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  #286  
Alt 22.12.2012, 10:07
J.F. J.F. ist offline
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Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Hallo Sandra,

da Dein Link zum Zentrum Bayern Familie und Soziales führt , kommt hier noch zur Abrundung vom Bayerischen Staatsministerium für Finanzen die Broschüre "Steuertipps für Menschen mit Behinderung" mit dem Rechtsstand 01.07.2011:


http://www.verwaltung.bayern.de/egov...ehinderung.pdf
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  #287  
Alt 30.05.2014, 23:32
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birgit59 birgit59 ist offline
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Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Ich weiss ja nicht so genau, ob ich mich darüber freuen soll: Heute kam der Schwerbehindertenausweis mit 100% und unbefristet. Ausserden wurde die dauernde Berufsunfähigkeit festgestellt. Klar, ich hsb es ja auch beantragt, aber trotzdem. Ich fühle mich ganz fit und hab100 %.
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  #288  
Alt 31.05.2014, 10:18
zuckerbieni 199 zuckerbieni 199 ist offline
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Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Hallo Birgit 59,

Hättest du denn gerne noch gearbeitet? Genieße doch einfach alle Vorteile, auch die finanziellen. Wir müssen doch schon genug einstecken.
Und das wichtigste: du fühlst dich gut!!!

Und noch was in eigener sache, bei der ich deinen/ euren Rat benötige: bei MM hatte ich 50% schwerbehinderung. Jetzt mit lymphknotenmetastasen "nur" 60%. ist das o.k? Wo finde ich eine rechtliche Grundlage für einen Einspruch? Ich dachte 80% wären angemessen.

Danke für eure Hilfe!

Alles Gute
zuckerbieni
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  #289  
Alt 31.05.2014, 20:28
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birgit59 birgit59 ist offline
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Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Hallo Zuckerbieni,
na ja, das mit dem Arbeiten ist eine Sache. Aber ich hatte mit 80 % und erneuter Einstufung nach 5 Jahren gerechnet und jetzt bin ich ganz hin - unbefristet. Wissen die mehr als ich oder hat ein Arzt, um mir einen Gefallen zu tun, die Krankheit schlimmer dargestellt, als es ist? GdB: bin zu doof, um am Tablet was einzufügen, aber wenn du bei Tante Google Einstufung Schwerbehinderung eingibst, wirst du schnell fündig.
LG
Birgit
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  #290  
Alt 31.05.2014, 20:42
Cecil Cecil ist offline
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Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

VersMedV, Teil B GdS-Tabelle, Punkt 17.13
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  #291  
Alt 01.06.2014, 14:56
Benutzerbild von Nastja13
Nastja13 Nastja13 ist offline
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Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Hallo Birgit,

ich habe eine LK Metastase gehabt und 90% Behinderung bekommen. Ich war auch sprachlos, weil ich fühle mich gut und arbeite Vollzeit. Ich komme mir gar nicht behindert vor, so wie Du auch. Aber trotzdem sind wir schwer krank, so ist das halt. Immerhin hab ich eine Woche Urlaub mehr und 10 Euro mehr im Geldbeutel Da kann ich mir ein Eis mehr leisten

Gruß
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„Im Leben geht es nicht nur darum, gute Karten zu haben,
sondern auch darum, mit einem schlechten Blatt gut zu spielen.“
Robert Louis Stevenson.

PTxN1bMo

GLG Nadja
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  #292  
Alt 11.06.2014, 21:14
Sänger1107 Sänger1107 ist offline
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Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Moin,liebe Leute

Ich habe auch auf Empfehlung vieler hier im Forum Widerspruch eingelegt.
Ich habe Stadium IIIC pT2b pN2c MX, darauf hin bekam ich GdB 50. Dem habe ich widersprochen, bekam auf meiner Aufforderung hin den Diagnosebericht vom Versorgungsamt, in dem die Diagnose pT2b pN2c Mx drin stand.
Das Stadium IIIC fehlt aber hier zur Beurteilung. Nun habe ich heute nochmal an das Versorgungsamt geschrieben mit der Bitte um Berichtigung, da aufgrund meiner Diagnose - und auch hier bei vielen anderen hier im Forum - auf GdB 80 fest steht. Das ist eine Vorgabe im Sozialgesetzbuch IX
( SGB IX ), dort in der GdB-Tabelle. Jetzt bin ich ja mal gespannt, was da zurück kommt...

Melde mich wieder.

Und Euch schöne, WM-haltige Tage.

Liebe Grüße

Der Sänger
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  #293  
Alt 01.07.2014, 11:17
Sänger1107 Sänger1107 ist offline
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Beiträge: 296
Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Hi, ihr Mitkämpfer

Letzte Woche habe ich meinen neuen Bescheid bekommen - erhöht auf GdB 80. Da sieht man mal wieder, das ein Widerspruch auch lohnen kann. Er macht zwar meine Erkrankung nicht wett, aber die Genugtuung, sich mit Erfolg gewehrt zu haben, das rutscht schon runter wie Öl und tut der Seele gut.
Ich habe nur den Hinweis auf das Sozialgesetzbuch erwähnt, deren Inhalt in Sachen Hautkrebs zitiert - das langte in meinen Falle.
Also - legt Einspruch ein, wenn Euer GdB nicht stimmt.

Vielen Dank auch für den Rat hier auf dieser Seite von allen, die mich ermuntert haben, Widerspruch einzulegen.

Liebe Grüße

Der Sänger
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  #294  
Alt 30.07.2014, 15:37
anouschka66 anouschka66 ist offline
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Beiträge: 4
Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Hallo zusammen,
ich habe mal eine ganz andere Frage....vielleicht hat jemand Erfahrung und kann dazu was sagen:
Ich hatte in 2005 ein malignes Melanom
4 Jahre später Lymphknotenmetastasen und Hautmetastase.
Festgestellter Status: IIIC

Seitdem habe ich einen Schwerbehindertenausweis mit 80%.
Nach nun 5 Jahren soll der Ausweis zurück gegeben werden, da angeblich die Heilbewährungsphase abgelaufen ist.
Ich hatte zwar diverse Basaliome und suspekte Naevi in der Zeit aber - zum Glück:- kein Melanom mehr.
Meiner Kenntnis zufolge ist die Heilbewährungsphase bei einem IIIC Status aber 10 Jahre...das sagt mein Arzt und die Uniklinik...hmm.
Hat jemand Erfahrung damit?

Vielen lieben Dank und sonnige Grüße
Anouschka
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  #295  
Alt 14.08.2014, 15:14
Benutzerbild von Marcwen
Marcwen Marcwen ist offline
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Ort: Köln
Beiträge: 120
Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

5 Jahre Heilungsbewährung.

Hatte selbst ein MM in 2006 und 2008 und Anfang 2014 sind bei mir die 5 Jahre um gewesen und das MM aus der Bewertung rausgefallen.
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  #296  
Alt 08.09.2014, 15:43
Susalina Susalina ist offline
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Beiträge: 3
Beitrag AW: Behindertenausweis - Einstufung

Hallo alle Zusammen,
ja das stimmt alles, vergesst aber nicht, dass auch steuerlich die % ab einem GdB von 50 geltend gemacht werden können, also bei der Steuererklärung, um so höhere %, um so mehr kann man geltend machen.
Ich habe auch 50% aus mehreren Erkrankungen zusammen. Wichtig ist, dass man nicht in die GdB-Tabelle geht, wo für die Krankheiten, die man GdB (einen Grad der Behinderung) bekommt, aufgeführt sind und dann, wenn man halt mehrere KH hat, denkt, dass man diese zusammenzählen kann. Also mal ein Bsp.epilept. Migräne 20%, Wirbelsäulenschaden m. stärkeren Bewegungseinschr. 30%, Melanom (Haut) ohne Metastasen 50% = 100%. So geht das nicht! 1. zählen die KH (vom Arzt schriftlich bestätigte Diagnosen) nicht alleine, sondern die von Dir selbst beschriebenen Dinge, die Du aufgrund der KH nicht mehr tun kannst o. die Dein Facharzt für Dich beschreibt. Für die "größte" Erkrankung bekommst Du nach Deinem Stand dieser volle Pkt.Zahl, dann wird nach Ermessen des Versorgungsamtes (nach Deinen Einschränkungen, die noch zusätzlich durch andre Erkrankungen ggf. bestehen) in Schritten von 10% auf diese drauf. Sollte man "nur" eine Grunderkrankung haben, dann zählt die volle Pkt.Zahl von der GdB-Tabelle. Aber der eine hat halt wenig Einschränkungen damit und ein anderer mehr, danach gehts. Es gibt auch bei Krebs, verschiedene %. Bei Verschlechterung evtl. später kann man auch einen Änderungs-/Verschlechterungsantrag stellen, wobei da auch Einiges schief gehen kann u. nicht immer mit einem höheren GdB ausgeht. Also kurz richtig kompliziert wird, hat man noch andere KH. Wenn man z.B. bei der Migräne mit Sehstörungen nicht richtig sich bewegen kann und aufgrund von WS-Schäden auch, bekommt man das nicht doppelt angerechnet in %.
Dann gibts in jedem Bundesland, eigentlich in jedem Versorgungsamt, was darüber entscheidet, wie viel man bekommt, gaaaanz große Unterschiede in der Sichtweise des Beamten. Der eine legts so, der andere so aus. Dann darf man sich nicht abschrecken lassen, wenn man einen Negativentscheid erhält, sondern sofort in Widerspruch gehen.

LG
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  #297  
Alt 11.09.2014, 14:35
silas silas ist offline
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Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

hallo.habe mal eine frage an euch.
bei mir wurde 2010 ein melanom mit 2 lymphknotenmetas festgestellt und ich bekam einen behindertenausweis mit 80%.
nun ist es mitlerweile aber so das mir bereits 20 weitere lymphknotenmetas und unterhautmetas enfernt wurden und zumal noch eine gamma knife bestrahlung einer hirnmeta.
nun meine frage:stehen mir nun 100% beim behindertenausweis zu?gruss
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  #298  
Alt 11.09.2014, 16:20
The Witch The Witch ist offline
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Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Nein - die Versorgungsmedizinverordnung gibt einen GdS von maximal 80 vor. Aber: Sollte dein Ausweis befristet sein (derzeit die Regel, sogenannte Heilungsbewährung auf fünf Jahre), solltest du unbedingt dennoch einen Verschlechterungsantrag stellen und die entsprechenden Befunde einreichen.
__________________
Es grüßt die Hexe.
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