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  #1  
Alt 26.08.2006, 21:25
silverlady silverlady ist offline
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Registriert seit: 13.03.2006
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Standard Erwerbsminderung = Schwerbehinderung?

ich habe mal zwei fragen und hoffe das irgendjemand sie beantworten kann.

1) Wenn jemand eine Schwerbehinderung von 50% hat, ist er dann automatisch auch erwerbsbehindert?

2) wenn jemand arbeitslos ist und krank wird, erhält er dann Krankengeld auch wenn die Bezugszeit für Arbeitslosengeld eigentlich schon ablaufen würde und Hartz IV zur geltung käme?

Es wäre sehr wichtig wenn mir jemand so schnell wie möglich meine Frage beantworten könnte.

lieben Dank
silverlady
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  #2  
Alt 27.08.2006, 09:38
Quilterin Quilterin ist offline
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Standard AW: Erwerbsminderung = Schwerbehinderung?

1. das eine hat mit dem anderem nix zu tun, es gib Behinderte, die 100 % GdB haben, und trotzdem arbeiten (können). Also klare Antwort auf deine Frage: Nein!
Den Behinderungsgrad stellt das Versorgungsamt, die Rente dein Rentenversicherungsträger fest.

2. bei ALG1 wird die ALG-Zeit unterbrochen, wenn du Krankgeld bekommst. d.h. z.B. nach 6 Monaten ALG1 wirst du krank, bekommst noch 6 Wochen weiterhin Arbeitslosengeld und dann Krankengeld ... wirst du wieder gesund, wird die Restlaufzeit des ALG1 "drangehängt" - bei HartzIV verhält sich das wohl anders, da bekommst du kein Krankengeld, sondern weiterhin AGL II

kennst du das Erwerbslosen-Forum kann ich dir empfehlen, die kennen sich dort auch ganz gut aus!
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  #3  
Alt 27.08.2006, 20:31
silverlady silverlady ist offline
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Beiträge: 1.974
Standard AW: Erwerbsminderung = Schwerbehinderung?

vielen Dank Quilterin
ich hatte vorgestern eine heftige Diskussion mit einer Bekannten. Sie ist vor kurzem Witwe geworden (Autounfall ) und hat eine 50% Schwerbehinderung. Sie ist der Meinung das die Schwerbehinderung mit Erwerbsminderung gleichzusetzen ist und sie dadurch Anspruch auf eine höhere Witwenrente hat.
Das Arbeitslosengeld betrifft mich selbst und da war ich mir nur nicht ganz sicher.

silverlady
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  #4  
Alt 15.10.2006, 14:36
silverlady silverlady ist offline
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Standard da fällt einem nichts mehr ein

:: Krebspatienten
Ohne Vorsorge mehr Zuzahlung


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Höhere Belastungen: Gesundheitsreform (Foto: dpa)
Die Gesundheitsreform soll für viele Krebspatienten deutlich höhere finanzielle Belastungen bringen. Das berichtet die "Bild am Sonntag". Demnach sollen Versicherte für Medikamente und Hilfsmittel künftig Zuzahlungen von bis zu zwei Prozent ihres Einkommens aufbringen, wenn sie vor ihrer Erkrankung nicht zu Vorsorgeuntersuchungen gegangen sind. Bisher müssten chronisch Kranke maximal ein Prozent aufwenden. Experten kritisieren die geplante Regelung massiv.


"Finanziell diskriminiert"
"Es ist ein unglaublicher Vorgang, wie dieser Punkt plötzlich in den Entwurf geschrieben wurde. Diese Regelung ist absolut grotesk und zynisch", sagte der Chef der Deutschen Angestelltenkrankenkasse Herbert Rebscher dem Blatt. Auch Krebsmediziner kritisieren die Regelung. "Für einige Krebserkrankungen gibt es doch gar keine Vorsorgeuntersuchungen, zum Beispiel bei Leukämien oder Bronchialkrebs", sagt Professor Gerhard Ehninger, Präsident der deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie. "Durch diese Regelung werden Patienten mit einer extrem belastenden Krankheit finanziell diskriminiert."


quelle: T-online Nachrichten
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  #5  
Alt 15.10.2006, 14:47
asteri71 asteri71 ist offline
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Registriert seit: 04.04.2006
Beiträge: 172
Standard AW: da fällt einem nichts mehr ein

Hallo Siverlady,
interessante Meldung.
Durch die letzten Zeilen erübrigt sich denn auch die Frage,die sofort in mir aufkam--gibt es denn für alle Krebsarten Vorsorgeuntersuchungen?
Und wenn ja,wer oder wann und wie oft müsste man sich diesen unterziehen?
Das würde doch dem Staat finanziell eher schaden statt helfen,denke ich mal.

Aber ansonsten weiß ich nicht,ob man so viel auf die Berichterstattung von besagter Zeitung geben sollte.Vielleicht wussten sie mal wieder nicht,was sie schreiben sollen...

Gruß asteri
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  #6  
Alt 15.10.2006, 14:50
Quilterin Quilterin ist offline
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Registriert seit: 11.09.2005
Beiträge: 77
Standard AW: da fällt einem nichts mehr ein

Ich bin ja eigentlich ein friedliebender Mensch und wünsche keinem was Böses, aber demjenigen, der auf solche Ideen kommt ... wünsche ich natürlich das Schlechteste und Krebs noch dazu ! sorry aber da fällt einem wirklich nix mehr ein!
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  #7  
Alt 15.10.2006, 14:58
silverlady silverlady ist offline
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Registriert seit: 13.03.2006
Beiträge: 1.974
Standard AW: da fällt einem nichts mehr ein

ich habe diesen Artikel bewusst ohne Komentar hier eingestellt aber es sind doch immer wieder die Leute die sich wegen ihrer Krankheit vielleicht nicht mehr wehren können, die zahlen müssen
silverlady
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  #8  
Alt 15.10.2006, 16:00
Benutzerbild von Jutta
Jutta Jutta ist offline
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Ort: Im Süden
Beiträge: 3.320
Standard AW: da fällt einem nichts mehr ein

Ich stelle mal folgendes ohne Kommentar dazu:


"Ministeriumssprecher zu Zuzahlungen für Krebskranke

Zuzahlung bei Krebs: Bericht teilweise zurückgewiesen




Das Gesundheitsministerium hat gegenüber tagesschau.de einen Bericht der "Bild am Sonntag" über höhere Zuzahlungen für Krebskranke in Teilen zurückgewiesen.

Es sei zwar richtig, dass bestimmte Krebskranke, die nicht zu Vorsorgeuntersuchungen gegangen seien, für Medikamente und Hilfsmittel künftig bis zu zwei statt ein Prozent ihres Bruttoeinkommens aufbringen müssten, sagte Ministeriumssprecher Klaus Vater. Diese Regelung sei allerdings nicht nachträglich in den Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform geschrieben worden: "Das ist eine Lüge". Diese Passage sei von Beginn an in den Regelungen für chronisch Kranke enthalten gewesen.

"Das geht auf Forderungen der Krankenkassen zurück"

Die "Bams" hatte gemeldet, die Passage über Krebserkrankungen sei erst in den vergangenen Tagen gezielt in den Entwurf eingefügt worden. Das Blatt hatte DAK-Chef Herbert Rebscher mit den Worten zitiert: "Es ist ein unglaublicher Vorgang, wie dieser Punkt plötzlich in den Entwurf geschrieben wurde. Diese Regelung ist absolut grotesk und zynisch. Die Betroffenen brauchen alle Unterstützung und keine finanziellen Strafaktionen." Vater wies dies empört zurück. "Was Rebscher da sagt, ist dumm und bösartig", so der Ministeriumssprecher. Der Paragraph 62, in dem der Umgang mit chronisch Kranken geregelt sei, gehe gerade auf Forderungen der Krankenkassen zurück. Diese hätten stärker verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen gefordert. "Paragraph 62 ist nicht so angelegt, dass er die Menschen bestraft."


Maßnahme gilt nicht für alle Krebserkrankungen

In dem Artikel werde zudem der Eindruck erweckt, dass die erhöhten Zuzahlungen auch für solche Krebsarten gelte, für die es gar keine Vorsorgeuntersuchungen gebe - wie beispielsweise Leukämie. "Das ist falsch", so Vater. Die Maßnahme gelte nur beim Versäumen von Vorsorgeuntersuchungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt würden - das sei beispielsweise bei Gebärmutterhalskrebs oder Dickdarmkrebs der Fall. Zudem sei von den Plänen niemand rückwirkend betroffen. Der Passus gelte für Männer ab Jahrgang 1962 und für Frauen ab Jahrgang 1987, da für Männer Krebsvorsorge ab dem 45. und für Frauen ab dem 20. Lebensjahr angeboten werde.


Regelungen für chronisch Kranke

In ihrem Kompromiss zur Gesundheitsreform hatte sich die Große Koalition darauf verständigt, dass Zuzahlungen für chronisch Kranke nur dann auf ein Prozent des Einkommens begrenzt sein sollen, wenn sich die Patienten therapiegerecht verhalten und an regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen oder speziellen Programmen teilnehmen. Dies ist bereits seit Wochen bekannt.


Quelle: tagesschau.de"
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Jutta
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  #9  
Alt 15.10.2006, 22:39
sanne2 sanne2 ist offline
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Beiträge: 1.088
Standard AW: da fällt einem nichts mehr ein

Hallo,
eigentlich wollte ich mich gerade über die neue Reform aufregen!
Mein Mann war vier Wochen VOR seiner Krebsdiagnose zur Vorsorge und komischerweise war er da noch gesund.
Vier Wochen später bekam er dann seine Diagnose.
Bei meiner Vorsorge musste ich mein Ultraschall des Unterleibes, trotz Zyste, selber bezahlen und habe meine Mammografie nur wegen einer Verhärtung in der Brust "spendiert" bekommen.
Gruß!
Sanne
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  #10  
Alt 16.10.2006, 10:47
Thomas Thomas ist offline
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Registriert seit: 13.03.2005
Beiträge: 331
Standard AW: da fällt einem nichts mehr ein

da bin ich wirklich mal gespannt wie das funktioniert, das gibt ja einen ellenlangen Katalog : Bandscheibenschäden aufgrund zu hohen Gewichtes und ungesunder Lebensweise, Zuckerkranke die sich nicht therapiegerecht verhalten, viele Krebsarten sind ernährungsbedingt, stessige ungesunde Arbeitsbedingungen (muß dann der Arbeitgeber haften ?) Auch McDonald müßte eine Gesundheitsabgabe zahlen für die ungesunde Ernährung...

Hinzu kommt dass die Vorsorgeuntersuchungen in der Wissenschaft häufig noch sehr umstritten sind oder gar nicht bezahlt werden (z.B. PSA bei Prostata)

Da wird ein Fass aufgemacht, das der Tod einer solidarischen Krankenversicherung sein kann....

Gruß
Thomas
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  #11  
Alt 28.09.2010, 19:33
silverlady silverlady ist offline
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Beiträge: 1.974
Standard Kostenübernahme bei Samenkonservierung

ich habe heute etwas gelesen was vor allem Männer und Frauen die eine Familie gründen wollen interessieren wird.

Heute entscheidet das Bundessozialgericht ob die Krankenkassen die Kosten für eine Konservierung der Samen übernehmen müssen.

Geklagt hat ein an Darmkrebs erkrankter Mann der eben vor dieser Problematik gestanden hat.

Sobald ich etwas über das Urteil gelesen habe werde ich es hier reinsetzen.

liebe Grüße an alle
silverlady
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  #12  
Alt 29.09.2010, 10:42
Altmann Altmann ist offline
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Beiträge: 605
Standard AW: Kostenübernahme bei Samenkonservierung

Hallo Silverlady,
kann ich Dir schon sagen, wie das ausgeht:

N e i h n !!! (absichtilich falsch geschrieben)

Gruß Altmann
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  #13  
Alt 29.09.2010, 18:37
silverlady silverlady ist offline
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Beiträge: 1.974
Standard AW: Kostenübernahme bei Samenkonservierung

hallo Altmann

ich glaube es auch nicht aber ich werde dennoch weiter Ausschau halten.

und noch ist kein Urteil veröffentlich

silverlady
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  #14  
Alt 04.10.2010, 14:02
Binie Binie ist offline
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Registriert seit: 30.04.2009
Ort: bei Leipzig
Beiträge: 215
Standard AW: Kostenübernahme bei Samenkonservierung

http://www.kostenlose-urteile.de/BSG....news10341.htm

Bundessozialgericht, Urteil vom 28.09.2010 [Aktenzeichen: B 1 KR 26/09 R]
__________________
Herzlichst

Sabine
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  #15  
Alt 05.01.2011, 21:08
silverlady silverlady ist offline
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Registriert seit: 13.03.2006
Beiträge: 1.974
Standard Kostenübernahme für Zahnschäden

Hallo ihr Lieben

ich lese hier häufig das Betroffene nach Chemo und/oder Bestrahlung an Zahnschäden leiden. Jeder weiß, wie hoch dafür die Kosten sein können.

Im folgenden Urteil geht es um genau diese Schaäden und die Kostenübername durch die Krankenkassen.

http://s1.directupload.net/file/d/2395/asu3pn6l_pdf.htm

ich hoffe, es hilft euch ein bischen weiter.

silverlady
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