:32
aquila aquila ist offline
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Standard AW: Bestattungskosten und Erbe ausschlagen

@hierfalsch
Ganz genau Deinen Kenntnisstand habe ich nach gestrigem Tel. mit dem hiesigen Amtsgericht und der Rechtspflegerin auch. (ich machte Termin für Erbausschlagung). Und zwar absolut übereinstimmend in allen 3 Punkten, die Du auch nennst. Bist somit offenbar sehr gut und korrekt informiert, wie mir scheint Also sie hat es mir ganz genauso erklärt, die Dame vom Amtsgericht.
Bei Bargeld / Kontoguthaben könnte man die Bestattung bezahlen und Erbe trotzdem ausschlagen. Aber verfügt man über Gegenstände, bzw. tätigt man quasi durch die Verwertung eine Art "Geschäft" im Namen der Verstorbenen, ist das ganz genau wie Du schreibst eine Form des Erbeannehmens.
Schriftlich erfolgen muss wohl nur das Ausschlagen. Annehmen kann man eben wohl auch durch entsprechende Handlungen.
Das ist also eine Art "Zwickmühle", in diesem speziellen Fall
Und zu Punkt 2 äußerte sich die Rechtspflegerin ganz ähnlich wie Du...
Da es ja in dem Fall keine "gierigen" anderen Erben gibt, die womöglich Theater machen würden und womöglich Kenntnisse über Besitztümer hätten, glaubt sie auch nicht, dass da irgendwas seitens z.B. eines ja dann bald "Gläubigers" angestellt wird. Mit großen Nachforschungen und so. Zumal es ja bei den jetzt kurzfristig durch die Erkrankung und ein Problem mit den Krankengeldzahlungen (Streiterei mit der Kasse) entstandenen Verbindlichkeiten nicht um gewaltige Summen geht, wo so ein Aufwand lohnen würde.
Und das mit dem Auto fragte ich auch explizit nach, wegen ja offiziell angemeldet beim Verkehrsamt usw. und da meinte sie auch, DAS könnte natürlich kritisch werden, da könnte dann was kommen. Habe sie noch nicht gehört, gerade bei älterem Fahrzeug, aber hält sie auch für heikel.

@Greyghost
Nein, kein Testament. Und ja, Ehemann ist somit nicht Alleinerbe (wie er dachte, den Zahn musste ich ihm gestern dann auch erstmal ziehen )
D.h. wir Geschwister müssen erstmal ausschlagen und da es von einem "Geschwister" noch erwachsene Kinder gibt diese dann vermutlich ja auch noch... Und Da gibt's sogar schon 1 Enkel (Kleinkind).
Das wird noch alles sehr aufwändig, auch wenn von (fast) allen Betroffenen das Ausschlagen schon zugesagt wurde, da ja eh zu befürchten ist, dass abzüglich der Bestattungskosten eher noch Verbindlichkeiten übrig bleiben werden.
Und was heißt "jeweils mit Kosten verbunden"...?
Als ich gestern den Termin machte (kann man glücklicherweise auch beim Amtsgericht vor Ort, was bei rund 900 km Entfernung sehr hilfreich ist), sagte man mir, Perso mitbringen und wenn möglich Kopie der Sterbeurkunde und gut.
Von Geld hat sie nix gesagt... Aber ok, wäre ja an sich auch schon erstaunlich, wenn bei einem Amt mal was umsonst wäre
Ich lese mich mal schlau...
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  #5  
Alt 22.04.2016, 14:26
hierfalsch hierfalsch ist offline
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Standard AW: Bestattungskosten und Erbe ausschlagen

Keine Panik. Ausschlagen kostet zwar Geld, aber keine großen Summen.

Wenn sich die Preise in den letzten Jahren nicht erhöht haben, kostet es 20 Euro pro Termin, in einem Termin können dann so viele Leute ausschlagen wie "wollen". Wenn also alle vor Ort sind und Zeit haben - einmal hin 20 EUR - fertig. Ne lange Anfahrt oder riesen Theater auf Arbeit würde ich dafür nicht auf mich nehmen. Geht man halt extra.
Man kann sonst auch nen Notartermin zum ausschlagen machen, das kostet (Kenntnisstand etwa 5 Jahre alt) dann etwa 25 Euro. Also alles blöd und lästig aber machbar.

Meld Dich, wenn Du noch Hilfe brauchst
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  #6  
Alt 22.04.2016, 15:26
aquila aquila ist offline
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Standard AW: Bestattungskosten und Erbe ausschlagen

Habe mal nachgelesen, kostet beim Amtsgericht 30 Euro und wie Du sagst pro Termin, nicht pro Person.
Dummerweise wohnen wir teilweise bis zu 900 km auseinander. Da ist nicht so viel mit gemeinsamem Termin, jedenfalls nicht für alle. Wird mehrere geben müssen. Beim Notar mit vorgefertigtem eigenen Dokument kostet es 20, aber da spare ich persönlich lieber nicht am falschen Ende, nicht dass da nachher ein dummer Formfehler drin ist oder so...
Allerdings bei EINEM (evtl. zwei) der betreffenden Personen weiß ich, dass auch diese 30 Euro schon ein gewisses Problem darstellen
Oh Mann, mit sowas muss man sich noch rumschlagen in dieser Situation
Das ist so aufreibend...
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  #7  
Alt 22.04.2016, 16:26
kölnerin kölnerin ist offline
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Standard AW: Bestattungskosten und Erbe ausschlagen

Hallo,
erstmal müssen nur der Ehemann und die Kinder das Erbe ausschlagen, da nur diese Erben sind und zwar jeweils zur Hälfte wenn das Ehepaar in einer Zugewinngemeinschaft gelebt hat. Alle anderen werden dann erst angeschrieben, wenn das Erbe abgelehnt wurde.In der Zugewinngemeinschaft sehe ich auch das Problem, wie soll denn entschieden werden was deiner Schwester und was ihrem Mann gehört? Im Prinzip gehört jedem die Hälfte von den Dingen die während der Ehe angeschafft wurden, also auch vom Auto. Ich würde das ganze mal genau durchrechnen und mich evtl anwaltlich beraten lassen. Ihr müsst aber unbedingt auf die Fristen achten, wegen des Erbes werdet ihr nämlich nicht automatisch angeschrieben wenn kein Testament bei Gericht hinterlegt ist, wenn ein Testament gefunden wird kann man mit diesem bei Gericht einen Erbschein beantragen, muss man aber nicht, wenn sich die Kinder und der Vater einig sind. Habt ihr euch den Kreditvertrag mal genau durchgelesen, manchmal git es eine Zusatzvereinbarung für den Todesfall.
Hatten die beiden getrennte Konten?
LG aus Köln
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  #8  
Alt 22.04.2016, 18:40
hierfalsch hierfalsch ist offline
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Standard AW: Bestattungskosten und Erbe ausschlagen

Wenn man nachgewiesener Maßen überhaupt kein Geld hat (das Lehrbuch-Beispiel ist die Oma, die Grundsicherung erhält um die Heimkosten zu zahlen) kann man beantragen diese Gerichtskosten "außer Ansatz" zu lassen. Könnten Deine Angehörigen ggfs versuchen. (Muss man natürlich nachweisen, ist ja klar...)

Das mit dem Warten bis man angeschrieben ist so ne Sache.
1. Angeschrieben werden nur die Erben, die wg. Ausschlagung der Erben vor ihnen nachrücken. Nicht angeschrieben wird, wer einfach "ganz normal" erbt.
2. Wenn eine Frist rum ist, ist sie rum. Da ist nix mit "Tut mir leid, ich hatte so viel um die Ohren" - hin ist hin.
3. Es wird halt davon, dass man einzeln geht, wie man angeschrieben wurde, teurer, als wenn man zusammen geht. So blöd es ist, das billigste ist, wenn nach der Beerdigung alle gemeinsam bei Gericht vorbei schlurren...
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  #9  
Alt 23.04.2016, 17:33
aquila aquila ist offline
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Standard AW: Bestattungskosten und Erbe ausschlagen

@Kölnerin
Dass natürlich "erstmal" nur die direkten Erben ausschlagen müssen, ist klar, nur denke ich, wenn alle gleich ausschlagen, würde das das Procedere ja vermutlich wesentlich verkürzen. Hoffe ich zumindest. Im Sinne des Ehemannes...
Zugewinn ist glaube ich zu vernachlässigen, die beiden waren zwar lange Jahre zusammen, haben aber erst kürzlich geheiratet. In Zusammenhang mit ihrer Erkrankung halt Das war alles sehr bewegend
Also die wenigen Dinge, um die es geht, waren nachweislich vorher bereits vorhanden (im Besitz meiner Schwester halt).
Allerdings das mit dem Kreditvertrag ist natürlich interessant...
Ich meine, der war noch nicht ganz abgezahlt (eh nur ein Kleinkredit, aber trotzdem, auch "Kleinvieh" summt sich ja auch auf, wenn es die letzten Monate sich aufstapelnde Probleme gab, durch die Erkrankung.
Ich werde dem Ehemann das mal nahelegen, sich das anzuschauen, ob da irgendwas für den Todesfall vermerkt ist... Wobei es wohl letztlich kein "Schlupfloch" geben wird, Lebensversicherungen sind ja eigentlich eher bei größeren Krediten, wie z.B. bei Immobilienkauf u.ä. üblich... Trotzdem werde ich das anregen, danke.
Und ja, sie hatten jeder ein Konto.

@hierfalsch
Naja, die beiden Personen "haben" durchaus Geld, bzw. sind beide erwerbstätig. Also auch nicht nur auf 400-Euro-Basis, oder so.
Aber das Geld ist bei beiden immer extrem knapp, also so richtig knapp... Was aber mehr am Verhalten (auch in der Vergangenheit), als an der Sache an sich liegt Also da wird vermutlich, auch wenn man keinerlei Interesse hat, dem Ehemann irgendwelche Probleme zu machen, lediglich die Sorge womöglich Schulden zu erben dann überhaupt motivieren, dieses Geld auszugeben.
Alle gemeinsam nach der Beerdigung ist leider nicht möglich. Zum einen werden gerade die beiden Personen, wo das Geld das Problem ist, wohl nicht zur Beerdigung erscheinen ("können") und zum anderen ist die Beerdigung freitags, man müsste also vorher hingehen und das halte ich organisatorisch für schwierig. Weil auch die, die kommen von weiter weg kommen...
Das wird wohl nix werden, auch wenn es ein prima Plan wäre und auch die finanzielle Problematik tatsächlich lösen würde...
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Geändert von aquila (23.04.2016 um 17:36 Uhr)
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