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  #1  
Alt 15.09.2010, 10:40
Binie Binie ist offline
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Registriert seit: 30.04.2009
Ort: bei Leipzig
Beiträge: 215
Standard Als Zeugin mit zur Begutachtung, wer weiß was darüber?

ich weiß ich habs hier irgendwo gelesen, dass dies möglich ist. Wer weiß was darüber?

Hat man das Recht ein Gutachten anzufordern, schließlich geht es ja dabei um den Körper des zu Begutachtenden. Ich würde denken, man hat ein Recht darauf, seine eigenen Unterlagen einzusehen.
__________________
Herzlichst

Sabine
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  #2  
Alt 15.09.2010, 12:03
mahanuala mahanuala ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2007
Ort: norddeutschland
Beiträge: 945
Standard AW: Als Zeugin mit zur Begutachtung, wer weiß was darüber?

hallo binie

soweit ich weiss muß ein arzt unterlagen/befunde/gutachten nicht einfach so herausrücken.
hintergrund ist, daß man die meisten befunde erläutern muß und man gerade bei schereren erkrankungen sicherstellen will, daß jemand nicht in panik gerät oder oder ider...deshalb dürfen auch arzthelferinnen und krankenschwestern befunde nicht weitergeben oder sagen.
eine gute möglichkeit ist immer zu vereinbaren, daß der eigene hausarzt o.ä die unterlagen erhält und man sie dann gemeinsam ansieht damit er alles auch angemessen erklären kann und notfalls untersützen kann, wie man ds verarbeitet.
man kann es notfalls auch über einen anwalt machen, der kann zwar die befunde nicht erklären aber kann dann den pat. zum arzt schicken.
einem pat. die sachen einfach alleine in die hand drücken geht nicht so einfach.
lg
mahanuala
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you will walk the earth with your eyes

turned skyward
for there you have been
and there you want to return

leonardo da vinci
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